Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. 2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt). 3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat. 4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden. 5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer. 6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen. 7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung. 8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde. 9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge Das niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffengelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarin dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx- commissies/2404/thuiswinkel). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge Das niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffengelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarin dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xxxxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx- commissies/2404/thuiswinkel). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitfälle. 1. Auf Verträge Das Niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffengelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarin dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Streitfalle können durch Verbraucher auch über die Europäische ODR-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ ) vorgelegt werden.
4. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
45. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
56. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
67. Sofern Xxxxxx sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
78. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
89. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
910. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 119.1. Auf Verträge zwischen Nach Erhalt des/der Artikels/e empfängt der Käufer eine Mitteilung („Produktbewertung“), in der er angeben kann, ob er mit dem Unternehmer Zustand des/der gekauften Artikels/e zufrieden ist oder nicht.
19.2. Der Käufer muss seine/ihre Zufriedenheit (oder Unzufriedenheit) mit dem/den gekauften Artikel/n innerhalb von 3 Kalendertagen nach Empfang der Mitteilung („Produktbewertung“) mitteilen.
19.3. Falls der Käufer mit dem Zustand nicht zufrieden ist, indem er „Nein“ ankreuzt, wird er zu einem von Zara Resell automatisch generierten Streitformular weitergeleitet, in dem er die Gründe für seine Unzufriedenheit erläutern kann. Dieses Formular wird vom Kundendienst von Zara bearbeitet, erreichbar über die Kontaktdaten auf der Website von Zara.
19.4. Wenn der Konflikt dadurch entsteht, dass der erhaltene Artikel diesen Bedingungen nicht gerecht wird, entscheidet der Kundendienst von Zara anhand der verfügbaren Informationen und Beweise, ob die Behauptungen des Käufers zutreffen und seine Beschwerde daher berücksichtigt werden sollte. Die Rückgabe der/des Artikel/s seitens des Käufers an den Verkäufer ohne triftigen Grund ist nicht zulässig.
19.5. Wird der Beschwerde des Käufers stattgegeben, muss der Käufer den Artikel an den Verkäufer zurückschicken, und dieser muss dem VerbraucherKäufer den Gesamtpreis, den er für den Artikel gezahlt hat, zuzüglich der Versandkosten für die Rücksendung des Artikels an den Verkäufer, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffendemselben Weg zurückerstatten, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wie er ihn bezahlt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
519.6. Wenn der Verbraucher Kundendienst von Zara die Beschwerde des Käufers als unbegründet ansieht, wird die Transaktion als abgeschlossen betrachtet, ohne dass dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchteKäufer bei Xxxx Xxxxxx eine andere Option oder Maßnahme zur Verfügung steht, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmerdabei werden die nach den geltenden Gesetzen verfügbaren Rechtsmittel nicht beeinträchtigt.
619.7. Sofern sich Wenn der Unternehmer Streitfall aus anderen als den oben genannten Gründen oder wegen eines anderen Zwischenfalls während des Versands und des Empfangs des Artikels durch den Käufer entsteht, bestimmt der Kundendienst von Zara nach eigenem Ermessen, ob die Beschwerde berücksichtigt wird, ob ihr stattgegeben wird oder nicht und welche Möglichkeiten dem Käufer zur Verfügung stehen.
19.8. Ist ein Nutzer mit den von Zara gemäß dieser Klausel 17 angebotenen Kundendiensten und/oder Lösungen für Konflikte nicht zufrieden, kann er entsprechend der nachfolgenden Klausel 21 eine Beschwerde einreichen.
19.9. Der Nutzer stimmt zu, Zara unverzüglich alle Informationen und jegliche Hilfe zukommen zu lassen, die Zara in Bezug auf eine Streitfälle betreffend sein Konto oder einen von ihm verkauften oder gekauften Artikel benötigt.
