Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext Musterklauseln

Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. 2.1. Wir halten diese AGB und die weiteren Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung im Bestellprozess zum Abruf bereit. Sie können diese Informationen dort einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und die im Bestellablauf im Internetshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern oder Sie warten die automatische Bestelleingangsbestätigung ab, die wir Ihnen zusätzlich per E- Mail nach Abschluss Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene Adresse zukommen lassen. Diese Bestelleingangsbestätigungsmail enthält noch einmal die Vertragsbestimmungen mit den Daten Ihrer Bestellung und diese AGB und lässt sich leicht ausdrucken bzw. mit Ihrem E-Mail-Programm abspeichern.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. 2.1. Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen auf unserer Internetseite xxxxx.xxxx-xxxx.xxx/xx einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internetdienstprogramms (=Browser) nutzen.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. 3.1 Sie können unsere AGB jeweils auf den Internet-Shopseiten xxx.xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx unter AGB einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist "Datei" -> "Speichern unter") nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie hier klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter xxx.xxxxx.xx) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. Sie können diese AGB jeweils auf den Internet-Shopseiten xxxx://xxxxxx- xxxxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xxxx=xxxxxxx&xxXX=0 unter AGB einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion IhresInternetdiensteprogramms (=Browser: dort meist “Datei” -> “Speichern unter”) nutzen. Unsere Bestellbestätigungs e-Mail, welche wir Ihnen im Anschluss an Ihre Bestellung an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse senden, enthält noch einmal die Daten Ihrer Bestellung, unsere AGB und Widerrufsbelehrung und lässt sich z.B. über Ihr e-Mail- Programm abspeichern. Wir bieten für jeden Kunden einen passwortgeschützten direkten Zugang an. Hier können Sie bei entsprechender Registrierung Daten über Ihre abgeschlossenen, offenen und kürzlich versandten Bestellungen einsehen und Ihre Adressdaten und eventuelle Zahldaten verwalten und abspeichern.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. 3.1. Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den enthaltenen allgemeinen Vertragsbestimmungen auf unserer Shopseite xxx.xxxxxxx.xx einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist "Datei" -> "Speichern unter") nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie hier klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter xxx.xxxxx.xx) oder vergleichbare Programme, die das PDF- Format beherrschen. oder Sie warten die automatische Bestelleingangsbestätigung ab, die wir Ihnen zusätzlich per eMail nach Abschluss Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene Adresse zukommen lassen. Diese Bestelleingangsbestätigungsmail enthält noch einmal die Daten Ihrer Bestellung und diese AGB und lässt sich leicht ausdrucken bzw. mit ihrem eMail-Programm abspeichern.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. 2.1 Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit auf unserer Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxx/xxx.xxx einsehen. Sie können dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internetdienstprogramms (Browser) nutzen. Fast immer findet sich im Menü unter "Datei" eine Option zur Speicherung und zum Druck der aufgerufenen Internetseite. Wir bieten Ihnen auch einen Download dieser AGB im Adobe PDF-Format unter der Internet Adresse xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxx.xxx an.
Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext. Sie können unsere AGB jeweils auf den Internet-Shopseiten xxx.xxxxx.xx, xxx.xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx unter AGB einsehen. Sie können dieses Dokument ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist "Datei" ◊ "Speichern unter") nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie hier klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter xxx.xxxxx.xx) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen. Sie können auch zusätzlich die Daten Ihrer Bestellung einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und die auf der letzten Seite des Bestellablaufs im Internetshop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen Ihres Browsers speichern oder Sie warten die automatische Bestellbestätigung ab, die wir Ihnen zusätzlich per E-Mail nach Abschluss Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene E- Mail-Adresse zukommen lassen. Diese Bestellbestätigungsmail enthält noch einmal die Daten Ihrer Bestellung und unsere AGB und lässt sich leicht ausdrucken bzw. mit Ihrem E-Mail-Programm abspeichern. Ihre Bestelldaten werden bei uns gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar von Ihnen abrufbar. Wir bieten für jeden Kunden einen passwortgeschützten direkten Zugang („Mein Benutzerkonto“) an. Hier können Sie bei entsprechender Registrierung Daten über Ihre abgeschlossenen, offenen und kürzlich versandten Bestellungen einsehen und Ihre Adressdaten, eventuelle Zahldaten und einen eventuellen Newsletter verwalten und abspeichern.

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  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.