Stabilization Musterklauseln

Stabilization. Die Stabilization-Phase geht der Operations-Phase voraus und hat zum Ziel, alle Aspekte des Betriebs der Lösung so weit zu stabilisieren, dass die produktiven SLA-Messungen in der Operations-Phase beginnen können. Während der Stabilization-Phase werden die beschriebenen Services gemäß dem vereinbarten Umfang vorranging remote erbracht, jedoch ohne SLAs. Meldungen werden entsprechend dem Event-Management-, Incident-Management-, Problem-Management-, Change-Management- oder Request-Fulfillment-Prozess bearbeitet. Während dieser Phase werden die Anwendungslandschaften stabilisiert und die Kenntnisse der Berater im Umgang mit der Systemlandschaft vertieft. Falls erforderlich, stellt SAP im Rahmen dieser Vereinbarung für eine in der Order Form für AMS vereinbarte Anzahl von Tagen auch Support vor Ort bereit. Ungeachtet der Priorität des vorliegenden Problems ist für vor Ort zu erbringende Services eine vorherige Benachrichtigung erforderlich. Vor-Ort-Services werden in einer Meldung dokumentiert, die gemäß dem Event-Management-, Incident-Management-, Problem-Management-, Change-Management- oder dem Request-Fulfillment-Prozess zu bearbeiten ist. Die Dauer dieser Phase hängt von der Komplexität des AMS Engagement ab. Die Stabilization-Phase gliedert sich in die folgenden Hauptschritte: Stabilization Kickoff-Aktivitäten Durchführen eines Kickoff-Meetings mit dem Auftraggeber (z. B. Key-User) Abschließen der Dokumentation und der ITSM-Verfahren Die Geschäftsprozesse und die technische Dokumentation des Auftraggebers und das AMS Procedures Manual von SAP werden gemäß den in der Stabilization-Phase gewonnenen Erfahrungen aktualisiert, um die entsprechende Dokumentation zur Erbringung der Services zu vervollständigen. Abnahme Anwenden der Abschlusskriterien für die Stabilization-Phase und Einholen der Abnahme durch den Auftraggeber, um mit der Operations-Phase beginnen zu können

Related to Stabilization

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.