Stellenplan Musterklauseln

Stellenplan. Gemäß § 3 des Gesamtvertrages sowie dem Anhang zu § 3 wird folgende Änderung des Stellenplans vereinbart: 1. Die Planstelle Allgemeinmedizin in Antau wird mit 1. Oktober 2006 nach Hirm verlegt. Antau ist im Rahmen einer Zweitordination zur Planstelle Hirm zu versorgen. 2. Neue Planstelle Allgemeinmedizin in Zemendorf/Stöttera ab 1. Oktober 2006 Pöttelsdorf ist ab dem Zeitpunkt, in dem in Pöttelsdorf eine kassenärztliche allgemeinme- dizinische Versorgung nicht mehr gegeben ist, im Rahmen einer Zweitordination zur Plan- stelle Zemendorf/Stöttera zu versorgen. 3. Die Planstelle Allgemeinmedizin in Rechnitz wird mit Zurücklegung des Einzelvertrages durch Xx. Xxxxxxx Xxxxxx gestrichen.
Stellenplan. Pianta organica
Stellenplan a) Mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 tritt ein neuer Stellenplan in Kraft. Hierfür wird dem Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 eine neue Anlage 14 (Anlage A zu diesem Zusatzprotokoll) angefügt, in welcher die Anzahl der Vertrags(fach)ärztinnen/- (fach)ärzte, deren Verteilung auf die einzelnen Versorgungsregionen und weitere Grundsätze zur Stellenplanung festgelegt werden. b) Mit Inkrafttreten des neuen Stellenplans wird die in § 9 Abs. 3 der Anlage 11 zum Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 festgesetzte Zahl von Vertragsfachärztinnen/- ärzten für Radiologie auf 73 abgeändert. Die sonstigen Bestimmungen von § 9 Abs. 3 der Anlage 11 bleiben unverändert bestehen. c) 4 des Gesamtvertrages vom 1. Jänner 2011 wird wie folgt geändert: (1) Die Zahl der Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin (inklusive Gruppenpraxen, Anstellungen gemäß § 2 der Anlage 11, Primärversorgungseinheiten und sonstiger anzurechnender Stellen gemäß der Anlage 14) beträgt 800. Davon entfallen 126 Vertragsarztstellen auf die 36 im ambulanten regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) vorgesehenen Primärversorgungseinheiten, deren sukzessive Ausschreibung bis 2025 zwischen Xxxxxx und Kasse vereinbart wurde. Die Aufteilung auf die einzelnen Versorgungsregionen erfolgt gemäß Xxxxxx 00. (2) Die Zahl der Vertragsfachärztinnen/-ärzte (inklusive Gruppenpraxen, Anstellungen gemäß § 2 der Anlage 11 und sonstiger anzurechnender Stellen gemäß der Anlage 14, ausgenommen Vertragsfachärztinnen/-ärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/-ärzte) einschließlich der Vertragsfachärztinnen/-ärzte der technischen Fächer (medizinische und chemische Labordiagnostik, Radiologie, Physikalische Medizin und medizinische Rehabilitation, Pathologie und Nuklearmedizin) beträgt 1000. Die Aufteilung der Gesamtzahl auf die einzelnen Fachgebiete erfolgt gemäß Xxxxxx 00. (3) Wird die vertragsärztliche Tätigkeit in der Form einer Vertragsgruppenpraxis oder als Primärversorgungseinheit ausgeübt, so verringert sich die Anzahl der Vertragsärztinnen/-ärzte für Allgemeinmedizin bzw. Vertragsfachärztinnen/-ärzte jeweils um die Anzahl der Gesellschafterinnen/Gesellschafter von Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin bzw. Vertragsfacharztgruppenpraxen. (4) Die Anzahl der Vertragsärztinnen/-ärzte, mit denen die Kasse Einzelverträge gemäß den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages abgeschlossen hat, die Anzahl der Gesellschafterinnen/Gesellschafter aller Vertragsgruppenpraxen, mit denen die Kasse Gruppenpraxiseinzelvertr...
Stellenplan. 1 1 Das Pensum für die Teilzeitbeschäftigten legt die Leitgemeinde auf Antrag der RBSK DT fest. 2 a) Kp Kdt RZSO DT Nebenamt
Stellenplan. Der Stellenplan als Teil des jährlichen Bundesfinanz- gesetzes ist eine Gesamtübersicht über jene Plan- stellen, die dem Bund für die Erfüllung seiner Aufga- ben in einem Budgetjahr maximal zur Verfügung stehen. Mit diesem Medium wird der Einsatz für die Planstellen der Bundesbediensteten gesetzlich do- kumentiert und zentral gesteuert. In den einzelnen Tabellen des Stellenplanes sind die Anzahl und die Wertigkeiten der Planstellen ausgewiesen. Die Auf- schlüsselungen umfassen die einfachsten Tätigkeiten ebenso wie die höchsten Verantwortungsbereiche. Die hier enthaltenen Detailinformationen stellen ein Steuerungsinstrument für den bedarfsbezogenen Personaleinsatz, die Personalplanung und die Perso- nalentwicklung dar und dienen auch als Grundlage für politische Entscheidungen. Die Bewertung der einzelnen Arbeitsplätze spiegelt sich im Stellenplan in ihren Auswirkungen auf die Personaleinsatzpla- nung wider.
Stellenplan. Beispiel für das Ausfüllen der Tabelle: Minimum Maximum Leiter/in der Geschäftsstelle (Beispiel) 100% Fr. 97'155 Fr. 140'680 Administrative/r Mitarbeiter/in (Beispiel) 50% Fr. 60'288 Fr. 93'738
Stellenplan. Der Gemeinderat legt den Stellenplan fest.
Stellenplan. Wien Xxxxxxxxxxxxxxxx Burgenland Oberösterreich Xxxxxxxxxx
Stellenplan. Schlüsselverzeichnisse (technische Tabellen).
Stellenplan. Gemäß § 3 des Gesamtvertrages sowie dem Anhang zu § 3 werden folgende neue Planstel- le vereinbart. 1. Planstelle Chirurgie in Oberwart Besetzungszeitpunkt 1. Jänner 2002 2. 6. Planstelle Allgemeinmedizin in Eisenstadt Besetzungszeitpunkt 1. Juli 2002