Strategiefonds. (1) 1Vor dem Hintergrund der Ausweitung der Aufgaben der Hochschulen und ihrer Verpflichtung auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, den Klimaschutz und die Vermittlung einer an einer nachhaltigen Entwicklung orientierten Bildung (Art. 2 Abs. 7 BayHIG) wurden die Strategiefonds (bisherige Innovationsfonds) im Haushalt 2023 erhöht. 2Damit sollen die Hochschulen in ihrer zentralen Rolle als Partner und Innovationsmotoren für Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft und Gesell- schaft bei der Bewältigung der disruptiven aktuellen Herausforderungen wie der rapide voranschreitenden Digitalisierung und des Klimawandels gezielt und nachhal- tig gestärkt werden. (2) Die Verwendung der Mittel der Strategiefonds wird unter Berücksichtigung und zur Umsetzung der in den Abschnitten I und IV dieser Rahmenvereinbarung benann- ten strategischen Zielsetzungen in HV mit den einzelnen Hochschulen festgelegt.
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Samples: Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 – 2027, Rahmenvereinbarung Hochschulen, Rahmenvereinbarung Hochschulen