Status quo Musterklauseln

Status quo. Die Hochschule Mainz verfolgt seit 2006/2007 eine E-Learning Strategie. Im Rahmen des 200 Stellen-Programms wurde der Fokus auf E-Learning/Digitale Lehre gelegt und an der Hochschule eine Stelle zu E-Learning im Fachbereich Wirtschaft verste- tigt und für die Fachbereiche Technik und Gestaltung eine neue unbefristete 0,75 Stelle zum Thema Digitale Lehre geschaffen. Da Digitale Lehre deutlich umfassender ist, wird die E-Learning Strategie sukzessive durch eine Strategie zur digitalen Lehre ersetzt. Das e-Learning Management System OpenOLAT, bereitgestellt durch den VCRP Rheinland Pfalz, kommt im Fachbereich Wirtschaft flächendeckend (d.h. jede Lehr- veranstaltung wird in OpenOLAT abgebildet), in den beiden anderen Fachbereichen zumindest anteilig zum Einsatz. Es wird einerseits zur Unterstützung einzelner Lehr- veranstaltungen genutzt, andererseits dient es auch zur Organisation der Studien- gänge; dies geschieht durch sogenannte Infoboards. Durch die Weiterentwicklung von OpenOLAT entstehen immer neue Einsatzszenarien; nur durch geeignete konti- nuierliche Schulungen sind die Lehrenden in der Lage, OpenOLAT entsprechend seiner Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Verwendung eines E-Learning Manage- ment Systems stellt heute jedoch keine Besonderheit mehr dar, sondern ist ein abso- lutes Muss. Die Nutzung von digitalen Whiteboards wird bereits in einigen Vorlesungsräumen der Hochschule genutzt; diese allerdings sehr kostenintensive Lösung soll jedoch mittel- fristig durch offene, tablet-basierte Lösungen ersetzt werden. Digitale Lehre bedeutet die verstärkte Nutzung von integrierten Campus Manage- ment Systemlösungen. Die an der Hochschule Mainz etablierte HIS Lösung – an der Hochschule HIP für HochschulInformationsPortal genannt – dient der Organisation der Lehre für Einsatz- und Stundenplanung, Deputatsverwaltung (mit separater Da- tenbank), Xxxx von Wahlpflichtfächern und Optionen, Darstellung von (persönlichen) Stundenplänen und Prüfungsterminen und ermöglicht eine Anbindung an mobile APP HIP2Go, die für alle gängigen Smartphone-Betriebssysteme unterstützt wird. Die bisherigen Projekte zielten im Wesentlichen auf eine flexible Organisation des Studienalltags ab und haben damit einen sehr guten Grundstein für Folgeprojekte gelegt, die in den kommenden Jahren deutlich stärker die Individualisierung von Lernprozessen und flexible Studienzeiten fokussieren sollen, um einerseits die Quali- tät der Lehre, aber auch die Durchlässigkeit sowie den Studienerfolg e...
Status quo. Erkenntnis 1: Die Ausgestaltung von Smart-City-Verträgen kann die kommunale Daten- souveränität einschränken.
Status quo. Die FH-NU bietet zwar in der Fakultät Betriebswirtschaft zwei englischsprachige Stu- dienschwerpunkte an, hat aber verglichen mit anderen Hochschulen einen Rück- stand hinsichtlich ihrer internationalen Ausrichtung.
Status quo. Eingangsvoraussetzungen: Bisher gibt es kein spezifische Bewerberauswahl- verfahren - Studienablauf: Aufgrund der bindenden Bestimmungen der RaPo waren indi- viduelle Verkürzungen von Wiederholungsfristen, Zwangsanmeldungen zu Prüfungen u.ä, nicht möglich. Zudem wurde bisher das sog. „Neu-Ulmer Mo- dell“ propagiert, das die Verlagerung der Diplomarbeit an das Studienende vorsieht, wodurch sich die Studienzeiten nicht unerheblich verlängern.