19.10. Wenn Sie als Nutzer und ausschließlich bezüglich der mit Zara bestehenden Beziehung, unter Ausschluss jeglicher anderer Beziehungen, die Sie mit anderen Nutzern oder Dritten haben (z. B. ein Kaufvertrag mit einem anderen Dritten), der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, informieren wir Sie darüber, dass gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 Sie im Falle einer Online-Beauftragung der Dienstleistung über die Plattform berechtigt sind, die außergerichtliche Schlichtung des Verbraucherstreits mit uns über den Schlichtungsausschuss einlassen möchtedie Plattform für die Online- Streitbeilegung anzustreben, die auf xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ abrufbar ist.
19.11. Für Frankreich und ausschließlich im Rahmen der Beziehung, die Sie mit Zara haben, unter Ausschluss jeglicher anderer Beziehungen, die Sie mit anderen Nutzern oder Dritten haben, hat der Nutzer die Möglichkeit, sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach bei schriftlichen Reklamationen, die seit weniger als einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechenJahr an unseren Kundendienst gerichtet wurden und unbefriedigt sind, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung Bestimmungen des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlungfranzösischen Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten an den Schlichtungsdienst von CM2C zu wenden, und zwar auf elektronischem Wege: xxx.xx0x.xxx/xxxxxxxx-xx-xxxxxx.xxx oder per Post: CM2C, 00 xxx Xxxxx Xxxx 00000 Xxxxx.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genanntxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx- ons/commissies/thuiswinkel). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der dem Unternehmer Zahlungsaufschub oder gewährt wurde, dieser Konkurs beantragt angemeldet hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge Das Niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffengelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarin dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Streitfalle können auch über die Europäische ODR-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ ) vorgelegt werden.
4. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
45. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
56. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
67. Sofern Xxxxxx sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
78. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
89. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
910. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbrauchera) Betreffend die Gesamtheit der deutschschweizerischen Uh- renindustrie
1 Führen die Verhandlungen zu keiner Einigung, so ent- scheidet auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarKlage einer oder mehrerer Vertragsparteien hin das Schiedsgericht.
22 Befreit das Schiedsgericht die deutschschweizerische Uh- renindustrie ganz oder teilweise von Lohnerhöhungen, so gilt die Teuerung des betreffenden Jahres dennoch als abgegol- ten. Streitfälle Diesfalls empfiehlt aber der VdU denjenigen Betrieben, die dazu in der Lage und willens sind, die strittige Lohnerhö- hung vollumfänglich oder partiell auszurichten.
3 Folgt ein Betrieb dieser Empfehlung nicht, obschon er nach Einschätzung einer Vertragspartei hiezu in der Lage wä- re, so kann diese beim Sekretär VdU die Aufnahme von Ver- handlungen mit jenem verlangen, und zwar innert 30 Tagen seit Eröffnung des Schiedsgerichtsurteils. Kommt es zu keiner Einigung, so ist die Anrufung von Schlichter, Schiedsgericht oder ordentlichem Gericht ausgeschlossen.
b) Betreffend einzelne Betriebe
1 Sieht sich ein Betrieb ausserstande oder durch unterneh- mensspezifische Umstände daran gehindert, eine verbindliche Lohnerhöhung auszurichten, so setzt er den Sekretär VdU hievon innert 30 Tagen seit Abschluss der Vereinbarung zwi- schen den Vertragsparteien oder der Eröffnung des Schieds- gerichtsurteils in Kenntnis.
2 Dieser eröffnet unverzüglich die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertragsparteien.
3 Kommt es zu keiner Einigung, so entscheidet das Schiedsgericht, und zwar - auf Klage einer oder mehrerer Arbeitnehmerver- tragsparteien hin, wenn der Betrieb mindestens 50 % der verbindlichen Lohnerhöhung offeriert. - auf Klage des Betriebs hin in allen andern Fällen.
