Steuerliche Pflichten. 94.1. Der Kunde, erklärt gegenüber dem Finanzinstitut, dass er der Eigentümer der hinterlegten Finanzinstrumente und der wirtschaftlich Begünstigte (im steuerrechtlichen Sinn) der aus diesen Wertpapieren erbrachten Erträge ist. Außerdem entbindet der Kunde das Finanzinstitut von jeder Pflicht zur Angabe von Steuern gegenüber Dritten oder gegenüber einer Behörde gleich welchen Landes und erkennt an, dass das Finanzinstitut verpflichtet ist, die kraft der Gesetze des entsprechenden Landes auferlegten Steuereinbehaltungspflichten anzuwenden. Das Finanzinstitut ist berechtigt, zu diesem Zweck vom Kunden die Unterzeichnung sämtlicher Dokumente zu verlangen, die zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind. 94.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut in Fällen, in denen der Kunde im Gegensatz zu seinen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit dem Finanzinstitut geleisteten Zusicherungen im Sinne der US-amerikanischen Steuergesetzgebung in den USA steuerpflichtig ist oder zu einem späteren Zeitpunkt in den USA steuerpflichtig wird („US Person“) und die formgerechte Unterzeichnung des Formulars US W-9 nicht leistet, die Ausgleichungen vornehmen muss, zu denen es Kraft seines Status als „Qualified Intermediary“ verpflichtet ist. 94.3. Das Finanzinstitut informiert den Kunden, dass im Namen und Auftrag der amerikanischen Steuerverwaltung (IRS – „Internal Revenue Services“) eine Quellensteuer auf alle Dividenden, die auf US-Wertpapiere anfallen, einbehalten wird, ohne dass dadurch jedoch die Anonymität des Kunden und das Bankgeheimnis berührt werden.
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Steuerliche Pflichten. 94.189.1. Der Kunde, erklärt gegenüber dem Finanzinstitut, dass er der Eigentümer der hinterlegten Finanzinstrumente und der wirtschaftlich Begünstigte (im steuerrechtlichen Sinn) der aus diesen Wertpapieren erbrachten Erträge ist. Außerdem entbindet der Kunde das Finanzinstitut von jeder Pflicht zur Angabe von Steuern gegenüber Dritten oder gegenüber einer Behörde gleich welchen Landes und erkennt an, dass das Finanzinstitut verpflichtet ist, die kraft der Gesetze des entsprechenden Landes auferlegten Steuereinbehaltungspflichten anzuwenden. Das Finanzinstitut ist berechtigt, zu diesem Zweck vom Kunden die Unterzeichnung sämtlicher Dokumente zu verlangen, die zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
94.289.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut in Fällen, in denen der Kunde im Gegensatz zu seinen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit dem Finanzinstitut geleisteten Zusicherungen im Sinne der US-amerikanischen Steuergesetzgebung in den USA steuerpflichtig ist oder zu einem späteren Zeitpunkt in den USA steuerpflichtig wird („US Person“) und die formgerechte Unterzeichnung des Formulars US W-9 nicht leistet, die Ausgleichungen vornehmen muss, zu denen es Kraft seines Status als „Qualified Intermediary“ verpflichtet ist.
94.389.3. Das Finanzinstitut informiert den Kunden, dass im Namen und Auftrag der amerikanischen Steuerverwaltung (IRS – „Internal Revenue Services“) eine Quellensteuer auf alle Dividenden, die auf US-Wertpapiere anfallen, einbehalten wird, ohne dass dadurch jedoch die Anonymität des Kunden und das Bankgeheimnis berührt werden.
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Steuerliche Pflichten. 94.189.1. Der Kunde, erklärt gegenüber dem Finanzinstitut, dass er der Eigentümer der hinterlegten Finanzinstrumente und der wirtschaftlich Begünstigte (im steuerrechtlichen Sinn) der aus diesen Wertpapieren erbrachten Erträge ist. Außerdem entbindet der Kunde das Finanzinstitut von jeder Pflicht zur Angabe von Steuern gegenüber Dritten oder gegenüber einer Behörde gleich welchen Landes und erkennt an, dass das Finanzinstitut verpflichtet ist, die kraft der Gesetze des entsprechenden Landes auferlegten Steuereinbehaltungspflichten anzuwenden. Das Finanzinstitut ist berechtigt, zu diesem Zweck vom Kunden die Unterzeichnung sämtlicher Dokumente zu verlangen, die zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
94.289.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut in Fällen, in denen der Kunde im Gegensatz zu seinen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit dem Finanzinstitut geleisteten Zusicherungen im Sinne der US-amerikanischen Steuergesetzgebung in den USA steuerpflichtig ist oder zu einem späteren Zeitpunkt in den USA steuerpflichtig wird („US Person“) und die formgerechte Unterzeichnung des Formulars US W-9 nicht leistet, die Ausgleichungen vornehmen muss, zu denen es Kraft seines Status als „Qualified Intermediary“ verpflichtet ist.steuerpflichtig
94.389.3. Das Finanzinstitut informiert den Kunden, dass im Namen und Auftrag der amerikanischen Steuerverwaltung (IRS – „Internal Revenue Services“) eine Quellensteuer auf alle Dividenden, die auf US-Wertpapiere anfallen, einbehalten wird, ohne dass dadurch jedoch die Anonymität des Kunden und das Bankgeheimnis berührt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Steuerliche Pflichten. 94.193.1. Der Kunde, erklärt gegenüber dem Finanzinstitut, dass er der Eigentümer der hinterlegten Finanzinstrumente und der wirtschaftlich Begünstigte (im steuerrechtlichen Sinn) der aus diesen Wertpapieren erbrachten Erträge ist. Außerdem entbindet der Kunde das Finanzinstitut von jeder Pflicht zur Angabe von Steuern gegenüber Dritten oder gegenüber einer Behörde gleich welchen Landes und erkennt an, dass das Finanzinstitut verpflichtet ist, die kraft der Gesetze des entsprechenden Landes auferlegten Steuereinbehaltungspflichten anzuwenden. Das Finanzinstitut ist berechtigt, zu diesem Zweck vom Kunden die Unterzeichnung sämtlicher Dokumente zu verlangen, die zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
94.293.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Finanzinstitut in Fällen, in denen der Kunde im Gegensatz zu seinen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen mit dem Finanzinstitut geleisteten Zusicherungen im Sinne der US-amerikanischen Steuergesetzgebung in den USA steuerpflichtig ist oder zu einem späteren Zeitpunkt in den USA steuerpflichtig wird („US Person“) und die formgerechte Unterzeichnung des Formulars US W-9 nicht leistet, die Ausgleichungen vornehmen muss, zu denen es Kraft seines Status als „Qualified Intermediary“ verpflichtet ist.
94.393.3. Das Finanzinstitut informiert den Kunden, dass im Namen und Auftrag der amerikanischen Steuerverwaltung (IRS – „Internal Revenue Services“) eine Quellensteuer auf alle Dividenden, die auf US-Wertpapiere anfallen, einbehalten wird, ohne dass dadurch jedoch die Anonymität des Kunden und das Bankgeheimnis berührt werden.
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