Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten Musterklauseln

Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 9.1 Auf alle Rechtsgeschäfte, an denen Xxxxxx beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch, falls eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder die am Rechtsgeschäft beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendung des Wiener Kaufvertrages wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 22.1. Wenn nicht anders vereinbart, unterliegen diese AEB‘s sowie die darin genannten Einkaufs und Verkaufsvorgänge deutschem Recht und werden demgemäß ausgelegt (jedoch unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. Auf den Vertrag findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags entstehen, sind ausschließlich Handelsgerichte von Brüssel zuständig. Für Privatkunden sind ausschließlich die Gerichte an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort zuständig.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. B. Erfüllung des vertrags
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 14.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Kooi Security und der anderen Vertragspartei findet das niederländische Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags und ausländischer Gesetze wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 1. Auf den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Verträ- ge findet niederländisches Recht Anwendung.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 20.1 Auf den Vertrag und den daraus hervorgehenden Verträgen kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verpflichtungen des Lieferanten, die aus diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen hervorgehen, entheben den Lieferanten nicht von seiner Haftung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 19.1 Auf den Vertrag zwischen Scan Sys und dem Auftraggeber sowie auf alle weiteren Verträge, die davon die Folge sind, findet niederländisches Recht Anwendung, während die Rechtsstreitigkeiten, die nicht im gütlichen Einvernehmen gelöst werden können, dem dafür zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Den Haag zur Entscheidung vorgelegt werden.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem den Lieferbedingungen unterliegenden Vertrag ergeben, gilt dänisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem den Lieferbedingungen unterliegenden Vertrag ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen und die die Parteien nicht gütlich beilegen können, werden dem dänischen Schiedsinstitut (Voldgiftsinstituttet) zur endgültigen und für die Parteien bindenden Entscheidung vorgelegt und von diesem in einem Schiedsverfahren nach den vom Schiedsinstitut diesbezüglich erlassenen und zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Regeln geschlichtet. Jede Partei ist berechtigt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen oder einen Schiedsspruch vor den ordentlichen Gerichten vollstrecken zu lassen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Kopenhagen, Dänemark. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Dänisch, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die beteiligten Personen jeder Partei sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten. 12.1 Für die Verträge zwischen Belakos und dem Kunden findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags von 1980 ist ausgeschlossen.