Speicherbegrenzung. Der Datenimporteur speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für den/die Zweck(e), für den/die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Er trifft geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen; hierzu zählen auch die Löschung oder Anonymisierung der Daten und aller Sicherungskopien am Ende der Speicherfrist.
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Samples: Data Processing and Transfer Agreements, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge, Datenverarbeitungs Und Datenübermittlungsverträge
Speicherbegrenzung. Der Datenimporteur speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für den/die Zweck(e), für den/die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Er trifft geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen; hierzu zählen auch die Löschung oder Anonymisierung Anonymisierung2 der Daten und aller Sicherungskopien am Ende der Speicherfrist.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Master Service Agreement, Master Service Agreement