Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 22.1. Wenn nicht anders vereinbart, unterliegen diese AEB‘s sowie die darin genannten Einkaufs und Verkaufsvorgänge deutschem Recht und werden demgemäß ausgelegt (jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).
22.2. Hat der LIEFERANT seinen Firmensitz in Deutschland, werden Rechtsstreitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, von den zuständigen Gerichten im Gerichtsbezirk des Berufungsgerichts von Bamberg entschieden - auch bei Heranziehung eines Dritten in einem Verfahren oder bei Klagen durch oder gegen mehrere Parteien.
22.3. Hat der LIEFERANT seinen Firmensitz nicht in Deutschland, werden Streitfälle, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, nach der Schieds- und Schlichtungsordnung der internationalen Handelskammer durch einen nach Maßgabe besagter Regeln ernannten Einzelschiedsrichter endgültig geregelt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Bamberg, Deutschland. Die Verfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt. Der Spruch des Schiedsgerichts ist endgültig und verbindlich.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. Auf den Vertrag findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags entstehen, sind ausschließlich Handelsgerichte von Brüssel zuständig. Für Privatkunden sind ausschließlich die Gerichte an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort zuständig.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 20.1 Auf den Vertrag und den daraus hervorgehenden Verträgen kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verpflichtungen des Lieferanten, die aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen hervorgehen, entheben den Lieferanten nicht von seiner Haftung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
20.2 Alle Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Vertrags oder damit in Verbindung stehenden Verträgen, werden ausschließlich von dem zuständigen niederländischen Gericht entschieden, innerhalb dessen Zuständigkeitsgebiet der Standort des Auftraggebers liegt bzw. der Auftraggeber kann optional das Gericht wählen, in dessen Zuständigkeitsgebiet der satzungsmäßige Sitz liegt.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen 12Build und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
19.2 Alle Rechtsstreitigkeiten über den Abschluss, die Auslegung oder die Erfüllung des Vertrages werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Gerichts Overijssel, Standort Almelo, Niederlande, vorgelegt.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. Erfüllung des vertrags
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 14.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Kooi Security und der anderen Vertragspartei findet das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags und ausländischer Gesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Der niederländische Text der Lieferbedingungen ist für deren Auslegung jeweils maßgeblich.
14.3 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem/den Vertrag/Verträgen und/oder diesen Lieferbedingungen ergeben, werden dem Urteil des betreffenden zuständigen Gerichts im Bezirk Noord- Nederland, Standort Leeuwarden, unterworfen.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem den Lieferbedingungen unterliegenden Vertrag ergeben, gilt dänisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem den Lieferbedingungen unterliegenden Vertrag ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen und die die Parteien nicht gütlich beilegen können, werden dem dänischen Schiedsinstitut (Voldgiftsinstituttet) zur endgültigen und für die Parteien bindenden Entscheidung vorgelegt und von diesem in einem Schiedsverfahren nach den vom Schiedsinstitut diesbezüglich erlassenen und zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Regeln geschlichtet. Jede Partei ist berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen oder einen Schiedsspruch vor den ordentlichen Gerichten vollstrecken zu lassen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Kopenhagen, Dänemark. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Dänisch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die beteiligten Personen jeder Partei sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 9.1 Auf alle Rechtsgeschäfte, an denen Xxxxxx beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch, falls eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder die am Rechtsgeschäft beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendung des Wiener Kaufvertrages wird ausgeschlossen.
9.2 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Rechtsgeschäft ergeben, auf das die vorliegenden Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung fin- den, werden vom zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.
1. Die Legioblöcke® müssen fachmännisch aufgebaut werden. Führt X. Xxxxxx B.V. oder ein verbundenes Tochterunternehmen den Aufbau aus, Legioblöcke in Gebrauch, so gilt das Werk als abgenommen. Im Falle einer Haftung von X. Xxxxxx B.V. oder einer Tochtergesellschaft für Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden ist die Haftung auf die Höhe des Rechnungsbetrages für die Leistung, maximal auf 25.000 Euro beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
2. Mehr- oder Minderleistungen pro Block verrechenbar.
3. Die Baustelle soll gut erreichbar und befahrbar sein.
4. Der Aufbau erfolgt auf einer vom Auftraggeber vorzubereitenden Fläche, die planeben und tragfähig sein muss. Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Kunden.
5. Die maximale Abladezeit für einen LKW ist 30 Minuten. Vorzögerungen beim Abladen oder Aufbauen, die durch den Auftraggeber schuldhaft verursacht sind, werden mit € 97,50 je Stunde in Rechnung gestellt.
6. Unser Angebot ist basiert auf Grundlage einer Vorstatik. Sollten auf Grund von Anordnungen durch den Prüfingenieur zusätzliche Steine erforderlich sein, so sind diese gesondert zu vergüten.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 12.1 Für die Verträge zwischen Belakos und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags von 1980 ist ausgeschlossen.
12.2 Für Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Belakos und dem Kunden anlässlich eines zwischen Belakos und dem Kunden geschlossenen Vertrags bzw. anlässlich von Folgeverträgen entstehen, ist das Gericht in Zwolle zuständig.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 19.1 Auf den Vertrag zwischen Scan Sys und dem Auftraggeber sowie auf alle weiteren Verträge, die davon die Folge sind, findet niederländisches Recht Anwendung, während die Rechtsstreitigkeiten, die nicht im gütlichen Einvernehmen gelöst werden können, dem dafür zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Den Haag zur Entscheidung vorgelegt werden.