Steuererklärungen Musterklauseln

Steuererklärungen. Ein Verein muß nur Steuererklärungen abgegeben, wenn er steuerpflichtige Tatbestände erfüllt hat. in diesem Fall erteilt das Finanzamt eine Steuernummer und übersendet jährlich die entsprechenden Erklärungsvordrucke. Die jährlichen Erklärungen sind grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Die Frist zur Abgabe wird auf Antrag ohne Gründe bis zum 30. September verlängert. Mit Angabe von Gründen wird die Frist auch bis zum 28. 2. des übernächsten Jahres verlängert.
Steuererklärungen. Sämtliche betrieblichen Steuererklärungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6, 8 StBVV) Sämtliche private Steuererklärungen einschließlich der Überschussermittlungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 27 Abs.1 StBVV) Prüfung der Steuerbescheide (§ 28 StBVV) Sonstige Tätigkeiten
Steuererklärungen. Die Anleger tragen die Kosten für die Erstellung und Abgabe ihrer persönlichen Steuererklärungen im In- und Ausland.
Steuererklärungen. Der geschäftsführende Kommanditist und die Kapitalverwal- tungsgesellschaft sind im Rahmen ihrer Erklärungspflicht (§ 181 Absatz 2 AO) berechtigt, mit Wirkung für die Anleger die zur einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwen- digen Erklärungen gegenüber den Steuerbehörden abzugeben; sie sind empfangsberechtigt im Sinne des § 183 AO. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Anleger aufzufordern, sie betreffende Besteuerungsgrundlagen, wie etwa Sonderwer- bungskosten, bekannt zu geben. Wünschen die Anleger deren Berücksichtigung im einheitlichen Feststellungsverfahren, so ha- ben sie diese dem geschäftsführenden Kommanditisten oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft bis spätestens zum 15.03. des auf den Feststellungszeitraum folgenden Jahres unter Vorlage von Belegen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung solcher Tatsachen nicht fristgerecht, so hat der Anleger die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Der geschäftsführende Kommanditist und die Kapitalverwal- tungsgesellschaft sind berechtigt, die Gesellschafter und Treu- geber dazu anzuhalten, Erklärungspflichten gegenüber auslän- dischen Behörden nachzukommen und im Falle des Verzugs mit der Erfüllung solcher Erklärungspflichten den der Investmentge- sellschaft entstandenen Schaden geltend zu machen, insbeson- dere durch Buchung des Schadensbetrags als Auszahlung. Die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft Die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft bestimmen in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Investmentge- sellschaft das Rechtsverhältnis der Investmentgesellschaft zu den Anlegern (und ihren etwaigen Rechtsnachfolgern). Die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft sind in die- sem Verkaufsprospekt ab Seite 77 im vollen Wortlaut abgedruckt. Die Anlagebedingungen bestimmen, welche Vermögensgegen- stände die Investmentgesellschaft erwerben darf (siehe hierzu auch „Art der Vermögensgegenstände“ auf Seite 14). Die Anlagebedingungen legen fest, welche Anlagegrenzen bei der Investition in zulässige Vermögensgegenstände eingehalten werden müssen. Die Anlagegrenzen sind im Abschnitt „Anlage- politik und Anlagestrategie“ (Seite 12) erläutert. In den Anlagebedingungen sind auch die Zulässigkeit von Kredit- aufnahmen und Belastungen des Investmentvermögens festge- legt (siehe hierzu auch die Angaben ab Seite 16). In den Anlagebedingungen ist ferner festgelegt, dass alle Anle- ger gleiche Rechte haben und keine verschiedenen Anteilklassen gebildet werden. I...
Steuererklärungen alle regelmäßig erforderlichen wiederkehrenden Steuererklärungen Einkommensteuererklärung Körperschaftsteuererklärung Gewerbesteuererklärung Umsatzsteuererklärung ( Voranmeldung / Jahreserklärung) Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung Schenkungs- / Erbschaftsteuererklärung Sonstiges: _ Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) Kapitalvermögen (§ 20 EStG) Vermietung und Verpachtung(§ 21 EStG) sonstigen Einkünften (§ 22 EStG)
Steuererklärungen. Die Besteuerung des Einkommens (einschließlich der Altersein­ künfte) wird typischerweise auf der Grundlage einer Einkommen­ steuererklärung vorgenommen. Grundsätzlich besteht für alle Steu­ erpflichtigen - also auch für Rentnerinnen und Rentner - eine umfas­ sende gesetzliche Steuererklärungspflicht. Es gibt jedoch einige Aus­ nahmen. So muss insbesondere keine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Einkünfte der steuerpflichtigen Person (u. a. ver­ mindert um den Altersentlastungsbetrag) in der Summe den Grund­ freibetrag nicht übersteigen. Der Grundfreibetrag beträgt gegenwär­ tig (2014) 8.354 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten/Lebens­ partner 16.708 Euro. In der Praxis findet diese Regelung besonders bei Altersrentnern Anwendung. Aber auch dann, wenn eine Steuererklä­ rung abzugeben ist, muss es nicht zwangsläufig zu einer Steuerfest­ setzung kommen. Die Höhe der Einkommensteuer hängt noch von weiteren einkommensabhängigen Faktoren, wie z. B. die Höhe der Sonderausgaben oder auch vom Vorliegen außergewöhnlicher Belas­ tungen ab, die wie oben dargestellt, noch steuermindernd wirken. Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. Wird die steuerpflichtige Person steuerlich beraten oder ist sie verhindert, den Termin einzu­ halten, so kann die Abgabefrist auf Antrag verlängert werden. Die ge­ setzliche Steuererklärungspflicht besteht aber unabhängig davon, ob die betroffene steuerpflichtige Person ihre Erklärungspflicht kennt oder nicht, oder ob im Einzelfall tatsächlich eine Steuer festzusetzen ist.
Steuererklärungen. ⯌ Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 je Einheitswert-Aktenzeichen welche in Anlage A aufgelistet sind ⯌ Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt ⯌ Grundsteuerbescheid von Stadt oder Gemeinde ⯌ Andere Steuerverwaltungsakte (z. B. Festsetzung Verspätungszuschlag, Haftungsbescheid etc.) ⯌ Einlegung eines Einspruchs gegen Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid ⯌ Einlegung einstweiligen Rechtsschutzes beim Finanzamt ⯌ Einlegung einstweiligen Rechtsschutzes beim Finanzgericht ⯌ Erlassantrag ⯌ Stundungsantrag ⯌ als Empfangs- oder Zustellungsbevollmächtigter in Steuersachen ⯌ Vertretung gegenüber den Finanzbehörden ⯌ Mitwirkung und Vertretung in Außenprüfungen ⯌ Vertretung vor der Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgericht, Bundesfinanzhof)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.