Common use of Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zu- stande kommt Clause in Contracts

Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zu- stande kommt. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die HALLESCHE Krankenversicherung speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten wer- den bei der HALLESCHE Krankenversicherung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Ka- lenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es für die Beurteilung der zu versichernden Risiken notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfü- gen. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die HALLESCHE Krankenversi- cherung benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten und sonsti- gen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für m Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung – soweit es für die Risiko- beurteilung dieses Antrages erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei den in diesem Antrag genannten Ärzten, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Kranken- anstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diesen Zweck verwendet. Ich befreie hiermit die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ih- rer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Ver- sicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstel- lung an die HALLESCHE Krankenversicherung übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung an diese Stellen weitergegeben werden, und befreie auch insoweit die für die HALLESCHE Kran- kenversicherung tätigen Personen bereits jetzt von ihrer Schweigepflicht.

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Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zu- stande kommt. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustandezu Stande, speichert die HALLESCHE Krankenversicherung Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die HALLESCHE Krankenversicherung speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten wer- den bei der HALLESCHE Krankenversicherung beantragen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichertAntragstellung. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG meine Gesundheitsdaten – Gesund- heitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt – zu Stande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Ka- lenderjahres Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. I*Anlage zur Einwilligungserklärung – Liste der Dienstleister der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Partner Aufgabe Ärzte, Zahnärzte und andere Beratung in medizinischen Fragestel- lungen, Erstellen von Gutachten Assistancegesellschaften Diverse Unfallversicherungsprodukte enthalten Serviceleistungen, die von Assistancegesellschaften erbracht wer- den. Solche Serviceleistungen sind z. B. – Hilfeleistungen nach einem Unfall – Rehabilitations-Management-Service- leistungen – 24-Stunden-Informationsdienst mit umfassenden Hilfen bei Notfällen im In- und Ausland IT-Dienstleister Wartung und Pflege von Hard- und Software Vermittlungsgesellschaften mit erwei- terten Aufgaben (Assekuradeure) Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Kundenbetreuung Merkblatt zur Datenverarbeitung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält- nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Hand- lungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbei- tung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es für die Beurteilung der zu versichernden Risiken notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfü- gen. Diese Überprüfung erfolgt nur, Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist. Die HALLESCHE Krankenversi- cherung benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ich willige einist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten und sonsti- gen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an den für m Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung – soweit es für die Risiko- beurteilung dieses Antrages erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei den in diesem Antrag genannten Ärzten, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Kranken- anstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diesen Zweck verwendet. Ich befreie hiermit die genannten Personen und Mitarbeiter dem Ausschluss der genannten Einrichtungen von ih- rer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Ver- sicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstel- lung an die HALLESCHE Krankenversicherung übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung an diese Stellen weitergegeben werden, und befreie auch insoweit die für die HALLESCHE Kran- kenversicherung tätigen Personen bereits jetzt von ihrer SchweigepflichtVerarbeitung oder Nutzung überwiegt.

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Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zu- stande kommt. Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die HALLESCHE Krankenversicherung Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die HALLESCHE Krankenversicherung speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten wer- den bei der HALLESCHE Krankenversicherung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Ka- lenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es für die Beurteilung der zu versichernden Risiken notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfü- gen. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die HALLESCHE Krankenversi- cherung benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen. Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung meine Gesundheitsdaten und sonsti- gen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für m Ich willige ein, dass die HALLESCHE Krankenversicherung – soweit es für die Risiko- beurteilung dieses Antrages erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei den in diesem Antrag genannten Ärzten, Pflegepersonen sowie Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Kranken- anstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diesen Zweck verwendet. Ich befreie hiermit die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ih- rer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise gespeicherten Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Ver- sicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstel- lung an die HALLESCHE Krankenversicherung übermittelt werden. Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten und andere nach § 203 StGB geschützte Daten durch die HALLESCHE Krankenversicherung an diese Stellen weitergegeben werden, und befreie auch insoweit die für die HALLESCHE Kran- kenversicherung tätigen Personen bereits jetzt von ihrer Schweigepflicht. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es für die Beurteilung der zu versichernden Risiken notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfü- gen. Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Die HALLESCHE Krankenversi- cherung benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.

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