4 Die Klagefrist beträgt 2 Monate und läuft ab Abschluss der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (Art. 14 Abs. 2 GAV), resp. ab der Eröffnung des Schiedsgerichtsurteils (Art. 22 GAV). Im ersten Fall ist die Klage aber auf alle Fälle vor dem Verbraucher 31. Januar des folgenden Jahres zu erheben.
c) Schiedsgerichtsverfahren und dem Unternehmer über Beurteilungskriterien
1 Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der deutschschweizerischen Uhrenindustrie oder eines ein- zelnen Betriebs durch das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen Schiedsgericht gelten mit Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft die folgenden Kri- terien: - cash-flow - Veränderung des Nettoumlaufvermögens - Verschuldungsgrad - wirtschaftliche Produktivität
d) Ausbildung von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), Personalkommissionen und Personal
1 Die Vertragsparteien bilden die Personalkommissionen im Folgenden auch Hinblick auf Lohnverhandlungen mit der „Schlichtungsausschuss“ genannt)Direktion in paritä- tisch durchgeführten Veranstaltungen aus.
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung2 In Firmen, wo keine Personalkommission besteht, wird, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hatdies verlangt wird, ein Arbeitnehmer ausgebildet.
4e) Informationsaustausch
1 In ihren Gesprächen gem. Führt Art. 14 Abs. 1 GAV tauschen die Beschwerde nicht zu einer LösungParteien ihre Erfahrungen mit dem Vollzug des GAV im Bereich des Lohnwesens aus.
2 Dabei können sie auch über eine Revision der Art. 14 - 25 GAV verhandeln. Wird keine Einigkeit erzielt, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlichbleiben die vorliegenden Bestimmungen in Kraft. Eine Anrufung von Schlichter, Schiedsgericht oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werdenordentlichem Gericht ist aus- geschlossen.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Streitfälle. 1. Auf Verträge Das Niederländische Recht gilt für Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffengelten. Wenn der Unternehmer seine Aktivitäten auf das Land ausrichtet, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2in dem der Verbraucher lebt, kann der Verbraucher immer das in seinem Land geltende Verbrauchergesetz anwenden. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xxxxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Falls Sie eine Streitfälle bei der Schlichtungsausschuss einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum (ECC) in Ihrem Heimatland. Das ECC in Ihrem Land wird mit Ihnen in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren. Streitfalle können auch über die Europäische ODR-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/ ) vorgelegt werden. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/ over-ons/de-commissies/2404/thuiswinkel). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
4. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlich, oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werden.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xxxxxxxxxxxx/0000/ thuiswinkel). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbrauchera) Betreffend die Gesamtheit der deutschschweizerischen Uh- renindustrie
1 Führen die Verhandlungen zu keiner Einigung, so ent- scheidet auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbarKlage einer oder mehrerer Vertragsparteien hin das Schiedsgericht.
22 Befreit das Schiedsgericht die deutschschweizerische Uh- renindustrie ganz oder teilweise von Lohnerhöhungen, so gilt die Teuerung des betreffenden Jahres dennoch als abgegol- ten. Streitfälle Diesfalls empfiehlt aber der VdU denjenigen Betrieben, die dazu in der Lage und willens sind, die strittige Lohnerhö- hung vollumfänglich oder partiell auszurichten.
3 Folgt ein Betrieb dieser Empfehlung nicht, obschon er nach Einschätzung einer Vertragspartei hiezu in der Lage wä- re, so kann diese beim Sekretär VdU die Aufnahme von Ver- handlungen mit jenem verlangen, und zwar innert 30 Tagen seit Eröffnung des Schiedsgerichtsurteils. Kommt es zu keiner Einigung, so ist die Anrufung von Schlichter, Schiedsgericht oder ordentlichem Gericht ausgeschlossen.
b) Betreffend einzelne Betriebe
1 Sieht sich ein Betrieb ausserstande oder durch unter- nehmensspezifische Umstände daran gehindert, eine ver- bindliche Lohnerhöhung auszurichten, so setzt er den Sekre- tär VdU hievon innert 30 Tagen seit Abschluss der Vereinba- rung zwischen den Vertragsparteien oder der Eröffnung des Schiedsgerichtsurteils in Kenntnis.
