Common use of Standardleistungen Festnetz-Telefonanschluss Clause in Contracts

Standardleistungen Festnetz-Telefonanschluss. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst einen Sprachkanal. Sofern der Kunde noch nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder bestehende Rufnummern nicht beibehalten möchte, erhält er von Vodafone maximal drei geografische Rufnummern, zwei davon kostenlos, aus dem Ortsnetzvorwahlbereich des Wohnorts des Kunden zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde seine bestehenden Rufnummern weiterhin beizubehalten, ermöglicht Vodafone die Rufnummern- portierung (Rufnummernmitnahme) von maximal zwei Rufnummern. In Summe kann der Kunde am Kabelrouter maximal drei Rufnummern belegen. Der Festnetz-Telefonanschluss von Vodafone ermöglicht dem Kunden, alle öffentlichen Telefonverbindungen entgegenzunehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen öffentlichen Telefonanschlüssen herzustellen. Es ist nicht möglich, über den Festnetz-Telefonanschluss Verbindungen zu geografischen Einwahldiensten aufzubauen oder die fallweise oder voreingestellte Auswahl eines alternativen Verbindungsnetz- betreibers zu nutzen. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von Vodafone hinweg ist es möglich, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Festnetztelefon-Leistungsmerkmalen auftreten. Eine Vorrangschaltung im Sinne der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) kann beim Festnetz-Telefon- anschluss aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Festnetz-Telefon- anschluss umfasst des Weiteren folgende Leistungsmerkmale, die vom Kunden genutzt werden können, sofern sie von seinem jeweiligen Endgerät (Telefon) unterstützt werden: Rufnummernübermittlung: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt, sofern diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. Fax G3: Unterstützung von analoger Faxübertragung mit einer maximalen Übertragungs- geschwindigkeit von 9.600 Kbit/s. Keine parallele Nutzung zu Telefonie möglich. Dreierkonferenz: gleichzeitige Nutzung von zwei Verbindungen über einen Telefonanschluss. Es kann pro Anschluss eine Dreierkonferenz geführt werden. Halten: ermöglicht dem Nutzer, eine aktive Verbindung an einem Endgerät für Rückfragen oder den Aufbau einer Dreierkonferenz in den Haltezustand zu versetzen. Makeln: Während des Haltens kann auch zwischen den beiden Teilnehmern hin und her geschaltet werden. Anklopfen: Ankommende Anrufe während eines Gesprächs werden mit einem Signalton gemeldet. Gespräche können angenommen werden, während das bestehende Gespräch gehalten wird. Anrufbeantworter: virtueller Anrufbeantworter für Telefonanrufe im Netz von Vodafone. Rufumleitung: Weiterleiten eines ankommenden Rufes auf eine vom Teilnehmer gewünschte Zielrufnummer „Sofort“, bei „Besetzt“ oder bei „Nichtmelden“. Anschlusssperre: komplette Sperre des Kabelanschlusses mit Ausnahme von Notrufnummern. Sperrung von Rufnummernbereichen, soweit technisch möglich; derzeit 0900-Nummern (voreingestellt). Identifizierung böswilliger Anrufer (Fangschaltung): Der Teilnehmer kann die Rufnummer eines Anschlusses, von dem ihn belästigende Anrufe ausgehen, per Tastenkombination an Vodafone zur Ermittlung der Stammdaten übermitteln. Zur Aktivierung des Leistungsmerkmals müssen zwingende Gründe im Sinne von § 101 TKG nachweisbar sein.

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Standardleistungen Festnetz-Telefonanschluss. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst einen Sprachkanal. Sofern der Kunde noch nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder bestehende Rufnummern nicht beibehalten möchte, erhält er von Vodafone maximal drei geografische Rufnummern, zwei davon kostenlos, aus dem Ortsnetzvorwahlbereich des Wohnorts des Kunden zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde seine bestehenden Rufnummern weiterhin beizubehalten, ermöglicht Vodafone die Rufnummern- portierung (Rufnummernmitnahme) von maximal zwei Rufnummern. In Summe kann der Kunde am Kabelrouter maximal drei Rufnummern belegen. Der Festnetz-Telefonanschluss von Vodafone ermöglicht dem Kunden, alle öffentlichen Telefonverbindungen entgegenzunehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen öffentlichen Telefonanschlüssen herzustellen. Es ist nicht möglich, über den Festnetz-Telefonanschluss Verbindungen zu geografischen Einwahldiensten aufzubauen oder die fallweise oder voreingestellte Auswahl eines alternativen Verbindungsnetz- betreibers zu nutzen. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von Vodafone hinweg ist es möglich, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Festnetztelefon-Leistungsmerkmalen auftreten. Eine Vorrangschaltung im Sinne der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) kann beim Festnetz-Telefon- anschluss aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Festnetz-Telefon- anschluss umfasst des Weiteren folgende Leistungsmerkmale, die vom Kunden genutzt werden können, sofern sie von seinem jeweiligen Endgerät (Telefon) unterstützt werden: Rufnummernübermittlung: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt, sofern diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. Fax G3: Unterstützung von analoger Faxübertragung mit einer maximalen Übertragungs- geschwindigkeit von 9.600 Kbit/s. Keine parallele Nutzung zu Telefonie möglich. Dreierkonferenz: gleichzeitige Nutzung von zwei Verbindungen über einen Telefonanschluss. Es kann pro Anschluss eine Dreierkonferenz geführt werden. Halten: ermöglicht dem Nutzer, eine aktive Verbindung an einem Endgerät für Rückfragen oder den Aufbau einer Dreierkonferenz in den Haltezustand zu versetzen. Makeln: Während des Haltens kann auch zwischen den beiden Teilnehmern hin und her geschaltet werden. Anklopfen: Ankommende Anrufe während eines Gesprächs werden mit einem Signalton gemeldet. Gespräche können angenommen werden, während das bestehende Gespräch gehalten wird. Anrufbeantworter: virtueller Anrufbeantworter für Telefonanrufe im Netz von Vodafone. Rufumleitung: Weiterleiten eines ankommenden Rufes auf eine vom Teilnehmer gewünschte Zielrufnummer „Sofort“, bei „Besetzt“ oder bei „Nichtmelden“. Anschlusssperre: komplette Sperre des Kabelanschlusses mit Ausnahme von Notrufnummern. Sperrung von Rufnummernbereichen, soweit technisch möglich; derzeit 0900-Nummern (voreingestellt). Identifizierung böswilliger Anrufer (Fangschaltung): Der Teilnehmer kann die Rufnummer eines Anschlusses, von dem ihn belästigende Anrufe ausgehen, per Tastenkombination an Vodafone zur Ermittlung der Stammdaten übermitteln. Zur Aktivierung des Leistungsmerkmals müssen zwingende Gründe im Sinne von § 101 TKG nachweisbar sein.

