Digitalisierung Musterklauseln

Digitalisierung. Die TU Ilmenau setzt die in der „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbe- reich“ für die Jahre 2021 bis 2025 vereinbarten hochschulindividuellen Maßnahmen um und beteiligt sich an den hochschulübergreifenden Maßnahmen. Die TU Ilmenau bietet bereits jetzt einen Teil ihrer Verwaltungsleistungen für Studierende online an. Die Hochschule wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Umset- zung des Onlinezugangsgesetzes für ihren Verantwortungsbereich innerhalb der gesetz- lich vorgeschriebenen Frist zu gewährleisten. Dies umfasst ggf. auch die Mitarbeit an hochschul- und länderübergreifenden Arbeitsgruppen, die vornehmlich auf die Gewähr- leistung eines Interoperabilitätsstandards zielen, sowie folglich die hochschulinterne Um- setzung der dort beschlossenen Empfehlungen.
Digitalisierung. (21) Die Hochschulen orientieren sich an der Digitalisierungsstrategie des Landes und nutzen die Emp- fehlungen der IT-Kommission der Hochschulen sowie der Kommission Digitalisierung der Lehre (KDL) des Landes zur Umsetzung der digitalen Projekte. Bei der Einhaltung des Datenschutzes richten sich die Hochschulen dabei nach den Empfehlungen und der Handreichung der Hochschulrektorenkonfe- renz zur Informationssicherheit in der Wissenschaft.
Digitalisierung. Um die Kunden bei der Erreichung ihrer Ziele bestmöglich zu unterstützen, ist eine fokussierte Kundenorientierung notwendig. Zielgerichtete und individuelle Beratung, optimiert durch die intelligente Nutzung von Daten, ermöglichen die passgenaue Befriedigung der Kundenbedürfnisse. Die effiziente Gestaltung sowie die Automatisierung von standardisierten Prozessen, garantieren effiziente und transparente Lösungen für die Kunden. Mit der Nutzung innovativer digitaler Technologien wie Smart Data und Robotics Roboter wurden bereits einige Initiativen mit Bezug zur strategischen Stoßrichtung Digitalisierung umgesetzt. Beispielsweise werden mit Hilfe von Smart Data Geschäftsberichte von Kunden automatisch ausgelesen. Ein weiteres Beispiel ist die Automatisierung strukturierter Geschäftsprozesse auf der Grundlage der Robotics Technologie: Hierbei greift der Roboter, ähnlich wie ein Mitarbeiter, auf das User Interface (die Benutzeroberfläche) der bestehenden Anwendungen zu und ahmt Benutzereingaben über die Benutzeroberfläche nach.
Digitalisierung. Die Hochschulen werden im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Forschung und Lehre, die IT-Versorgung und -Organisation in den Fakultäten, Instituten, sowie den zentralen Einrichtungen modern ausrichten, so dass Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, Forscherinnen und Forscher, sowie Studierende bestmöglich durch digitale Angebote bei der Arbeit, der Forschung oder beim Studium unterstützt werden. Die Hochschulen entwickeln Konzepte für das Lehren und Lernen mit digitalen Medi- en und implementieren neue Lehrszenarien unter Verwendung innovativer Techniken und Werkzeuge. Sie unterstützen ihre Lehrenden bei der Erstellung von pädagogi- schen Konzepten und der technischen Umsetzung durch den Aufbau/die Bereitstel- lung zentraler Servicestellen. Zudem werden entsprechende Weiterbildungen angeboten. Die Nutzung digitaler Infrastruktur zu Forschungszwecken soll durch innovative Kon- zepte gestärkt werden. Diese sollen beispielsweise der methodischen Kompetenz beim Umgang mit Forschungsdaten bzw. dem Forschungsdatenmanagement oder den rechtlichen Rahmenbedingungen der Datennutzung, des Datenschutzes und der Datensicherheit gewidmet sein.