Status quo. Die Hochschule hat für eine bestimmte Kohorte Zeitpunkt und Anzahl der Studienab- brecher analysiert (Dokumentation liegt dem StMWFK vor). Die Zahl der Studienab- brecher ist besonders in den ohne bzw. ohne wirksame Beschränkungen zugängli- chen Massenfächern teilweise zu hoch. Der Abbruch erfolgt schwerpunktmäßig in den frühen Semestern, die zudem viele Lehrressourcen binden. Die Gründe sind vielschichtig und reichen von einer unüberlegten Xxxx des Studienfachs über die mangelnde Studierfähigkeit bis hin zur sozialen Situation der Studierenden. Dagegen gibt es best practice-Beispiele im eigenen Haus: die Verbleibequote bei Studiengän- gen wie z.B. dem Mediendesign ist extrem hoch.
Status quo. Der Anteil ausländischer Studierender liegt zurzeit bei zufrieden stellenden 14%. 90 Nationen sind auf dem Campus vertreten. Die Dozentenmobilität entwickelt sich posi- tiv. Entsprechende Förderprogramme werden gut angenommen und die finanzielle Förderung von EU und DAAD rege in Anspruch genommen. Die Teilnahme deut- scher Studierender am Austausch liegt jedoch mit weniger als 2% (0,8% registrierte Praktika im Ausland, 0,8% registrierte Auslandssemester, jeweils im WS 2005/2006) deutlich zu niedrig, obwohl der Arbeitsmarkt - ganz besonders in der stark außenwirt- schaftlich geprägten Region Nürnberg - Handlungskompetenz und Erfahrungen im Ausland besonders anerkennt und teilweise sogar fordert.
Status quo. Im WS 2006/2007 stehen für Neueinschreibungen Studienplätze in 5 noch beste- henden Diplomstudiengängen (keine Neuaufnahmen mehr ab WS 2007/2008), 12 Bachelor-Studiengängen, 6 konsekutiven Masterstudiengängen und 6 weiterbilden- den Masterstudiengängen zur Verfügung. Auswahlverfahren (NC) werden in den Studiengängen Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Soziale Arbeit, Informatik und Wirtschaftsinformatik durchgeführt, Eignungsprüfungen in den Studiengängen Archi- tektur, Kommunikationsdesign und Mediendesign, sowie ein Eignungsfeststellungs- verfahren im Studiengang Internationale Betriebswirtschaft
Status quo. Die Hochschule praktiziert im Bereich der Hochschulverwaltung einen kontinuierli- chen Verbesserungsprozess. Ergebnis hiervon ist u. a., dass die Xxxxx-Xxxxx-Xxx- Fachhochschule als erste Fachhochschule in Bayern zum 1.1.2000 die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt hat und in regelmäßigen Evaluationsprozessen die Optimierung des Instruments zur internen Steuerung weiterentwickelt. Flankierend zur Kosten- und Leistungsrechnung entstand bereits im Jahr 2003 ein automatisier- tes, webbasiertes Finanzberichtswesen, das nun sukzessive zu einem Gesamtbe- richtswesen ausgebaut wird. Insbesondere die steuerrelevanten Themen (Betriebe gewerblicher Art, Umsatzsteuer- und Körperschaftssteuererklärungen etc.) werden vollumfänglich integriert. Auch die Selbstbedienfunktionen im Studierendenbereich erfahren eine kontinuierliche Erweiterung.
Status quo. Sowohl in der Förderung der Gleichstellung, der Anwerbung und Förderung von weiblichen Studierenden und Dozenten besonders in den technischen Studienfä- chern als auch bei der Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds hat die Hochschule in den letzten Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Bei- spiele sind u.a. die Initiativen „girls´ day“ für Schülerinnen, die Mädchen-Technik- Tage „girls go-tech“, das Mentoring-Projekt „simone“, Qualifizierungs- und Promoti- onsstipendien für Studentinnen und das Lehrauftragsprogramm „Rein in die Hörsäle“. Mit der Beteiligung am Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Beruf und Familie xXxxX, einer Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung, hat die Xxxxx-Xxxxx- Xxx-Fachhochschule Nürnberg als erste Fachhochschule in Bayern neue Wege be- schritten. Sie sieht in dieser Maßnahme auch ein Profilierungsmerkmal. Mit Verlei- hung des Grundzertifikats (erteilt am 21.06.2005 und verliehen am 05.09.2005 durch die damaligen Bundesminister Xxxxxxx und Xxxxxxx) ist die Hochschule in den Audi- tierungsprozess eingetreten.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.