Spielplan Musterklauseln

Spielplan. Der DBV erstellt einen Spielplan. Dabei sollten Interessen des Ausrichters nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Sollten die tatsächlich teilnehmenden Mannschaften noch nicht end- gültig feststehen, so wird mit Platzhaltern (Verbandsnamen) gearbeitet. Der DBV stellt si- cher, dass spätestens sechs (6) Wochen vor der Veranstaltung ein Spielplan veröffentlicht ist. Sollen als Rahmenprogramm Spiele außerhalb des Spielplans stattfinden, so bedarf dies der Genehmigung durch den DBV. Ein entsprechender Antrag ist spätestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn beim DBV zu stellen. Bei der Erstellung des Spielplans für die Veranstaltungen in Turnierform wird auf eine Setzlis- te zurückgegriffen (DM Nachwuchs und alle LP). Der Platz auf der Setzliste entspricht der Platzierung des Vertreters des Landesverbandes der letztjährigen Veranstaltung gleicher Art. Es wird ausschließlich die Platzierung des LV- Meisters für diese Frage herangezogen. Die Gruppen werden wie folgt zusammengesetzt:
Spielplan. 24.1 Grundlage des Spielplans sind die Rahmenspieltermine und der Nummernspielplan für die Haupt- und Endrunde, die vom VBL-Vorstand verabschiedet werden.
Spielplan. Folgende Spiele werden an diesem Tag ausgetragen: 13 Uhr TuS Biebeln- heim II – TuS Framersheim II; 15 Uhr TuS Biebelnheim I - TuS Framersheim I Hackbraten- und Kotelett-Essen Anlässlich des Schlachtfestes bietet der TuS bereits am Xxxxxxx, 15. 10. 2010 ab 19 Uhr Hackbraten im Ver- einsheim an, am Samstag, 16. 10. 2010 gibt es ab 12 Uhr Koteletts im XXXL-Format zu besonders günstigen Preisen. Starten Sie fit in den Winter. Ab Don- nerstag, den 21. 10. 2010 geht’s wie- der los. Wöchentlich um 18.30 Uhr Rückenschule, im Anschluss um 19.30 Uhr Tae Bo. In der Gemeindehalle Bie- belnheim unter professioneller Lei- tung.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.