2 Dieser eröffnet unverzüglich die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertragsparteien.
3 Kommt es zu keiner Einigung, so entscheidet das Schiedsgericht, und zwar - auf Klage einer oder mehrerer Arbeitnehmerver- tragsparteien hin, wenn der Betrieb mindestens 50 % der verbindlichen Lohnerhöhung offeriert. - auf Klage des Betriebs hin in allen andern Fällen.
4 Die Klagefrist beträgt 2 Monate und läuft ab Abschluss der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (Art. 14 Abs. 2 GAV), resp. ab der Eröffnung des Schiedsgerichtsur- teils (Art. 22 GAV). Im ersten Fall ist die Klage aber auf alle Fälle vor dem Verbraucher 31. Januar des folgenden Jahres zu erheben.
c) Schiedsgerichtsverfahren und dem Unternehmer über Beurteilungskriterien
1 Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der deutschschweizerischen Uhrenindustrie oder eines ein- zelnen Betriebs durch das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen Schiedsgericht gelten mit Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft die folgenden Kri- terien: - cash-flow - Veränderung des Nettoumlaufvermögens - Verschuldungsgrad - wirtschaftliche Produktivität
d) Ausbildung von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem Verbraucher als auch von dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Thuiswinkel Organisatie vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), Personalkommissionen und Personal
1 Die Vertragsparteien bilden die Personalkommissionen im Folgenden auch Hinblick auf Lohnverhandlungen mit der „Schlichtungsausschuss“ genannt)Direktion in paritä- tisch durchgeführten Veranstaltungen aus.
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Streitfall ausschließlich in Behandlung2 In Firmen, wo keine Personalkommission besteht, wird, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hatdies verlangt wird, ein Arbeitnehmer ausgebildet.
4e) Informationsaustausch
1 In ihren Gesprächen gem. Führt Art. 14 Abs. 1 GAV tauschen die Beschwerde nicht zu einer LösungParteien ihre Erfahrungen mit dem Vollzug des GAV im Bereich des Lohnwesens aus.
2 Dabei können sie auch über eine Revision der Art. 14 - 25 GAV verhandeln. Wird keine Einigkeit erzielt, so muss der Streitfall bis spätestens 12 Monate nach dem Einreichdatum der ersten Beschwerde beim Unternehmer schriftlichbleiben die vorliegenden Bestimmungen in Kraft. Eine Anrufung von Schlichter, Schiedsgericht oder in einer anderen durch die Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht werdenordentlichem Gericht ist aus- geschlossen.
5. Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Unternehmer an jene Entscheidung gebunden. Vorzugsweise meldet der Konsument dies zunächst dem Unternehmer.
6. Sofern sich der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen will. Wenn bei dem Unternehmer die Entscheidung des Verbrauchers nicht innerhalb fünf Wochen bekannt ist, ist der Unternehmer berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx). Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
8. Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn der Unternehmer Zahlungsaufschub oder Konkurs beantragt hat oder seine betriebliche Aktivität tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
9. Wenn neben dem Schlichtungsausschuss ein anderer anerkannter oder der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, vorzugsweise die Geschillencommissie Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder der SGC oder dem Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Streitfälle. 1. Auf Verträge zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher, auf welche die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffenbeziehen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
2. Streitfälle Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer über das Zustandekommen den Abschluss oder die Ausführung Durchführung von Verträgen mit Bezug Verträgen, die sich auf Produkte und Dienstleistungen beziehen, die von diesem Unternehmer zu liefernden Unternehmen geliefert oder gelieferten Waren oder zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen erbracht werden sollen, können – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen – sowohl von dem vom Verbraucher als auch von vom Unternehmer unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen dem Unternehmer dem Schlichtungsausschuss der Nederlandse Schlichtungsausschluss Thuiswinkel Organisatie (Adresse: Geschillencommissie Thuiswinkel, Postbus 90600, 0000 XX Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx) vorgelegt werden (Geschillencommissie Thuiswinkel, Postanschrift: Postbus 90600, NL-2509 LP Den Haag, (xxx.xxx.xx), im Folgenden auch der „Schlichtungsausschuss“ genannt).