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Standardleistungen Festnetz-Telefonanschluss. Der Festnetz-Telefonanschluss umfasst einen Sprachkanal. Sofern der Kunde noch nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder bestehende Rufnummern nicht beibehalten möchte, erhält er von Vodafone maximal drei geografische Rufnummern, zwei davon kostenlos, aus dem Ortsnetzvorwahlbereich Ortsnetz- vorwahlbereich des Wohnorts des Kunden zur Verfügung gestellt. Wünscht der Kunde seine bestehenden bestehen- den Rufnummern weiterhin beizubehalten, ermöglicht Vodafone die Rufnummern- portierung Rufnummernportierung (RufnummernmitnahmeRuf- nummernmitnahme) von maximal zwei Rufnummern. In Summe kann der Kunde am Kabelrouter maximal drei Rufnummern belegen. Der Festnetz-Telefonanschluss von Vodafone ermöglicht dem Kunden, alle öffentlichen Telefonverbindungen entgegenzunehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen öffentlichen Telefonanschlüssen herzustellen. Es ist nicht möglich, über den Festnetz-Telefonanschluss Verbindungen zu geografischen Einwahldiensten aufzubauen oder die fallweise oder voreingestellte Auswahl eines alternativen Verbindungsnetz- betreibers Verbindungsnetzbetreibers zu nutzen. Bei Gesprächen über die Netzgrenzen von Vodafone hinweg ist es möglich, dass aufgrund von technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von FestnetztelefonFest- netztelefon-Leistungsmerkmalen auftreten. Eine Vorrangschaltung im Sinne der TelekommunikationsTelekommunika- tions-Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) kann beim Festnetz-Telefon- anschluss Telefonanschluss aus technischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Festnetz-Telefon- anschluss Telefonanschluss umfasst des Weiteren folgende Leistungsmerkmale, die vom Kunden genutzt werden können, sofern sie von seinem jeweiligen Endgerät (Telefon) unterstützt werden: Rufnummernübermittlung: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt, sofern diese Funktion nicht vom Anrufer unterdrückt wird. Fax G3: Unterstützung von analoger Faxübertragung mit einer maximalen Übertragungs- geschwindigkeit Übertragungsgeschwindig- keit von 9.600 Kbit/s. Keine parallele Nutzung zu Telefonie möglich. Dreierkonferenz: gleichzeitige Nutzung von zwei Verbindungen über einen Telefonanschluss. Es kann pro Anschluss eine Dreierkonferenz geführt werden. Halten: ermöglicht dem Nutzer, eine aktive Verbindung an einem Endgerät für Rückfragen oder den Aufbau einer Dreierkonferenz in den Haltezustand zu versetzen. Makeln: Während des Haltens kann auch zwischen den beiden Teilnehmern hin und her geschaltet werden. Anklopfen: Ankommende Anrufe während eines Gesprächs werden mit einem Signalton gemeldet. Gespräche können angenommen werden, während das bestehende Gespräch gehalten wird. Anrufbeantworter: virtueller Anrufbeantworter für Telefonanrufe im Netz von Vodafone. Rufumleitung: Weiterleiten eines ankommenden Rufes auf eine vom Teilnehmer gewünschte Zielrufnummer Ziel- rufnummer „Sofort“, bei „Besetzt“ oder bei „Nichtmelden“. Anschlusssperre: komplette Sperre des Kabelanschlusses mit Ausnahme von Notrufnummern. Sperrung von Rufnummernbereichen, soweit technisch möglich; derzeit 0900-Nummern (voreingestelltvorein- gestellt). Identifizierung böswilliger Anrufer (Fangschaltung): Der Teilnehmer kann die Rufnummer eines Anschlusses, von dem ihn belästigende Anrufe ausgehen, per Tastenkombination an Vodafone zur Ermittlung der Stammdaten übermitteln. Zur Aktivierung des Leistungsmerkmals müssen zwingende Gründe im Sinne von § 101 TKG nachweisbar sein.

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