Technische Dokumentation Musterklauseln

Technische Dokumentation. (1) Der Kleinfeuerung muss eine schriftliche deutschsprachige technische Dokumentation bei- gefügt sein, die zu enthalten hat:
Technische Dokumentation. Die Dokumentation steht auf der folgenden Webseite zur Verfügung: xxxxx://xxxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxxxx/xxxxxxxx-xxxxx.xxxx?xxxx=xx. Die technische Dokumentation wird nach alleinigem Ermessen von Dell in einer angemessenen Form und Menge bereitgestellt, die zur Unterstützung der autorisierten Nutzung des Dell APEX Service durch den Kunden erforderlich ist (im Folgenden „Dokumentation“).
Technische Dokumentation. (1) Die technische Dokumentation gemäß Anlage <C> ist spätestens einen Monat nach Abschluss dieses Netzanschlussvertrages – so weit möglich – vollständig vorzunehmen. <X> und VSE Verteilnetz sind berechtigt, die wechselseitig gemachten Angaben ggf. zu überprüfen.
Technische Dokumentation. 1. Von Busch zur Verfügung gestellte Unterlagen aller Art wie Muster, Zeichnun- gen, Pausen, Beschreibungen, Modelle und dergleichen mehr bleiben Eigentum von Busch. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder Dritten zugäng- lich gemacht oder vervielfältigt werden. Sie sind, ebenso wie die eventuell er- stellten Vervielfältigungen, ohne besondere Aufforderung an Busch zurückzu- geben, sobald sie zur Erledigung des Auftrages nicht mehr benötigt werden.
Technische Dokumentation. 10. Der Kunde hat die in seinem Besitz befindliche technische Dokumentation (z.B. aktuelle Zeichnungen, Beschreibungen, Aufstellungen, Anweisungen sowie Betriebs- und Wartungsprotokolle), die zur Durchführung der vereinbarten Reparaturarbeiten notwendig ist, zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer darf diese Dokumentation nur zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen heranziehen.
Technische Dokumentation. 11.1 Die von dem AG dem AN zur Verfügung gestellten sämtlichen technischen Unterlagen (technische Zeichnungen, Modelle, 3D Modelle, Schweißschablonen, Programme und dergleichen), dürfen vom AN nur zur Ausführung der Aufträge von AG verwendet werden. Der AN darf diese Fertigungsmittel weder zu eigenen Zwecken verwenden noch Dritten anbieten oder sonst wie zugänglich machen. Die o.a. Fertigungsmittel bleiben im Eigentum des AG. Nach der Aufforderung des AG sind diese an ihm zurückzusenden, wenn sie zur Erledigung des Auftrages nicht mehr benötigt werden.
Technische Dokumentation. 4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die technische Dokumentation gemäß der Festlegung im Bestellschreiben und der EG-Maschinenrichtlinie innerhalb der jeweils zugeordneten Frist vollständig zu erbringen.
Technische Dokumentation. 4.1 Die von BRUSA zu liefernden Waren und / oder die von BRUSA zu erbringenden Dienstleistungen sind in dem Vertrag oder in der Bestätigung von BRUSA abschließend aufgeführt (einschließlich Anlagen oder Unterlagen, die durch Bezugnahme, z. B. unter Bezugnahme auf die offizielle Webseite von BRUSA, in diese Bestätigung aufgenommen wurden).
Technische Dokumentation. 6.1 Unterlagen aller Art, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, wie Muster, Zeichnungen, Modelle und der- gleichen, bleiben unser Eigentum; sie dürfen nicht für andere als die vertraglichen Zwecke verwendet, ver- vielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind uns ohne besondere Auffor- derung zurückzusenden, wenn sie zur Erledigung des Auftrags nicht mehr benötigt werden. Für Ge- xxxxx, Xxxxxxx und sonstige Gussformen gelten be- sondere Vereinbarungen.
Technische Dokumentation. Aus der technischen Dokumentation muss hervorgehen, dass die Maschine den Anforderungen der oben genannten Vorschriften entspricht. Sie muss die Planung, die Herstellung und den Betrieb der Maschine umfassen, soweit dies für die Zwecke der Konformitätsbewertung erforderlich ist. Die technische Dokumentation muss in einer oder mehreren Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein, mit Ausnahme der Gebrauchsanleitung.