3. Der Schlichtungsausschuss nimmt einen Ein Streitfall ausschließlich in Behandlungwird nur dann vom Schlichtungsausschluss behandelt, wenn der Verbraucher dem Unternehmer seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt an den Unternehmer gerichtet hat.
4. Führt Wenn die Beschwerde nicht zu einer LösungLösung führt, so muss der Streitfall bis spätestens innerhalb von 12 Monate Monaten nach dem Einreichdatum Datum, an dem der ersten Verbraucher die Beschwerde beim an den Unternehmer schriftlichrichtete, bei der Kommission schriftlich oder in einer anderen durch die von der Kommission zu bestimmenden Form beim Schlichtungsausschuss anhängig gemacht an den Schlichtungsausschluss eingereicht werden.
5. Wenn der Verbraucher eine Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall Schlichtungsausschluss vorlegen möchte, ist der diese Xxxx für den Unternehmer an jene Entscheidung gebundenverbindlich. Vorzugsweise meldet der Konsument Verbraucher dies zunächst zuerst dem Unternehmer.
6. Sofern sich Wenn der Unternehmer auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchteStreitigkeit dem Schlichtungsausschluss vorlegen will, hat muss sich der Verbraucher innerhalb von fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Unternehmers schriftlicher Aufforderung durch den Unternehmer schriftlich darüber auszusprechenäußern, ob er dies auch ebenfalls wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen die Streitigkeit durch das zuständige Gericht verhandeln lassen willbehandelt werden soll. Wenn bei dem Erfährt der Unternehmer die Entscheidung von der Xxxx des Verbrauchers nicht innerhalb der Frist von fünf Wochen bekannt istWochen, ist so hat der Unternehmer berechtigtdas Recht, den Streitfall dem zuständigen Gericht vorzulegen.
7. Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß Schlichtungsausschluss spricht sein Urteil unter den Bedingungen laut aus, die in der Schlichtungsordnung Geschäftsordnung des Schlichtungsausschusses Schlichtungsausschlusses (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxx/xx-xxxxxxxxxx/0000/xxxxxxxxxxx)) festgelegt sind. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche EmpfehlungSchlichtungsausschlusses erfolgen im Wege eines verbindlichen Schlichtungsspruches.
8. Der Schlichtungsausschuss Schlichtungsausschluss wird einen Streitfall eine Streitigkeit nicht behandeln bearbeiten oder die Behandlung Bearbeitung einer Streitigkeit einstellen, wenn der Unternehmer einen Zahlungsaufschub oder erhalten hat, in Konkurs beantragt hat gegangen ist oder seine betriebliche Aktivität Geschäftstätigkeit tatsächlich eingestellt hat, bevor ein Streitfall eine Streitigkeit auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses Anhörung durch den Ausschuss behandelt und ein Endurteil gefällt eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
9. Wenn Ist neben dem Schlichtungsausschuss Thuiswinkel-Schlichtungsausschluss ein anderer weiterer anerkannter Ausschuss oder bei der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken Stiftung Schlichtungsausschluss für Verbraucherangelegenheiten (SGC – Stiftung für VerbraucherschlichtungsausschüsseSGC) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für FinanzdienstleistungenFinanzdienstleistungen (Kifid) angeschlossener Schlichtungsausschuss zuständig istSchlichtungsausschluss zuständig, so ist für StreitfälleStreitigkeiten, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz die Art und Weise des Fernabsatzes oder der Erbringung von Waren oder Dienstleistungen beziehenbetreffen, vorzugsweise die Geschillencommissie der Schlichtungsausschuss Thuiswinkel zuständig. Bei allen Für alle anderen Streitfällen Streitigkeiten sind die anderen vom SGC anerkannten oder der SGC oder dem bei Kifid angeschlossenen Schlichtungsausschüsse zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen