Teilnahmegebühr Musterklauseln

Teilnahmegebühr. 3.1. Apex wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung gemäß nachfolgendem Absatz 2 in Rechnung stellen.
Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühren sind in den Einladungen oder dem Veranstaltungskalender ersichtlich und werden auf der Bu- chungsbestätigung nochmals schriftlich bestätigt. Ist ein Semi- nar kostenfrei, so ist dies unter „Teilnahmegebühr“ in der Ein- ladung ausgewiesen. Die Teilnahmegebühr schließt Seminar- unterlagen und Getränke ein. Die Teilnahmegebühr wird nicht erstattet, wenn ein angemeldeter Teilnehmer ohne rechtzeitige Stornierung nicht an dem Seminar teilnimmt.
Teilnahmegebühr. Die Gesamtkosten des Lehrgangs für Geschäftskunden betragen € 1.795,– zzgl. MwSt. Ab der zweiten unternehmensinternen Buchung dieses Lehrgangs erhalten Sie einen Preisnachlass von 10%. Die Gesamtkosten für Privatkunden betragen € 1.795,- zzgl. MwSt. (€ 1.920,65 inkl. MwSt.). Dieser Betrag ist in 3 gleichen Raten zu je € 640,22 (inkl. MwSt.) zu zahlen. Die Zahlungen erfolgen zweimonatlich. Die erste Rate ist 14 Tage nach Lieferung der ersten Lektion fällig. Die bei- den weiteren Raten sind 10 sowie 18 Wochen nach Zustellung der ersten Lektion zu überweisen. Die Prüfung ist im Lehrgangspreis inbegriffen. (optional) (oder späterer Alternativtermin) Position/Abteilung 🞁 10% PREISNACHLASS AB DEM 2. TEILNEHMER Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie Anmeldebestätigung und Rechnung. Der Fernlehrgang beginnt mit der Lieferung der ersten Lerneinheit und endet mit Zusendung der letzten Lerneinheit. Die Lieferung der Lektionen erfolgt zweiwöchentlich. Der Lehrgang umfasst ein Starter-Paket (Lektion 1, Begleitheft und Arbeitsmaterial), nach- folgend 11 weitere Lektionen sowie die opt. Abschlussprüfung. Diese wird Ihnen zum 21.01.2015 zugeschickt (oder späterer Alternativ- termin). Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Werden mind. 70% der Aufgaben richtig gelöst, wird ein qualifiziertes Abschlusszer- tifikat ausgestellt. Für die Nutzung von Fernkommunikation entstehen dem Teilnehmer keine Kosten, die über die üblichen Gebühren hinaus- gehen. Dieses Angebot gilt bis zum 31.12.2016. Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wich- tigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist Tag der Vertragsunterzeichnung. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Firma 🞁 Straße/Postfach 🞁 PLZ/Ort 🞁 Telefon/Fax 🞁 Datum 🞁 Unterschrift 🞁 Ansprechpartner/in im Sekretariat 🞁 Anmeldebestätigung bitte an 🞁 Abteilung 🞁 Rechnung bitte an 🞁 Abteilung 🞁 Mitarbeiter: ❍ BIS 100 ❍ 100 – 200 ❍ 200 – 500 ❍ 500 –1000 ❍ ÜBER 1000 Die Management Circle Verlag GmbH ist ein Tochterunternehmen der Management Circle AG. Der Management Circle Verlag und seine Dienstleister (z.B. Lettershops) verwenden die be...
Teilnahmegebühr. Bei allen DBV-Veranstaltungen kann von den Teilnehmern eine Teilnahmegebühr erhoben werden. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist für jede Veranstaltung in Abschnitt B geregelt. Die Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Bei DM Xxxxxxx, Jugend und Junioren Baseball, sowie DM Jugend und Juniorinnen Softball ist der Ausrichter automatisch qualifiziert. Er kann auf dieses Startrecht verzichten. Ist der Aus- richter auch Landesmeister, ist der Vizelandesmeister Nachrücker und vertritt seinen Landes- verband bei der DM. Bei Turnieren mit Setzliste nimmt der tatsächliche Landesmeister stets den Platz mit der niedrigeren Ziffer ein (siehe auch Abschnitt A §1 Abs. 3 (b).) Die Teilnahme am Meeting ist verpflichtend (siehe dazu Abschnitt A §2 Abs. 2). Absatz 5 Durchführung der Veranstaltung‌ Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass die jeweilige Veranstaltung innerhalb des vorgegebenen Zeitplanes durchgeführt wird. Bei witterungsbedingten Spielausfällen entscheidet der Techni- sche Kommissar über Spielzeitverkürzungen bzw. sonstige Maßnahmen, die den regelgerechten Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Sollte die Veranstaltung nicht vollständig durchgeführt werden, entscheidet der DBV innerhalb von zwei (2) Tagen über den weiteren Ablauf bzw. die Fortführung der Veranstaltung. § 3 Sporttechnischer Bereich - Regeln und Durchführung‌ Absatz 1 Regeln‌
Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 100 inkl. MwSt. Veränderungen in der Höhe der Gebühr werden bis spätestens 31.12. eines Jahres bekannt gegeben und gelten ab dem Folgejahr. Die Zahlung erfolgt per Überweisung bis spätestens zu dem auf der Webseite xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx genannten Termin. Etwaige Überweisungskosten tragen die Teilnehmer. Geht die Zahlung nicht bis zum auf der Webseite genannten Termin ein, gilt die Anmeldung als nicht getätigt.
Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr ist bis zum 26.09.2020 (nach Eingang der Rechnung) zu entrichten.
Teilnahmegebühr. 6.1. Die für den entsprechenden Kurs festgesetzte Teilnahmegebühr ist durch die/den TN ab Rechnungserhalt bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn unter Einhaltung der sonstigen in der Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen auf das durch die SPRAK bekanntgegebene Bankkonto zu überweisen.
Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr wird spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung per Lastschriftverfahren einge- zogen. Bei Rücklastschriften wird der reservierte Platz anderweitig freigegeben. Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben (Gebühr für die Rücklastschrift sowie Bearbeitungsgebühr durch den ESV).
Teilnahmegebühr. Die Anzahl der individuellen Trainingseinheiten für die Tanzschülerin/ den Tanzschüler wird alters- und personenbezogen ermittelt sowie anfänglich und jährlich neu durch die Tanzaktion e. V. bestimmt und schriftlich bestätigt.
Teilnahmegebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der durch die GMV mbH ausgestellten Rechnung. Die in der Rechnung ausgewiesenen Teilnahmegebühren verstehen sich pro Teilnehmer und Veranstaltungstermin inklusive der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer. In der Teilnahmegebühr ist im Falle von Präsenzschulungen eine angemessene Verpflegung enthalten. Reise- und Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten.