Störungsdauer Musterklauseln

Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch die A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an die A1 gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch die A1 geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die A1 erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen A1 aus diesem Grund geltend gemacht werden. Die Verfügbarkeit errechnet sich wie folgt: (Beobachtungszeitraum in h 1 - ∑ rel. Störungsdauer im Beobachtungszeitraum in h 2) Serviceverfügbarkeit= Beobachtungszeitraum in h 1 … Beobachtungszeitraum entspricht 3 Monate (1 Quartal): Beispiel Jänner 2018 – Xxxx 2018 = (31 Tage im Jänner + 28 Tage im Februar + 31 Tage im Xxxx) * 24 = 2160 Stunden * 100 2 … Störungsdauer im Beobachtungszeitraum für die Serviceverfügbarkeit = ∑ aller gemeldeten Störungen im definierten Beobachtungszeitraum lt. Ticketingsystem - Störungen die auf die Ursache zurückzuführen sind, die von der Verfügbarkeitsberechnung ausgeschlossen sind) Die Verfügbarkeit wird auf 2 Komma stellen genau dargestellt und kaufmännisch gerundet.
Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an XXX.XX GMBH gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch XXX.XX GMBH geführt haben. Zur Berechnung der Verfügbarkeit und Wiederherstellungszeit werden nur Leistungen, die XXX.XX GMBH erbringt, herangezogen. Sollte beispielsweise aus Gründen eines Stromausfalles oder durch defekte kundeneigene Einrichtungen Fehler oder Unterbrechungen entstehen, werden diese nicht in die Berechnungen miteinbezogen und somit können keine Ansprüche gegen XXX.XX GMB Haus diesem Grund geltend gemacht werden.
Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung.
Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden
Störungsdauer. Als Störungsdauer gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch A1 verursacht werden, werden in der Störungsdauer nicht berücksichtigt und gelten als Fremdverzögerung. Als störungsrelevante Ereignisse können nur solche herangezogen werden, die in Form einer Störungsmeldung des Kunden an A1 gemeldet werden und die zu einer Störungsbehebung durch A1 geführt haben. Die bei Inanspruchnahme von A1 SIP Trunk transferierten IP-Pakete werden im Netz von A1 priorisiert übertragen. Somit ist eine hohe Sprachqualität gewährleistet.
Störungsdauer. Eine Störung beginnt mit der Meldung der Störung durch den Kunden oder einer maschinell automatisiert ausgelösten Störmeldung. Eine Störung endet mit der Meldung der Entstörung durch NetCologne, es sei denn, dass der Kunde fristgerecht und zu Recht mitteilt, dass die Entstörung nicht erfolgreich war. Ist es nicht möglich, eine Entstörung an den Kunden zu melden, so gilt der dokumentierte Versuch der Entstörungsmeldung als Meldung zur Entstörung. Für Rückerstattungen wird die Störungsdauer zugrunde gelegt. Die Höhe der Rückerstattung ist vom Service-Level abhängig.