Strafverfolgung Musterklauseln

Strafverfolgung. Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewähren wir ein Darlehen bis zu dem im Abschnitt I. genannten Betrag. Das Darlehen muss von Ihnen bzw. der versicherten Person unverzüglich nach der Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung, an uns zurückgezahlt werden.
Strafverfolgung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch, um unsere Rechte geltend machen und unsere Rechtsansprüche durchsetzen zu können. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch, um uns gegen Rechtsansprüche verteidigen zu können. Schließlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
Strafverfolgung. Für die nachfolgend aufgeführten Kosten gewährt die HanseMerkur ein Darlehen bis zu dem im Abschnitt I genannten Betrag. Das Darlehen muss von Ihnen unverzüglich nach der Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung, an die HanseMerkur zurückgezahlt werden.
Strafverfolgung. A.3.8.9 Werden Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland inhaftiert oder wird Haft angedroht, strecken wir die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 500 EUR sowie eine von den Behör- den verlangte Strafkaution bis zu 2.500 EUR vor. Der verauslagte Betrag ist von Ihnen binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. A.3.8.10 Auf Anfrage von Ihnen oder einer mitversicherten Person erbringen wir bei einem Schadenfall auf einer Reise im Ausland fol- gende Serviceleistungen: – Benennung und Vermittlung eines Kontaktes zu Dolmetschern, Rechtsanwälten, Sachverständigen usw. – Beratung im Aufenthaltsland für das richtige Verhalten gegenüber Behörden Nehmen Sie oder eine mitversicherte Person die Hilfe eines von uns vermittelten Kontaktes in Anspruch, erstatten wir die an- gefallenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 160 EUR je Schadenfall. A.3.8.11 Geraten Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, die in den Leistungen ge- mäß A.3.8.1 bis A.3.8.10 nicht geregelt sind und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist um erheblichen Nachteil für Ihre Ge- sundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten bis zu 500 EUR je Schadenfall. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten erstatten wir nicht.
Strafverfolgung. 6.8.9 Werden Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise im Ausland inhaftiert oder wird Haft angedroht, strecken wir die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 500 EUR sowie eine von den Behör- den verlangte Strafkaution bis zu 2.500 EUR vor. Der verauslagte Betrag ist von Ihnen binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen.
Strafverfolgung. Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone.
Strafverfolgung. A.3.8.10 Werden Sie oder eine mitversicherte Person inhaftiert oder wird Haft angedroht, strecken wir die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu 0.000 € sowie eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu 00.000 € vor. A.3.8.11 Der Betrag ist von Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. Hilfeleistungen in besonderen Notfällen A.3.8.12 Geraten Sie in eine besondere Notlage, die in den aufgeführten Leistun- gen bei Auslandsreisen nicht geregelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erhebliche Nachteile für Ihre Gesundheit oder Ihr Ver- mögen zu vermeiden, veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500 € je Schadenfall. A.3.8.13 Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaf- fungs- und Reparaturkosten erstatten wir nicht.
Strafverfolgung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch, um unsere Rechte geltend machen und unsere Rechtsansprüche • sowie auf Datenportabilität (Art. 20 DSGVO). Beruht die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Soweit wir Ihre Daten auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 (1) lit. f DSGVO verarbeiten, können Sie der Verarbeitung widersprechen, indem Sie sich an uns wenden. durchsetzen zu können. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen D ten auch, um uns gegen Rechtsansprüche verteidigen zu können. Schließlich verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
Strafverfolgung. Strafbare Handlungen gegen dieses Gesetz werden von den Kantonen verfolgt und beurteilt.
Strafverfolgung. 15.1. Der Anbieter kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, auf Anord- nung der Behörden deren Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbe- stimmungen zu unterstützen.