Common use of Stellenwirtschaftliche Regelungen Clause in Contracts

Stellenwirtschaftliche Regelungen. a) Die Hochschule kann im Tarifbereich im Umfang von maximal 25% der Drittmittel und Hoch- schulpaktmittel zusätzliche unbefristete Stellen ausbringen. Die Ermittlung der Bedarfe für den zusätzlichen Stellenpool ist an der Hochschule so realistisch wie möglich zu bemessen (unter Berücksichtigung mittelfristig erkennbarer bzw. zu erwartender Mittelschwankungen), zu doku- mentieren und durch die Hochschulleitung dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu übermitteln. Die zusätzlichen unbefristeten Stellen werden bei Titel 428 92 ausgewiesen und können aus dem Budget und/ oder aus Drittmitteln bzw. Hochschulpakt -/ Zu- kunftsvertragsmitteln finanziert werden. Die tarifgerechten Eingruppierungen sind anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung sicherzustellen. Der Hochschule obliegt die vollumfängliche und nachhaltige Finanzierungsverantwortung dieser Stellen (Selbststeuerung der Hochschule). Sollte aufgrund bundesseitiger Forderungen im Rahmen des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ eine Erhöhung dieses Anteils erforderlich sein, so wird sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit dem Ministerium der Finanzen zur Umsetzung der Forderungen ins Benehmen setzen.

Appears in 4 contracts

Samples: mwu.sachsen-anhalt.de, mwu.sachsen-anhalt.de, mwu.sachsen-anhalt.de

Stellenwirtschaftliche Regelungen. a) Die Hochschule kann im Tarifbereich im Umfang von maximal 25% der Drittmittel und Hoch- schulpaktmittel zusätzliche unbefristete Stellen ausbringen. Die Ermittlung der Bedarfe für den zusätzlichen Stellenpool ist an der Hochschule so realistisch wie möglich zu bemessen (unter Berücksichtigung mittelfristig erkennbarer bzw. zu erwartender Mittelschwankungen), zu doku- mentieren und durch die Hochschulleitung dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zu übermitteln. Die zusätzlichen unbefristeten Stellen werden bei Titel 428 92 ausgewiesen und können aus dem Budget und/ oder aus Drittmitteln bzw. Hochschulpakt -/ Hochschulpakt-/ Zu- kunftsvertragsmitteln finanziert werden. Die tarifgerechten Eingruppierungen sind anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung sicherzustellen. Der Hochschule obliegt die vollumfängliche und nachhaltige Finanzierungsverantwortung dieser Stellen (Selbststeuerung der Hochschule). Sollte aufgrund bundesseitiger Forderungen im Rahmen des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ eine Erhöhung dieses Anteils erforderlich sein, so wird sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit dem Ministerium der Finanzen zur Umsetzung der Forderungen ins Benehmen setzen.

Appears in 3 contracts

Samples: mwu.sachsen-anhalt.de, mwu.sachsen-anhalt.de, www.h2.de