Common use of Sperranzeigen Clause in Contracts

Sperranzeigen. 7.1.1 Stellt der Kunde • den Verlust oder den Diebstahl eines seiner Authentifizierungsinstrumente (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente“) oder der Zugangs-ID (gemäß Punkt „Zugang zum Online-Banking“) oder • die missbräuchliche Verwendung oder • die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines seiner Authentifizierungsinstru- mente oder seiner Zugangs-ID fest oder • fest, dass die von der ebase dem Kunden angezeigten Auftragsdaten mit den von ihm für den Auftrag vorgesehenen Daten (gemäß Punkt „Kontrolle der Auftragsdaten mit von der ebase angezeigten Daten“) nicht übereinstimmen, muss der Kunde die ebase hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige), um den Zugang zum Online-Banking sperren zu lassen. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten, eine Sperranzeige gegenüber der ebase abzugeben: • über das Online-Banking (z. B. durch Anfordern einer neuen PIN), • während der Servicezeiten über die telefonische Kundenbetreuung, • mittels Auftrag in Textform. Die Ausführung der beauftragten Xxxxxx durch die ebase ist nur während der unter xxx.xxxxx.xxx veröffentlichten Servicezeiten möglich (ausgenommen von dieser Regelung ist, wenn die Sperranzeige über das Online-Banking er- folgt).

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