Meldung Musterklauseln

Meldung. Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Ihrer Bu- chungsstelle schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeb- lich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. PF hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundes- stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 4.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht aus- drücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 4.3.
Meldung. Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies VTOI schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei VTOI. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. VTOI hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 5.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder von BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 5.3. bis Ziffer 5.7.
Meldung. Soweit die Auktionsbestimmungen im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, sind alle Reklamationen unverzüglich nach dem Erkennen eines Mangels unter Beifügung eines tierärztlichen Attestes der Geschäftsstelle der OHG zu melden. Werden Mängel bereits am Versteigerungsplatz sichtbar, so sind sie unmittelbar der Versteigerungsleitung zu melden. Werden die festgestellten Mängel vom Vertrauenstierarzt bestätigt, ist die Versteigerungsleitung berechtigt, die Interessen der Beschicker und Käufer — auch in deren Abwesenheit — am Auktionstage zu vertreten und — soweit nicht die Wandlung des Kaufes erforderlich ist — einen eventuellen Minderwert festzulegen. An eine solche Entscheidung sind beide Teile gebunden.
Meldung. (1) Der Kunde ist für die Meldung von Störungen verantwortlich. (2) In seiner Störungsmeldung teilt der Kunde uns unaufgefordert in deutscher oder englischer Sprache mit • eine nach Kräften detaillierte Beschreibung der Störung mit, o Angaben zur Art und Erscheinungsbild der Störung, einschließlich der Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, o Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer der Störung, o Angaben zu Auswirkungen der Störung einschließlich des bzw. der betroffenen Standort(e) und der Anzahl der betroffenen Nutzer und o Beschreibungen der Versuche des Kunden, die Störung nach Auftreten zu beheben, sowie • eine Einschätzung, welcher Dringlichkeitsstufe er die Störung aufgrund seiner Beschreibung der Störung zuordnet. (3) Die Zuordnung der Störung zu einer Dringlichkeitsstufe durch den Kunden hat keine bindende Wirkung, soweit der Kunde eine höhere Dringlichkeitsstufe angegeben hat als die Dringlichkeitsstufe, deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. In diesem Fall gilt die Dringlichkeitsstufe, deren Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. (4) Wir setzen zur Verwaltung von Störungsmeldungen ein elektronisches Ticket-System ein. (5) Eine Störungsmeldung ist uns zugegangen, • wenn eine den vertraglichen Anforderungen genügende Störungsmeldung des Kunden über das mentIQ-Portal (Internet: xxxx://xxxxxx.xxxxXX.xxx) in unserem elektronischen Ticket-System gespeichert ist oder • wenn wir eine Störungsmeldung des Kunden per Telefon unter der Telefon-Nummer +49 1803 MENTIQ (636847) aufgenommen und im mentIQ-Portal in unserem elektronischen Ticket-System eingegeben haben. (6) Störungsmeldungen per Telefon können nur innerhalb der Support-Zeiten aufgenommen werden. Wir empfehlen dem Kunden, uns Störungsmeldungen unmittelbar über das mentIQ- Portal mitzuteilen. Eine Meldung, mit der der Kunden seine Störungsmeldung ergänzt oder ändert, ist keine neue Störungsmeldung im Sinne der Service-Terms.
Meldung. Die Meldung ist keine Willenserklärung, sondern eine „geschäftsähnliche Handlung“ wie die Mahnung etc. Auf diese geschäftsähnlichen Handlungen sind die Vorschriften über die Willenserklärungen regelmäßig entsprechend anwendbar. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., 2002, BGB, Überbl. V. § 104 Rdnr. 6 ff. Insofern ist § 130 BGB – Zugang – zu beachten. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., 2002, BGB, § 103 Rdnr. 3. Da es sich regelmäßig um eine Erklärung unter Abwesenden handelt, ist der Zugang nur anzunehmen, wenn die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt ist, so daß dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., 2002, BGB, § 130 Rdnr. 5. Um hier sicher zu sein, sollte mit „Doppelfax“ (Fax und Bestätigung des Erhalts) gearbeitet werden. Der Einsatz moderner Medien empfiehlt sich derzeit nur eingeschränkt. Den Auftraggeber trifft insofern die Beweislast. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., 2002, BGB, § 130 Rdnr. 21. Es ist darauf hinzuweisen, daß in Ziff. 7.2. EVB-IT-Instandhaltungsvertrag insofern die vereinbarten Zeiten maßgeblich sind, die unter Ziff. 3.3. bzw. 4.2. EVB-IT-Instandhaltungsvertrag vorgesehen sind, sofern nicht „zusätzliche“ Zeiten für die Störungsmeldungen vorgesehen sind. Störungsmeldungen außerhalb der vereinbarten Zeiten gehen folglich erst innerhalb der vereinbarten Zeiten zu. Bereits in dem EVB-IT-Instandhaltungsvertrag müssen daher die Ergebnisse einer entsprechenden Prognose für die Abwicklung ihren Niederschlag gefunden haben.
Meldung. Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen Sie dies Migros GolfCard schriftlich mitteilen unter Angabe des Grundes. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei Migros GolfCard. Der Meldung sind die Reisedokumente, wenn bereits in Ihrem Besitze, beizulegen. Migros GolfCard hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. In diesen Fällen können Bearbeitungsgebühren gem. Ziffer 1.5.25.2, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen anfallen. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land oder allfällige von Ihrer Reise betroffenen Regionen abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen unter Ziffer 1.5.2.
Meldung. 11.1. Der Teilnehmer hat der AMA-Marketing unverzüglich Ereignisse, deren Eintritt die Einhaltung dieses Vertrages oder der Bestimmungen der Leitfäden gemäß Punkt 2.1.1. und 2.1.2. verunmöglicht, zu melden.
Meldung. Um „alte“ Mannschaften, die im Vorjahr gemeldet waren, zu melden, ist die Mann- schaft in nuLiga mit dem Status „gemeldet“ zu versehen.
Meldung. Der Kunde ist verpflichtet, Red Hat (oder die Geschäftspartner, von denen der Kunde die Software oder Serviceleistungen erworben hat) umgehend zu benachrichtigen, wenn die tatsächliche Anzahl der von ihm verwendeten Software- oder Serviceeinheiten die Anzahl der Einheiten überschreitet, für die der Kunde die entsprechenden Gebühren bezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Mitteilung die Anzahl der zusätzlichen Einheiten sowie das jeweilige Datum anzugeben, an dem diese Einheiten erstmals verwendet wurden. Red Hat (oder seine Geschäftspartner) stellen dem Kunden die entsprechenden Serviceleistungen für diese Einheiten in Rechnung, und der Kunde ist verpflichtet, diese spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Meldung. Die Meldung der Vereine für die Wettbewerbe nach §1 1 a-i (Senioren) und §1 2 a-d (Jugend U20, U18) muss per Meldeformular (auf xxxx://xxx.xxx-xx- xxxx.xx) dem Sportreferenten Xxxxx Xxxx, E-Mail: xxxxx.xxxx@xxx-xxxxxx.xx bis spätestens