Common use of Sperrungen Clause in Contracts

Sperrungen. 7.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 11.11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 11.11.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer über eine SMS-BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 11.11.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Verkehrsverbund Vogtland GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-SMS- Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Tarif Des Verkehrsverbundes Vogtland (Vtv)

Sperrungen. 7.1. 7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline per E-Mail des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Der Stadtbus unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Erfurter Verkehrsbetriebe AG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicketHandyTi- cket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 11.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer über eine SMS-BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 11.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen Finanz- unternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte SIM‐Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Verkehrsverbund Vogtland GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services HandyTicket‐Services sofort gesperrt wird. 7.2. 7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services HandyTicket‐Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail E‐Mail oder mit einer SMS-SMS‐ Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte SIM‐Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe HandyTicket‐Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Tarif Des Verkehrsverbundes Vogtland (Vtv)

Sperrungen. 7.1. 11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Katamaran- Reederei Bodensee GmbH & Co. KG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 11.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer über eine SMS-BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 11.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen Finanz- unternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 7.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicketHandy- Ticket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 7.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer SMS-Benachrichtigung. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 7.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich un- verzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen Fi- nanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR WSW mobil GmbH unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort so- fort gesperrt wird. 7.2. 11.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer über eine SMS-BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 11.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen Finanz- unternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sperrungen. 7.1. 9.1 Stellt der Nutzer Kunde einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen der LogPay Financial Services GmbH anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR fanta5 unterstützt den Nutzer Kunden dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 9.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt in Form einer E-Mail oder mit einer über eine SMS-BenachrichtigungBenachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer Kunden veranlasst. 7.3. 9.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weiseZah- lungsweise, wird der Nutzer Kunde für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen Zahlungsforde- rungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Nutzer zukommen.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Handy Tickets

Sperrungen. 7.1. 11.11.1 Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung Veräu- ßerung des mobilen Endgerätes Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet haflet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH in Vertretung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR im VMS unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird. 7.2. 11.11.2 Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch Miss- brauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung Sperrmit- teilung erfolgt in Form einer Eüber eine SMS Benachrichtigung durch den IT-Mail oder mit einer SMS-BenachrichtigungDienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-SIM- Karte erfolgte, gilt bis zum Zeit- punkt Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst. 7.3. 11.11.3 Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungs- weise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen Zahlungsforderun- gen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in Form einer Zahlungserinnerung einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen