Steuern und Kosten. Einkünfte sind steuerpflichtig. Sofern die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Steuer- abzug (Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung, eines Freistellungsauftrages etc.) nicht gegeben sind, behält die Ikano Bank entsprechend den jeweils geltenden gesetzli- chen Vorschriften die entsprechenden Steuern und etwaige weitere einzubehaltende Abgaben ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Bei Fragen sollte sich der Kontoinhaber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Beraterwenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kontoinhaber im Ausland steuerpflichtig ist.
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