Meldung Musterklauseln

Meldung. 11.1 Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber unverzüglich Ereignisse, deren Eintritt die Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen oder der Bestimmungen der bezughabenden Richtlinie verzögert oder verunmöglicht, zu melden.
Meldung. Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrer Buchungs- stelle schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullie- rung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. MTCH hält sich an die Reisehin- weise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.3.
Meldung. Soweit die Auktionsbestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, sind alle Reklamationen unverzüglich nach dem Erkennen eines Mangels unter Beifügung eines tierärztlichen Attestes der Geschäftsstelle der OHG zu melden. Werden Mängel bereits am Versteigerungsplatz sichtbar, so sind sie unmittelbar der Versteigerungsleitung zu melden. Werden die festgestellten Mängel vom Vertrauenstierarzt bestätigt, ist die Versteigerungsleitung berechtigt, die Interessen der Beschicker und Käufer — auch in deren Abwesenheit — am Auktionstage zu vertreten und — soweit nicht die Wandlung des Kaufes erforderlich ist — einen eventuellen Minderwert festzulegen. An eine solche Entscheidung sind beide Teile gebunden.
Meldung. Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies VTOI schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei VTOI. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. VTOI hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 5.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 5.3. bis Ziffer 5.7.
Meldung. (1) Der Kunde ist für die Meldung von Störungen verantwortlich.
Meldung. Für die korrekte, polizeiliche Meldung (insb. Hauptwohnsitz) ist der Bewohner selbst bzw. der gesetzliche Vertreter verantwortlich. Der Bewohner ist berechtigt, alle im Haus vorhandenen Gemeinschaftsräume und -einrichtun- gen mitzubenutzen. Dies sind u.a. Aufenthaltsräume, Therapieräume, Garten (HB Tokio- straße), Gemeinschaftsterrasse, -balkon, Bibliothek, Kapelle. Es werden folgende Mahlzeiten im Rahmen der Normalverpflegung angeboten: ▪ Frühstück ▪ Mittagessen (Suppe, Hauptspeise, Dessert) ▪ Abendessen ▪ Zwischenmahlzeiten nach Bedarf ▪ jederzeit Getränke (alkoholfrei) Der Speiseplan wird von einem Diätologen/einer Diätologin begleitet erstellt. Die Kost ist abwechslungsreich und saisonal. Die Möglichkeit zur Versorgung mit entsprechender Diätkost ist gegeben, sie bedarf ärztli- cher Anordnung. Die Grundbetreuung umfasst: ▪ Betreuung und Pflege ▪ Pflege bei kurzen, akuten Erkrankungen ▪ ärztliche Betreuung ▪ Therapie nach ärztlicher Verordnung ▪ Organisation geselliger und kultureller Veranstaltungen (z.B. Ausflüge, gesellige Ver- anstaltungen, Musikdarbietungen, Filmvorführungen (TV)) ▪ sonstige Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten (z.B. durch die Sozialarbeite- rin im Haus) Die medizinische Betreuung erfolgt durch die Ärzte der Einrichtung bzw. durch geeignete Konsiliarärzte. Ärztliche Hilfe ist rund um die Uhr (Nachtdienst im Haus) für den Bewohner erreichbar. Der elektronische Ambulanzterminplan ist auf jeder Station durch Arzt und Stati- onsleitung einsehbar. Diese informieren gerne den Bewohner über die nächstmöglichen Ter- mine. Die Verrechnung der Kosten für externe Ärzte und Konsiliarärzte erfolgt über die Kranken- versicherung des Bewohners. Vorhandene medizinische Ausstattung: − allgemeine Untersuchungs- und Behandlungsräume für o allgemeinmedizinische, o internistische, o neurologische Untersuchungen sowie − spezielle Einrichtungen für fachärztliche Konsilien aus den einzelnen Fachgebieten.
Meldung. Je nach Veranstaltungsart sind bei der Meldung der teilnehmenden Mannschaften Termine zu beachten. Dazu sind in Abschnitt B zu jeder Veranstaltungsart unter Punkt 1 entspre- chende Regelungen festgelegt. Mit dieser Meldung haftet der Landesverband gegenüber dem DBV und dem Ausrichter im Falle einer Teilnahmeabsage. DBV und Ausrichter können in diesem Fall den Landesverband in Anspruch nehmen, z.B. für die Entrichtung von Strafgebühren. Im Falle einer Teilnahmeabsage ist eine Strafgebühr an den DBV zu entrichten. Die Höhe ist in Abschnitt B zu jede Veranstaltung geregelt. Der DBV führt hiervon einen Betrag in Höhe einer Teilnahmegebühr an den Ausrichter ab. Alle Landesauswahlmannschaften müssen bei einem Länderpokal von einem/r Trainer/in be- treut werden, der mindestens eine gültige Trainer-C-Lizenz besitzt. Die Nichterfüllung des Kriteriums zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die Lizenznummer des/r Trainers/in ist in die offizielle Kaderliste einzutragen. Die Einhaltung dieser Norm ist durch die Geschäftsstelle des DBV vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen.
Meldung. 11.1. Der Teilnehmer hat der AMA-Marketing unverzüglich Ereignisse, deren Eintritt die Einhaltung dieses Vertrages oder der Bestimmungen der Leitfäden gemäß Punkt 2.1.1. und 2.1.2. verunmöglicht, zu melden.
Meldung. Soweit gesetzlich zulässig muss KYOCERA, sobald sie Kenntnis von einer begründeten Vermutung oder Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten durch KYOCERA oder einen oder mehrere Unterauftragsverarbeiter erhält, den Kunden diesbezüglich informieren. Die betreffende Meldung muss mindestens die von Artikel 28 Absatz 3 DSGVO vorgegebenen Angaben enthalten.
Meldung. 11.1. Der Systemteilnehmer hat der AMA-Marketing unverzüglich Ereignisse, deren Eintritt die Einhaltung dieser vertraglichen Verpflichtungen verzögert oder verunmöglicht, zu melden.