Standmieten Musterklauseln

Standmieten. Es gelten die umseitig angegebenen Quadrat- meterpreise. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten ganzen Quadratmeter aufgerundet. Xxxxxx und Säulen sind einbezo- gen.
Standmieten. Die Standmieten je m² Bodenfläche betragen (regulär): Fachverbandsbeitrag pro m²: 0,60 €/Hallenfläche, 0,30 €/Freigeländefläche er- hoben. Die Beiträge werden getrennt von dem Beteiligungspreis in Rechnung ge- stellt. Bei doppelgeschossiger Bauweise wird für die begehbare Fläche 50 % des Mietpreises der Bodenfläche berechnet. Eine zweigeschossige Bauweise kann nur im Einvernehmen mit der Messeleitung und dem Bauordnungsamt der Stadt Husum genehmigt werden. Bitte beachten Sie hier auch Zif. 2 der Technischen Richtlinien NORD GASTRO & HOTEL 2024. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf an Dritte: siehe Zif. 7 der aMAB. Gebühren je 300,00 € zzgl. Medienpauschale 100,00 €. HINWEIS: Unter- bzw. Mitaussteller ist jegliches Unternehmen Dritter, die mit eigenem Personal und/oder mit eigenen Erzeugnissen und/oder mit eigener Wer- bung am Stand des Hauptausstellers vertreten sind.
Standmieten. Es gelten die von Mesago angegebenen / vereinbarten Quadratmeterpreise. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten Quadratmeter aufgerundet. Xxxxxx und Säulen werden bei der Berechnung der Quadratmeter nicht in Abzug gebracht. Bei nicht quadratischen Standflächen behält sich Mesago aufgrund der Aufplanung die Zurverfügungstellung einer abweichenden Grundfläche mit einer Toleranz von plus / minus zwei Quadratmetern vor.
Standmieten. Es gelten die jeweils auf der Auftragsbestätigung angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Die Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Der Mietpreis schließt die mietweise Überlassung der Standfläche während des Auf- und Abbaus sowie der Laufzeit der Veranstaltung, allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshallen und Nebenkosten wie Stromanschluss, Strom und Wasser ein.
Standmieten a) Die Preise für die Standmiete, sowie alle weiteren Kostenpunkte sind in dem Onlineformular gelistet. Die zu zahlende Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen. b) Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die Standmieten für einzelne oder alle Stand-Arten zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn unvorhergesehene Ereignisse dies erfordern und zulassen. Diese Erhöhung darf jedoch höchstens 10% betragen und muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter schriftlich gemeldet werden. c) Sonderkonditionen sind vom Veranstalter auf der Zulassungsbestätigung/Rechnung zu vermerken und erhalten ihre Gültigkeit wenn kein schriftlicher Widerspruch per E-Mail oder per Post seitens des Austeller/Händlers innerhalb von einer Woche beim Veranstalter eintrifft.
Standmieten. Für Aussteller, die klassische Automobile, Oldtimer, Young Classics, Prestige-Automobile, Oldtimer-Motor- räder anbieten und für Restaurierungsbetriebe: pro m² € 70,-- UND NICHTTEILNAHME Der Antrag auf Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts sind 100% der Standmietkosten fällig, unabhängig vom Zeitpunkt und eventueller Neuvermietung. Vorschläge für einen Nachmieter müssen vom Veranstalter nicht akzeptiert werden. D‑52118 Herzogenrath .
Standmieten. Die Mietpreise sind auf der Vorderseite des Anmeldefor- mulars abgedruckt. Die Standmiete in den Hallen C5 und C6 beinhaltet die mietweise Überlassung der Standfläche für die Dauer der Ausstellung und während der Auf- und Abbauzeiten. Zusätzlich sind die Müllgebühren (3,00/qm Standfläche) und erforderliche Standwände für Reihen-, Eck- und Kopfstände enthalten. Jeder angefangene Quad- ratmeter wird voll berechnet. Wandvorsprünge sind Be- standteil der zugeteilten Standfläche. Der Aussteller ist verpflichtet, die Standfläche nach Veranstaltungsende be- senrein zu verlassen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Standflächenpreis beinhaltet die Miete der Standfläche und folgende umfangreiche Serviceleistungen: – Die Beratungsleistung hinsichtlich der bei der Stand- gestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen. – Die Beratungsleistung beim Auf- und Abbau des Standes. – Die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Besucherwerbung und das Besuchermarketing für die Veranstaltung. – Die Vorbereitung und Durchführung von Eröffnungsver- anstaltungen und Pressekonferenzen, sofern diese von der IMOT GmbH organisiert werden. – Die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen. – Die Überlassung von zum Eintritt berechtigten Ausstel- lerausweisen nach Maßgabe von Punkt „9. Ausweise“. – Die Überlassung von Werbemitteln. – Die Beleuchtung in den Hallen sowie die Heizung und/ oder Klimatisierung der Messehallen/Ausstellungsräum- lichkeiten. – Die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes und weitere Sicherheitsleistungen während der Veran- staltung. – Die Anwesenheit eines Notarztes sowie von Sanitätern während Auf- und Abbau und auch während der Veran- staltung. – Die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen. – Die Beschilderung vor Ort sowie das Verkehrsleitsystem in München. Abweichend zu den IMOT-Teilnahmebedingungen wird ein Energiekostenzuschlag in Höhe von 1,50 EUR/m² gemiete- ter Ausstellungsfläche erhoben. Grundsätzlich sind im Beteiligungspreis die Kosten für Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten enthalten. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise sind wir gezwungen, zusätzlich diesen Energiekostenzuschlag zu erheben.
Standmieten. Die Mietpreise für die jeweiligen Imbiss-Stände sind die Standmiete für das Freigelände (46,00€ pro qm) zuzüglich eines Gastronomiezu- schlags von 50%. Diese Berechnungsgrundlage gilt nicht für den Kiosk in der Halle 1, hier wird eine feste Platzpacht von 4.800,00€ berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.