Sonstiger An- und Verkauf Musterklauseln

Sonstiger An- und Verkauf. III. Kursaufschlag bzw. - abschlag
Sonstiger An- und Verkauf. Eingänge bis 15.00 Uhr, bei denen eine Konvertierung vorgenommen werden muss, werden zu den um 15.00 Uhr des vorherigen Handelstages von der European Central Bank (ECB) ermittelten Kursen des internationalen Devisen- marktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschlages abgerechnet (siehe III.). Eingänge nach 15.00 Uhr rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs des Han- delstages ab. Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der UniCredit Bank AG Devisenkurse von 13.00 Uhr. Aufträge in sofort handelbaren Währungspaaren Die Bank rechnet die ihr im Zeitraum von 03.00 Uhr bis 22.15 Uhr des jeweiligen Eine Erweiterung oder Reduktion der sofort handelbaren Währungspaare kann die Bank jederzeit nach billigem Ermessen vornehmen. Ist ein Währungspaar hiernach nicht sofort handelbar, wird der Auftrag wie ein „Auftrag in anderen Währungspaa- ren“ abgerechnet. Der Mindestordergegenwert beträgt EUR 1,00. Aufträge in anderen Währungspaaren Die Bank rechnet die ihr bis 12.00 Uhr des jeweiligen Handelstages erteilten Auf- träge für Kundengeschäfte in fremder Währung zum An- oder Verkauf von Devisen zu den um 15.00 Uhr des Handelstages von der European Central Bank (ECB) ermittelten Mittelkursen des internationalen Devisenmarktes zzgl. eines Kursauf- schlages bzw. -abschlages (siehe III.) ab. Danach erteilte Aufträge rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs des nächsten Handelstages zzgl. eines Kursaufschla- ges bzw. -abschlages ab. Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der UniCredit Bank AG Devisenkurse von 13.00 Uhr.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.