Steuerbescheinigung(en). Die USB kann dem Anleger grundsätzlich anstelle von Einzelsteuerbescheinigungen eine Jahressteuerbescheinigung erteilen. Eine Verlustbescheinigung oder ein Duplikat einer bereits erstellten Steuerbescheinigung wird dem Anleger im Regelfall nur auf sein Verlangen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und gegen Kostenerstattung erteilt. Ausnahmen ergeben sich aus Erlassen und Anweisungen der Finanzverwaltung.
Appears in 19 contracts
Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots