Stillliegezeiten. Wurden für die Stillliegezeiten keine Preise vereinbart, sind 75 % der Abschreibungs- und Verzinsungskosten für die normale Arbeitszeit zuzüglich 25 % der Instandhaltungs- /Reparaturkosten für die Pflege und Wartung der Geräte unter Hinzurechnung des Gesamt- zuschlages gemäß ÖNORM B 2061 zu vergüten.
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Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at
Stillliegezeiten. Wurden für die Stillliegezeiten keine Preise vereinbart, sind 75 % der Abschreibungs- und Verzinsungskosten für die normale Arbeitszeit zuzüglich 25 % der Instandhaltungs- /Reparaturkosten Instandhal- tungs-/Reparaturkosten für die Pflege und Wartung der Geräte unter Hinzurechnung des Gesamt- zuschlages Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061 zu vergüten.
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Samples: www.wien.gv.at
Stillliegezeiten. Wurden für die Stillliegezeiten keine Preise vereinbart, sind 75 % der Abschreibungs- und Verzinsungskosten für die normale Arbeitszeit zuzüglich 25 % der Instandhaltungs- /Reparaturkosten für die Pflege und Wartung der Geräte unter Hinzurechnung des Gesamt- zuschlages Gesamtzuschlages gemäß ÖNORM B 2061 zu vergüten.
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