Stationäre Heilbehandlung (einschließlich stationärer Psychotherapie). 3.6.1 Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der EU, des EWR und der Schweiz Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige teil- oder vollstationäre Heilbehandlung sowie Entbindung oder Fehlgeburt, nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (siehe Nr. 3.2, Satz 4) einschließlich der Leistungen von Belegärzten, Beleghebammen und -entbindungspflegern nach Maßgabe von § 5 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013 (Entziehungsmaßnahmen siehe Nr. 3.6.2).
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