Sorgfaltspflicht des Nutzers Musterklauseln

Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgsamen, fahrzeuggerechten und Der Nutzer verpflichtet sich ausdrücklich, jeden Benutzer des überlassenen Fahrzeuges auf diese Pflichten hinzuweisen. Es besteht eine besondere Sorgfaltspflicht aufgrund der im Vergleich zum üblichen Fahrrad erhöhten Maße und Gew ichte aller Cargo-Bikes – insbesondere im beladenen Zustand. Zur nachhaltigen Verhütung von Stürzen oder Unfällen mit erheblicher Verletzungsgefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer ist ein umsichtiger und defensiver Fahrzeuggebrauch oberstes Nutzungsgebot. Sollten bei der Nutzung Probleme oder technische Fehler auftreten, wird der Nutzer diese unverzüglich an den Nutzgeber melden (Hotline: 0177-333.66.44), damit dieser den Schaden schnellstmöglich beheben kann (Mitwirkungspflicht zur Schadenminimierung). Das Abstellen des überlassenen Fahrzeugs auf öffentlich zugänglichem Straßengebiet außerhalb der beruflichen Nutzung und insbesondere über Nacht ist seitens des Nutzers nicht gestattet. Angesichts des hohen Wertes des Fahrzeugs wird solches Verhalten seitens der Versicherungen als grob fahrlässig eingestuft. Bei Beschädigung oder Entwendung ist der Nutzer in vollem Umfang haftbar.
Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer hat bei der Nutzung von mein.oekostrom über das Internet größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und dabei für den Einsatz angemessener Sicherheitsvorrichtungen und insbesondere eines Virenschutzprogramms zu sorgen, alle einschlägigen Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften, insbesondere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte, zu beachten und keine Daten und Informationen einzugeben oder zu übermitteln, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort und dergleichen) geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht der Nutzung durch eine unbefugte Person ist der Nutzer verpflichtet, oekostrom unverzüglich zu benachrichtigen. oekostrom wird schnellstmöglich die Sperre des Zugangs veranlassen und dem Nutzer neue Zugangsdaten bereitstellen. Weiters hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten auf mein. oekostrom immer auf aktuellem Stand, vollständig und richtig sind. Bei Änderungen bzw. Unrichtigkeit von Daten, insbesondere der persönlichen Daten wie der E-Mail-Adresse hat der Nutzer dies nach Möglichkeit unverzüglich selbst auf mein.oekostrom zu ändern. Besteht diese Möglichkeit nicht, hat der Nutzer oekostrom unverzüglich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen zu benachrichtigen. Der Nutzer wird oekostrom von allen Ansprüchen Dritter auf Grund der Verletzung der genannten Verpflichtungen sowie im Falle von rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit der Registrierung schad- und klaglos halten.
Sorgfaltspflicht des Nutzers. 4.1. Sobald der Nutzer den Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten einem unberechtigten Dritten zugänglich geworden sind, muss dieser unverzüglich die Sperrung des Zugangs bei der Stadtwerke Geldern GmbH veranlassen. Die Sperrung des Zugangs zum Portal kann über die in Ziff. 14. genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. 4.2. Die Zugangsdaten sollten nicht gespeichert werden. Insbesondere sollte im genutzten Internetbrowser der „Cache“ (Speicher) deaktiviert oder nach Verlassen des Portals gelöscht werden. 4.3. Für den aktuellen Stand der vorhandenen Daten sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der Nutzer verantwortlich.
Sorgfaltspflicht des Nutzers. Der Nutzer hat sein personalisiertes Sicherheitsmerkmal (Ziffer 2) geheim zu halten und nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Telefonnummern im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens an die Bank zu übermitteln. Jeder anderen Person, die Kenntnis über das personalisierte Sicherheitsmerkmal hat, ist es möglich Telefon-Banking missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals zu beachten: Das personalisierte Sicherheitsmerkmal ist nur dem System zur Authentifizierung des Nutzers vor einem identifikationspflichtigen Auftrag mitzuteilen. Der Nutzer hat bei der Übermittlung des personalisierten Sicherheitsmerkmals sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. Im Telefonspeicher gespeicherte personalisierte Sicherheitsmerkmale sind zu lö- schen, damit nachfolgende Personen im Besitz dieses Gerätes die Daten nicht ausspähen können. Der Nutzer hat zur Vermeidung dafür Sorge zu tragen, dass ein Dritter keine Kenntnis über das personalisierte Sicherheitsmerkmal erhält.

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  • Sorgfaltspflicht Die Lernenden tragen dafür Sorge, das Leihgerät pfleglich zu behandeln. Eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte ist nicht zulässig. Falls vorhanden, sind die Leihgeräte mit der ausgehändigten Schutzhülle zu nutzen und aufzubewahren. Diese fängt kleinere Stöße und Stürze ab. Die Lernenden haben dafür Sorge zu tragen, dass das Leihgerät funktionsfähig, der Akku aufgeladen, ist. Das Leihgerät ist in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung inklusive allem Zubehör nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 3 zurückzugeben.

  • Sorgfaltspflichten Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

  • Haftpflichtansprüche (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Ziffer 7.5 benannten Personen gegen die Mitversi- cherten, (2) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages, (3) zwischen mehreren Mitversicherten desselben Versicherungsvertrages.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.