Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Sportausübung. A1-6.7.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus der Ausübung von Sport –
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport, auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, auch nichtversicherungspflichtigen Elektrofahrrädern sowie aus der Teilnahme an Radrennen und der Vorbereitung hierzu, an denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt, soweit hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus - einer jagdlichen Betätigung, - der Teilnahme an Pferde- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Freizeitsport, auch als Radfahrer oder als Fahrer eines nicht versicherungspflichtigen Elektrofahrrads oder eines Pedelecs. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
Sportausübung. B1-6.7.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (inkl. privater Teilnahme an Radrennen sowie dem Training hierzu) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).
Sportausübung. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Aus- übung von Sport.
Sportausübung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus − einer jagdlichen Betätigung, − der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie ein zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisiertes oder − vorgeschriebenes Training, bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird.
Sportausübung. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht – als Radfahrer – aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus – einer jagdlichen Betätigung, – der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training).
Sportausübung. Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz Tarifvariante Versicherungsschutz
Sportausübung. A1-6.7.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport – auch aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern (auch Elektrofahrräder ohne Anfahrhilfe bis maximal 25 km/h und einer Motorleistung von bis zu 250 Watt) und sonstigen nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Skateboards, Inlineskates, Rollschuhe).