Standard-Support-Zeiten Musterklauseln

Standard-Support-Zeiten. Der Kunde kann telefonischen Support erhalten, indem er entweder das Support-Center, das den Support für die jeweiligen Cloud Services bereitstellt, oder das lokale Support-Center für das geografische Gebiet des Kunden anruft wie im Support-Center angegeben. Sofern im Support-Center nicht abweichend angegeben steht der Support während der unten angegebenen Supportzeiten (außer an lokalen Feiertagen) für das Support-Center zur Verfügung, das den geografischen Bereich abdeckt, in dem sich der Kunde befindet, abrufbar unter xxxxx://xxx.xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx/xx/xxxxxxx/. Im Support Center kann der Kunde auch Support-Anfragen für Cloud Services stellen, mögliche Fehler melden, den Verlauf von Anfragen überprüfen, Informationen in einem Community-Forum austauschen und auf Versionshinweise und andere Informationen zu Cloud Services zugreifen. Auf Ersuchen von Siemens unter Angabe plausibler Gründe gestattet der Kunde Siemens, den Support per Remote-Screen-Sharing-Technologie zu leisten.
Standard-Support-Zeiten. Standard Silver Gold
Standard-Support-Zeiten. Die Standard-Support-Zeiten sind: 10 Stunden (8:00 - 18:00 Uhr), 5 Tage pro Woche EST, CET, CST* 24 Stunden, 7 Tage pro Woche * EST = Eastern Standard Time; CET = Central European Time; CST = China Standard Time

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.