Sperren. Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.
Sperren. SBPS sperrt die Karte, wenn der Karteninhaber dies ausdrücklich bei SBPS verlangt, den Verlust der Karte und/oder des PIN-Codes und/oder weiterer Legitimationsmittel meldet oder dies zum Schutz des Karteninhabers angezeigt ist. SBPS behält sich darüber hinaus vor, eine Karte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren. Für Einsätze der Karte vor dem Wirksamwerden der Sperrung ist SBPS berechtigt, das Kartenkonto zu belasten. Für Schäden, die dem Karteninhaber aufgrund einer erfolgten Sperrung entstehen, übernimmt die SBPS keine Haftung.
Sperren. T-Mobile kann dem Kunden die Leistungen ohne weitere Fristsetzung teilweise oder ganz verweigern, wenn:
Sperren. 8.1. Die Oberbank ist berechtigt, die Banking-Nummer für das Internetbanking (Oberbank Kundenportal) bzw. die Oberbank App ohne Mitwirkung des Teilnehmers zu sperren, wenn
Sperren. Nach Eingabe der Zugangsdaten können, unter Verwendung des im Antragsdokument vergebenen Service-Passwortes oder mittels TAN-Verfahren, die Zertifikate der jeweiligen SMC-B Karte gesperrt werden. Außerdem können schriftliche Sperranträge an die DKTIG (xxxxxxxxx@xxxxx.xx) übermittelt werden. Hierfür sind die unter Ziffer 9.1 angegebenen Supportzeiten zu beachten. Zur Legitimation eines Sperrantrages ist die DKTIG berechtigt, ggf. einen Nachweis zu verlangen. Gesperrte Zertifikate können nicht reaktiviert werden. Ersatz für gesperrte Zertifikate wird nicht geleistet. Im Falle einer Sperrung ist für das Ausstellen einer neuen SMC- B Karte ein Neu- bzw. Folgeantrag durch den Kunden zu stellen. Nach postalischem Eingang der Antrags- und Vertragsunterlagen, prüft die DKTIG die Berechtigung des Antragstellers, für das jeweilige Krankenhaus eine oder mehrere SMC-B Karte(n) zu beantragen. Hierbei findet seitens der DKTIG eine Identifikationsprüfung des Antragsstellers durch das Verfahren „ „identity Video“ der identity Trust Management AG statt, welche die Daten des Antragstellers als Auftragsverarbeiter der DKTIG verarbeitet, soweit dies für eine ordnungsgemäße Identifizierung erforderlich ist. Die mit der Bestätigung erfolgte Freigabe des Antrages initiiert die Personalisierung, Produktion und Auslieferung der SMC-B Karten durch die D-Trust GmbH. Kann die Attributbestätigung zum Antrag nicht erfolgen, hat der Antragsteller die Möglichkeit seinen Antrag zu korrigieren und/oder fehlende Unterlagen nachzureichen.
Sperren. SVG ist »erecktiyt, »ie Nutzuny »er Online-Dienste un» »en Zuyany zum Telematik-Portal rur »en SVG-Kun»en mit sorortiyer Wirkuny un» okne 6nkun»iyuny zu s»erren o»er einzusckrunken, wenn »as Verkalten »es SVG-Kun»en einen zur außeror»entlicken Kun»iyuny »erecktiyen»en wicktiyen Grun» im Sinne Zirrer 8.3. »arstellt
Sperren. 10.1 Wegen Zahlungsverzugs des Kunden darf TELTA vertragsgegenständliche Sprachkommunikations- dienste und Internetzugänge ganz oder teilweise verweigern (Sperre), wenn • Der Kunde bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 € in Verzug ist und • TELTA die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor in Textform angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben außer Betracht: • Diejenigen nicht titulierten Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet (unten Abschnitt 13) hat und • nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.
Sperren. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Verkehrsunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Handys bzw. der registrierten SIM-Karte. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Das Verkehrsunternehmen unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits angemahnten Forderung unabhängig von der gewählten Zahlungsweise wird der Nutzer ebenfalls gesperrt. In diesem Fall wird der Nutzer in einem weiteren Mahnschreiben über die erfolgte Sperrung informiert.
Sperren a) Der Kunde kann und muss selbst nach eigenem Ermessen entscheiden, sich von der Teilnahme an einzelnen Spielen oder des gesamten Angebots des Wettveranstalters auszuschließen. Um den Zugang zum Spiel zu sperren, sendet der Kunde eine E-Mail an die folgende Adresse: xxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxx und schreibt als Betreff dieser E-Mail „Selbstsperre“. Der Kunde kann diese Information ebenso per Fax oder in einer Wettvermittlungsstelle des Wettveranstalters anhand der dort zur Verfügung stehenden Formulare mitteilen.
Sperren. (1) Das Kreditinstitut wird die Nutzung des Internetbanking über ausdrück- lichen Wunsch des Kunden sperren. Wenn Missbrauch zu befürchten ist oder der Kunde seine Sorgfaltspflichten verletzt, ist das Kreditinstitut ohne vorherige Information an den Kunden berechtigt, eine Sperre vorzunehmen oder die Berechtigung zur weiteren Nutzung zu entziehen.