Geräte. 8.1 Kompatibilität mit der BeeOne-Infrastruktur. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sein Gerät mit der Infrastruktur von BeeOne kompatibel ist.
8.2 Durch Geräte verursachte Schäden. XxxXxx ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung einzustellen, das Gerät des Kunden vom Telekommunikationsnetz zu trennen und Schadensersatz zu verlangen, wenn ein dem Kunden gehörendes Gerät Schäden verursacht oder eine Leistung, einen Dritten oder Einrichtungen von BeeOne oder anderen gefährdet, oder wenn der Kunde nicht autorisierte Geräte verwendet.
Geräte. Ein von Sunrise erworbenes Endgerät ist vorbehältlich abwei- chender Vereinbarungen Eigentum des Kunden. Sunrise hat das Recht, den Erwerb eines Gerätes von einem Eigentums- vorbehalt abhängig zu machen. Für Geräte gelten die von Sunrise publizierten Garantiebestimmungen. Das Recht auf Wandelung des Vertrages bei Sachmängeln ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dem Kunden leihweise überlassene Geräte verbleiben im Ei- gentum von Sunrise und sind Sunrise innert 30 Tagen nach Vertragsbeendigung bzw. auf Aufforderung zurückzugeben. Auf diesen Geräten dürfen keine Pfand- oder Retentions- rechte begründet wer- den. Werden geliehene Geräte auf Auf- forderung von Sunrise nicht retourniert, werden diese dem Kunden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
Geräte. Für die Durchführung der Tonsillotomie verwende ich folgende/s gemäß dem Vertrag über die Durchführung einer Tonsillotomie zugelassene/s Gerät/e: Lasergerät: CO2 Laser, Diodenlaser, Nd: YAG Laser (nicht Zutreffendes bitte streichen) Radiofrequenzgerät des Typs Coblationsgerät des Typs
Geräte. Der Anbieter überlässt dem Kunden gemäß Abschnitt 2.4 ein Glasfaserab- schlussgerät. Er empfiehlt, als Endgerät einen Router des Anbieters zu beauf- tragen; in diesem Fall finden die Abschnitte 2.5 und folgende Anwendung. Wird der Anschluss mit einem anderen, nicht von dem Anbieter gelieferten Endgerät betrieben, kann die volle Funktionsfähigkeit des Anschlusses und der darauf laufenden Dienste nicht sichergestellt und die Störungsbearbei- tung erschwert werden, insbesondere, weil weder eine Fernkonfiguration noch eine Priorisierung von Daten gewährleistet ist.
Geräte. Für die Abrechnung der Gerätemieten (Abschreibung und Verzinsung, sowie Reparaturentgelt), welche in ihrer Höhe nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, kommen je Betriebsstunde 1/169 der monatlichen Gesamtgerätekosten der in der österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) zu der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung zur Anwendung. Stoffe, Transporte und Arbeitslöhne werden gesondert abgerechnet.
Geräte. Sonstige Betriebsmittel Ponton 18 x 8 m (KST 395), je 308,30 Tag Gangway (KST 393), je 228,10 Tag Auflager für Gangway (KST 393), je 228,10 Tag Malersteg (KST 393), je 228,10 Tag
Geräte. 3.1 Sämtliche von ACO im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte bleiben Eigentum von ACO und werden vom Kunden ausschließ- lich zur Nutzung von ACO-Dienstleistungen genutzt.
3.2 Für Schäden an diesen Geräten haftet der Kunde, soweit er diese Schäden zu vertreten hat.
3.3 Bei dem Einsatz von nicht durch die ACO zur Verfügung gestelten Endgeräte besteht kein Anspruch aufeine fristgerechte Entstörung.
Geräte. 3.4.1 Softpay funktioniert nur auf einem handelsüblichen mobilen Gerät (z.B. Smartphone oder Tablet), das für den Massenmarkt konzipiert ist und das ein Android- Betriebssystem verwendet (das "COTS-Gerät"). Das spezifische Modell, das als unterstütztes COTS-Gerät verwendet wird, muss von Concardis genehmigt werden, bevor die Softpay-Anwendung auf dem COTS-Gerät aktiviert wird.
3.4.2 Der Vertragspartner muss die erforderlichen COTS- Geräte selbst erwerben und alle damit verbundenen Kosten tragen. Concardis ist nicht für die Funktiona- litäten oder die Funktionsfähigkeit der COTS-Geräte verantwortlich.
