Common use of Sperrung des Anschlusses Clause in Contracts

Sperrung des Anschlusses. 3.1 Der Telekommunikationsnetzbetreiber behält sich das Recht vor, den Internet- bzw. den Telefonanschluss des Kunden zwei Wochen nach der schriftlichen Androhung zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat sowie nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. § 45 k Abs. 2 S. 5 TKG bleibt unberührt. Der Telekommunikationsnetzbetreiber ist berechtigt, die Sperrung bis zur vollständigen Ausgleichung der Zahlungsrückstände aufrechtzuerhalten.

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