Common use of Stornogebühr Clause in Contracts

Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz.

Appears in 4 contracts

Samples: www.idkom.de, www.enespa-software.de, workflowhelp.kodak.com

Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz. Wenn Steuern auf Beträge, die von Microsoft in Rechnung gestellt werden, einbehalten werden müssen, ist der Kunde berechtigt, diese Steuern vom geschuldeten Betrag abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen, jedoch nur, wenn der Kunde Microsoft umgehend einen offiziellen Beleg über solche einbehaltenen Steuern und andere Unterlagen zukommen lässt, die vernünftigerweise angefordert werden, damit Microsoft eine ausländische Steuergutschrift oder -erstattung in Anspruch nehmen kann. Der Kunde stellt sicher, dass einbehaltene Steuern auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden. Laufzeit und Kündigung.

Appears in 3 contracts

Samples: unternehmen.11880.com, www.stundner.info, www.magenta.at

Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz. Wenn Steuern auf Beträge, die von Microsoft in Rechnung gestellt werden, einbehalten werden müssen, ist der Kunde berechtigt, diese Steuern vom geschuldeten Betrag abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen, jedoch nur, wenn der Kunde Microsoft umgehend einen offiziellen Beleg über solche einbehaltenen Steuern und andere Unterlagen zukommen lässt, die vernünftigerweise angefordert werden, damit Microsoft eine ausländische Steuergutschrift oder -erstattung in Anspruch nehmen kann. Der Kunde stellt sicher, dass einbehaltene Steuern auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.k-business.com, www.kapsch.net

Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz.

Appears in 1 contract

Samples: parnubes.ch

Stornogebühr. Wenn ein Abonnement eine vorzeitige Kündigung zulässt und der Kunde das Abonnement vor Ablauf der Abonnement- oder Abrechnungsperiode kündigt, kann dem Kunden eine Stornogebühr berechnet werden. Wiederkehrende Zahlungen. Bei Abonnements, die sich automatisch verlängern, ermächtigt der Kunde Microsoft, die Zahlungsmethode des Kunden periodisch für jeden Abonnement- oder Abrechnungszeitraum zu belasten, bis das Abonnement beendet wird. Durch die Autorisierung wiederkehrender Zahlungen ermächtigt der Kunde Microsoft, solche Zahlungen entweder als elektronische Lastschriften oder Überweisungen oder als elektronische, auf das angegebenen Konto gezogene Banktratten (im Falle einer automatisierten Clearing-Stelle oder vergleichbarer Belastungen) oder als Belastungen des angegebenen Kartenkontos (bei Kreditkarten- oder vergleichbaren Zahlungen) (zusammen „Elektronische Zahlungen“) einzuziehen. Wenn eine Zahlung zurückgeht oder eine Kreditkarten- oder vergleichbare Transaktion abgelehnt oder verweigert wird, behalten sich Microsoft oder ihre Dienstanbieter das Recht vor, anfallende Gebühren für Rückzahlung, Ablehnung oder unzureichende Deckung im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang einzuziehen und eine solche Gebühr per Elektronischer Zahlung zu belasten oder dem Kunden den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Steuern. Microsoft-Preise enthalten keine Steuern, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Bruttopreise angegeben. Wenn Beträge an Microsoft zahlbar sind, muss der Kunde auch alle anfallenden Steuern wie Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahme- oder andere Transaktionssteuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschläge oder regulatorische Beitreibungsgebühren oder ähnliche Beträge zahlen, die im Rahmen dieses Vertrages geschuldet sind und die Microsoft vom Kunden einziehen darf. Der Kunde ist für alle anfallenden Stempelsteuern und für alle anderen Steuern verantwortlich, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich aller Steuern, die auf die Verteilung oder die Bereitstellung von Produkten durch den Kunden an seine Verbundenen Unternehmen anfallen. Microsoft haftet für alle Steuern, die auf ihrem Nettogewinn beruhen, für Bruttoeinnahmesteuern, die anstelle von Steuern auf Einkommen oder Gewinne veranlagt werden, sowie Steuern auf ihren Grundbesitz. Wenn Steuern auf Beträge, die von Microsoft in Rechnung gestellt werden, einbehalten werden müssen, ist der Kunde berechtigt, diese Steuern vom geschuldeten Betrag abzuziehen und an die zuständige Steuerbehörde abzuführen, jedoch nur, wenn der Kunde Microsoft umgehend einen offiziellen Beleg über solche einbehaltenen Steuern und andere Unterlagen zukommen lässt, die vernünftigerweise angefordert werden, damit Microsoft eine ausländische Steuergutschrift oder - erstattung in Anspruch nehmen kann. Der Kunde stellt sicher, dass einbehaltene Steuern auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden. Laufzeit und Kündigung.

Appears in 1 contract

Samples: www.inconsys.de