Sicherheit und Umwelt Musterklauseln

Sicherheit und Umwelt. Bei allen Materialien, die vom Lieferanten an die Har- monic Drive AG geliefert werden, müssen mindestens die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben zur Verpa- ckung, zum Transport, zur Lagerung und in Bezug auf Inhaltsstoffe erfüllt werden. Ebenso müssen die umweltbezogenen, elektrischen und elektromagnetischen Vorgaben, welche im Her- steller- und Anwenderland bestehen, angewendet werden. In this way, Harmonic Drive AG – together with its suppliers – pursues the waste management goal of environmental legislation in accordance with the eco- logical principle of “waste avoidance before waste reduction before waste recycling” and thereby contrib- utes in a consistent way to waste avoidance. Limit packaging waste to the extent directly necessary.
Sicherheit und Umwelt. INHALTSVERZEICHNIS Erklärung über die Unternehmenspolitik
Sicherheit und Umwelt. Das Gerät enthält eine Lithium-Batterie. Ein falscher Umgang mit dem Akku kann zu einem Brand führen. ✓ Gerät darf nicht geöffnet werden ✓ geltende Transportvorschriften sind einzuhalten ✓ Nach Gebrauch ist das Gerät einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen Technische Spezifikation Gerätespezifikation: ✓ Abmessungen (L x B x H) 138 mm x 60 mm x 44 mm ✓ Gewicht 350 g ✓ Stromversorgung 24VDC, wiederaufladbarer Li-Ion -Akku mit 4000mAh ✓ Batterielebensdauer max. 2 Jahre im Modus Lager ✓ Sensoreingang 4 x analog (CH0-CH3) mögliche Modi: 0/4...20mA: Auflösung 6,36μA, max. 23,96mA (96 Ω) 0...10V: Auflösung 7,97mV , max. 30V, Bürde 4k7 Ausbaustufe BASIC: CH0 als Digital Eingang konfiguriert 1x Universaleingang: VIN:0-10V; VDIG: 0-30V Die Eingänge CH1 – CH3 sind deaktiviert Ausbaustufe PROFESSIONAL: CH0-CH3 frei konfigurierbar in den Modi (siehe oben) ✓ Ort/Tracking Funkzellen-Ortung, WLAN-Ortung Betriebsbedingungen: ✓ Betriebstemperatur -20°C … +60°C ✓ Luftfeuchtigkeit 15...90%rH nicht kondensierend ✓ Lagertemperatur -20°C … +60°C ✓ Ladetemperatur (Pufferakku) 0...+45°C
Sicherheit und Umwelt. X. XXXXXXXX erwartet von seinen Lieferanten einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit den Themen Arbeitssicherheit, Produktsicherheit und Umwelt. Dies verpflichtet den Lieferanten insbesondere zur Einhaltung aller einschlägigen und gültigen Gesetze und Verordnungen. Der Lieferant stellt sicher, dass diese Prinzipien auch bei seinen Vorlieferanten bestmöglich gefördert und eingefordert werden.
Sicherheit und Umwelt. 25.1 Der Lieferant ist für das Gemeinwohl sowie die Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbedingungen während der Arbeit verantwortlich. Der Lieferant muss alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie die vor Ort geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften befolgen.

Related to Sicherheit und Umwelt

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.