Digitalisierung. Das Land schließt sich dem Ziel der Bundesregierung an, dass der flächende- ckende Ausbau mit mind. 50 Mbit/s bis planerisch 2018 angestrebt und bis 2020 in Gänze realisiert werden soll. Danach soll das Netz stufenweise als Hochleistungsnetz (in der Regel Glasfaser bis zum Haus) weiterentwickelt werden. Alle vom Bund oder von der Europäischen Union für den Breitband- ausbau zur Verfügung gestellten Fördermittel werden genutzt und mit Landes- mitteln sowie kommunalen Geldern kofinanziert. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Förderung von Infrastruktur nur gewährt wird, wenn mit den Maßnahmen auch die passive Infrastruktur für Breitband mit dem Ziel eines Glasfaserausbaus, in der Regel durch Mitverle- gung von Xxxxxxxxxx, realisiert wird. Die Landesregierung wird ihre Gebäude sukzessive mit öffentlich zugängli- chem WLAN ausstatten. Die Landesregierung erarbeitet Strategien zu den Auswirkungen der Digitali- sierung/Wirtschaft 4.0 auf die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern und koordiniert die Umsetzung. Dazu wird ein Beirat mit den Wirtschaftskammern gebildet. Die IT-Initiative wird weiter unterstützt. Dabei ist eine wesentliche Aufgabe, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu unterstützen, die von ihnen entwickelten Produkte in den Markt zu bringen. Zum Thema autonomes Fahren wird – mit Begleitung des für Verkehr zustän- digen Ministeriums – ein Pilotprojekt, insbesondere unter Beteiligung von Un- ternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, angestrebt. Ziel ist es, Mobilitäts- alternativen für dünn besiedelte Gebiete zu erforschen und die Wertschöp- fungspotenziale für die Wirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern zu generie- ren. Dazu werden die notwendigen Mittel aus der Technologieförderung zur Verfügung gestellt. Das Land wird sich mit einer Bundesratsinitiative für die Öffnung der bundes- rechtlichen Maßgaben dergestalt einsetzen, dass ein Modellvorhaben möglich wird, mit dem – analog dem bereits mehrjährig regulär in Estland geübten Mo- dell – ein digitaler Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern als konsequente Fortsetzung der Digitalisierung der gesamten Wirtschaft genommen werden kann.
Digitalisierung. Die Sicherstellung einer aufgabengerechten digitalen Infrastruktur, insbesondere die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine Verstärkung der IT-Sicherheitsteams, um eine ständige und schnelle Reaktionsfähigkeit bei Sicherheitslücken und Cyber- angriffen sicherzustellen, sowie die Unterstützung der Hochschulen bei der Umset- zung der landesweiten IT-Strategie und bei der Einrichtung hochschulübergreifender IT-Services ist für die zukunftsweisende und nachhaltige Weiterentwicklung der Hochschulen wesentlich und wurde im Haushalt 2023 aufgegriffen. Die Finanzierung dieser Schwerpunktsetzung in den Folgejahren wird Gegenstand künftiger Haus- haltsverhandlungen.
Digitalisierung. Düsseldorf wird digital Digitalisierung im Bildungssektor Digitalisierung modernisiert Stadtverwaltung
Digitalisierung. Die Hochschule Nordhausen setzt die in der „Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich“ für die Jahre 2021 bis 2025 vereinbarten hochschulindividuellen Maß- nahmen um und beteiligt sich an den hochschulübergreifenden Maßnahmen. Die Hochschule Nordhausen bietet bereits jetzt einen Teil ihrer Verwaltungsleistungen für Studierende online an. Die Hochschule wird die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für ihren Verantwortungsbereich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu gewährleisten. Dies umfasst ggf. auch die Mitar- beit an hochschul- und länderübergreifenden Arbeitsgruppen, die vornehmlich auf die Ge- währleistung eines Interoperabilitätsstandards zielen, sowie folglich die hochschulinterne Umsetzung der dort beschlossenen Empfehlungen.
Digitalisierung. Maßnahme 13: Ausbau des Green-IT-Programms
Digitalisierung. Aktuell werden in unterschiedlichen Zieldimensionen der EAH Jena digitale Werkzeuge ein- gesetzt. Darüber hinaus sind zahlreiche Forschungsaktivitäten unmittelbar mit Digitalisie- rungsaufgaben in Industrie und Gesellschaft verknüpft. Die EAH Jena hat das Ziel, in den Jahren 2021 bis 2025 wesentliche Schritte zur Verbesserung des Einsatzes von digitalen Werkzeugen in Studium und Lehre, der Studienorganisation und im wissenschaftsunter- stützenden Bereich zu unternehmen.