3.4.3 Ein COTS-Gerät muss über eine eingebettete NFC- Antenne verfügen, auf dem eine unterstützte Ver- sion des Android-Betriebssystems läuft und das die EMV Tap-to-phone- oder PCI CPOC-Anforderungen erfüllt. Sofern die geltenden EMV Tap-to-phone- oder PCI CPOC-Anforderungen nichts anderes vor- schreiben, muss ein COTS-Gerät mit einer Version des Android-Betriebssystems laufen, die nicht älter ist als die zweitneueste allgemein verfügbare Ver- sion.
3.4.4 Es ist erforderlich, dass jedes COTS-Gerät über eine Online-Konnektivität verfügt, für die der Vertrags- partner im Verhältnis zur Concardis verantwortlich ist. Der Vertragspartner trägt alle Kosten im Zusam- menhang mit der Nutzung und dem Betrieb von Soft- pay, z.B. Strom, Online-Konnektivität und Ver- brauchsmaterial.
Geräte. Bei allen Meisterschaften im Verbandsgebiet werden Gerätekontrollen durchgeführt. Unter der Voraussetzung einer vorherigen Prüfung ist die Benutzung eigener Geräte gemäß den Internationalen Wettkampfregelungen gestattet. Die Prüfung erfolgt bis 60 Minuten vor Beginn des Wettkampfes. Für den Fall der Beschädigung eigener Geräte haftet im Schadensfall der Schadensverursacher privatrechtlich für den entstandenen Schaden. Sprungstäbe werden vom Ausrichter nicht gestellt.
Geräte. Die Bereitstellung bestimmter Dienste setzt voraus, dass VOO Geräte liefert, die im Abonnementvertrag näher beschrieben sind. Diese Geräte werden ent- weder im Rahmen des abonnierten Dienstes kosten- los zur Verfügung gestellt oder entsprechend den im Abonnementvertrag vereinbarten Bestimmungen ver- mietet. Im Fall der Aussetzung der Dienste aus jegli- chen Gründen werden die Mietkosten für die Geräte weiterhin erhoben. Die Geräte bleiben das alleinige, unveräußerliche und unpfändbare Eigentum von VOO. Die Geräte werden dem Kunden ausschließlich zur priva- ten und bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Geräte dürfen in keiner Form abgetreten, verkauft oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die Geräte verantwortlich und ver- pflichtet, für die gesamte Dauer des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zur Rückgabe der Geräte an VOO mit gebührender Sorgfalt für ihre sachgerechte Aufbewahrung zu sorgen. Dem Kunden ist es ausdrück- lich verboten, technische Eingriffe, Umgestaltungen oder Änderungen jeder Art an den Geräten vorzunehmen. Muss jedoch ein Gerät ersetzt werden, kann VOO dem Kunden ein neues Gerät zur Verfügung stellen, wobei der Kunde gegebenenfalls befugt ist, es selbst gemäß den Anweisungen von VOO zu installieren. Im Fall der Pfändung oder Anmeldung jeglicher Ansprüche Dritter bezüglich der Geräte ist der Kunde verpflichtet, Einspruch dagegen zu erheben und VOO unverzüglich zu informie- ren. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geräte muss der Kunde VOO binnen 48 Stunden verständigen. VOO übernimmt die Kosten für Reparaturarbeiten an den Geräten, es sei denn, diese Arbeiten wurden aufgrund eines Verschuldens oder einer vorsätzlichen oder betrü- gerischen Handlung des Kunden erforderlich. Über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet VOO nach freiem Ermessen. Bei Reparaturen oder Austausch, für die der Kunde haftet, werden die Arbeiten gemäß den geltenden Tarifen von VOO in Rechnung gestellt. Bei Austausch oder Reparatur haftet VOO nicht für den Verlust der vom Kunden auf den Geräten gespeicherten Daten. Der Kunde muss in allen Fällen weiterhin seinen Pflichten aus dem Abonnementvertrag nachkommen. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Geräte müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum des Vertragsendes an dem/den von VOO angegebe- nen Ort(-en) zurückgegeben werden. Bei Rückgabe der Geräte wird dem Kunden die eventuell von ihm geleistete Sicherheitszahlung spätestens am letzten Tag des Monats, der...