Common use of Sperrung des Anschlusses Clause in Contracts

Sperrung des Anschlusses. 3.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden zwei Wochen nach der schriftlichen Androhung zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. § 45 k Abs. 2 S. 5 TKG bleibt unberührt. Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist berechtigt, die Sperrung bis zur vollständigen Ausgleichung der Zahlungsrückstände aufrechtzuerhalten. 3.2 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn 1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder 2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Telekommunikationsnetzbetreibers, insbesondere des Breitbandnetzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder 3. der Kunde die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen des Telekommunikationsnetzbetreiber oder von Dritten nutzt oder 4. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist.

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Samples: Nutzungsvertrag, Service Agreement, Service Agreement

Sperrung des Anschlusses. 3.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden zwei Wochen nach der schriftlichen Androhung zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 € in Verzug ist und eine ggf. geleistete Sicherheit verbraucht ist und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. § 45 k Abs. 2 S. 5 TKG bleibt unberührt. Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber ist berechtigt, die Sperrung bis zur vollständigen Ausgleichung der Zahlungsrückstände aufrechtzuerhalten. 3.2 Der Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn 1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder 2. eine Gefährdung der Einrichtungen des TelekommunikationsnetzbetreibersKabelnetzbetreibers, insbesondere des Breitbandnetzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder 3. der Kunde die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen des Telekommunikationsnetzbetreiber Kabelnetzbetreibers oder von Dritten nutzt oder 4. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Internet Und Telefonie, Internet and Telephone Services Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrung des Anschlusses. 3.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber 2.1 hugo internet behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss Internetanschluss des Kunden zwei Wochen nach der schriftlichen schri lichen Androhung zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75€ in Verzug ist und eine ggf. geleistete Sicherheit verbraucht ist und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet bean- standet hat sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. § 45 k Abs. 2 S. 5 TKG bleibt unberührt. Der Telekommunikationsnetzbetreiber . 2.2 hugo internet ist berechtigt, die Sperrung bis zur vollständigen Ausgleichung der Zahlungsrückstände aufrechtzuerhalten. 3.2 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich das Recht vor, aufrechtzuerhalten und den Internet- bzw. den Telefonanschluss Internetanschluss des Kunden ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn 1. wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder 2. oder eine Gefährdung der Einrichtungen des Telekommunikationsnetzbetreibersvon hugo internet, insbesondere des BreitbandnetzesNetzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen droht oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder 3. der Kunde die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen des Telekommunikationsnetzbetreiber von hugo internet oder von Dritten nutzt oder 4. oder das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen Tat- sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte erbrach- te Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist.

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Samples: Telecommunications