Sportausübung Musterklauseln

Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus (1) einer jagdlichen Betätigung, (2) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus der Ausübung von Sport –
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport, auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrädern sowie aus der Teilnahme an Radrennen und der Vorbereitung hierzu, an denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt, soweit hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus - einer jagdlichen Betätigung, - der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus 6.7.1. einer jagdlichen Betätigung 6.7.2. der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training).
Sportausübung. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – als Radfahrer (zu den Fahrrädern zählen auch Pedelecs, die nicht versicherungspflichtig sind) – aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus – einer jagdlichen Betätigung, – der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training).
Sportausübung. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Aus- übung von Sport. A1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft- pflichtansprüche aus (1) einer jagdlichen Betätigung; (2) der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahr- zeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes o- der vorgeschriebenes Training, bei dem die Er- zielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird. Versicherungsschutz besteht jedoch für Schä- den, die bei der privaten Teilnahme an einem Radrennen/-Wettkampf (z.B. Straßenrundfahrt, Triathlon) oder dem Training dazu verursacht werden. Der Versicherungsschutz entfällt, soweit Anspruch auf Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag besteht.
Sportausübung. B1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbstfahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe). B1-6.8.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus (1) einer jagdlichen Betätigung, (2) der Teilnahme an Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Freizeitsport, auch als Radfahrer oder als Fahrer eines nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrads oder eines Pedelecs. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus (1) einer jagdlichen Betätigung, (2) der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden infolge privater Teilnahme an Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking) sowie den Vorbereitungen (Training) hierzu, soweit nicht bereits durch einen anderen Vertrag Versicherungsschutz besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus (1) einer jagdlichen Betätigung, (2) aus der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training).