Standmieten Musterklauseln

Standmieten. Es gelten die umseitig angegebenen Quadrat- meterpreise. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten ganzen Quadratmeter aufgerundet. Xxxxxx und Säulen sind einbezo- gen.
Standmieten. Die Standmieten je m² Bodenfläche betragen (regulär): Bei doppelgeschossiger Bauweise wird für die begehbare Fläche 50 % des Mietpreises der Bodenfläche berechnet. Eine zweigeschossige Bauweise kann nur im Einvernehmen mit der Messeleitung und dem Bauordnungsamt der Stadt Husum genehmigt werden. Bitte beachten Sie hier auch Zif. 2 der Technischen Richtlinien DOMIZIL 2023. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf an Dritte: siehe Zif. 7 der aMAB. Gebühren je 300,00 € zzgl. Medienpauschale 100,00 €. Hinweis: Unter- bzw. Mitaussteller ist jegliches Unternehmen Dritter, die mit eigenem Personal und/oder mit eigenen Erzeugnissen und/oder mit eigener Werbung am Stand des Hauptausstellers vertreten sind.
Standmieten. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Die Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Der Mietpreis schließt die mietweise Überlassung der Standfläche während des Auf- und Abbaus sowie der Laufzeit der Veranstaltung, allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshallen und Nebenkosten wie Stromanschluss, Strom und Wasser ein.
Standmieten. Es gelten die von Mesago angegebenen / vereinbarten Quad- ratmeterpreise. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten Quadratmeter aufgerundet. Xxxxxx und Säulen wer- den bei der Berechnung der Quadratmeter nicht in Abzug ge- bracht. Bei nicht quadratischen Standflächen behält sich Me- sago aufgrund der Aufplanung die Zurverfügungstellung einer abweichenden Grundfläche mit einer Toleranz von plus / minus zwei Quadratmetern vor.
Standmieten. Die Mietpreise sind auf der Vorderseite des Anmeldefor- mulars abgedruckt. Die Standmiete in den Hallen C5 und C6 beinhaltet die mietweise Überlassung der Standfläche für die Dauer der Ausstellung und während der Auf- und Abbauzeiten. Zusätzlich sind die Müllgebühren (3,00/qm Standfläche) und erforderliche Standwände für Reihen-, Eck- und Kopfstände enthalten. Jeder angefangene Quad- ratmeter wird voll berechnet. Wandvorsprünge sind Be- standteil der zugeteilten Standfläche. Der Aussteller ist verpflichtet, die Standfläche nach Veranstaltungsende be- senrein zu verlassen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Standflächenpreis beinhaltet die Miete der Standfläche und folgende umfangreiche Serviceleistungen: – Die Beratungsleistung hinsichtlich der bei der Stand- gestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen. – Die Beratungsleistung beim Auf- und Abbau des Standes. – Die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Besucherwerbung und das Besuchermarketing für die Veranstaltung. – Die Vorbereitung und Durchführung von Eröffnungsver- anstaltungen und Pressekonferenzen, sofern diese von der IMOT GmbH organisiert werden. – Die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen. – Die Überlassung von zum Eintritt berechtigten Ausstel- lerausweisen nach Maßgabe von Punkt „9. Ausweise“. – Die Überlassung von Werbemitteln. – Die Beleuchtung in den Hallen sowie die Heizung und/ oder Klimatisierung der Messehallen/Ausstellungsräum- lichkeiten. – Die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes und weitere Sicherheitsleistungen während der Veran- staltung. – Die Anwesenheit eines Notarztes sowie von Sanitätern während Auf- und Abbau und auch während der Veran- staltung. – Die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen. – Die Beschilderung vor Ort sowie das Verkehrsleitsystem in München. Abweichend zu den IMOT-Teilnahmebedingungen wird ein Energiekostenzuschlag in Höhe von 1,50 EUR/m² gemiete- ter Ausstellungsfläche erhoben. Grundsätzlich sind im Beteiligungspreis die Kosten für Beleuchtung, Heizung und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten enthalten. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise sind wir gezwungen, zusätzlich diesen Energiekostenzuschlag zu erheben.
Standmieten a) Die Preise für die Standmiete, sowie alle weiteren Kostenpunkte sind in dem Onlineformular gelistet. Die zu zahlende Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen.
Standmieten. Die Mietpreise für die jeweiligen Imbiss-Stände sind die Standmiete für das Freigelände (46,00€ pro qm) zuzüglich eines Gastronomiezu- schlags von 50%. Diese Berechnungsgrundlage gilt nicht für den Kiosk in der Halle 1, hier wird eine feste Platzpacht von 4.800,00€ berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.