Struktur der Bildungsnetzwerke / Bildungsverbünde Schule-Jugendhilfe Musterklauseln

Struktur der Bildungsnetzwerke / Bildungsverbünde Schule-Jugendhilfe. Durch die Bildungsnetzwerke /Bildungsverbünde wird die Verantwortungsgemeinschaft von Schule und Jugendhilfe im Sozialraum gemeinsam wahrgenommen. Die meisten Bildungsnetzwerke/Bildungsverbünden haben eine Steuerungs- oder Koordinierungsgruppe mit Akteuren aus Schule und Jugendhilfe sowie ggf. Kita und weiteren wichtigen Institutionen im Sozialraum. Diese hat eine vorbereitende und steuernde Rolle gegenüber dem Gesamtnetzwerk (Plenum). Der Jugendamt-Fachdienst „Koordination frühe Bildung und Erziehung (KBE)“ übernimmt unter anderem die Koordinierung der Arbeit der Netzwerke vor Ort. Standarisiert benötigen laufende Bildungsnetzwerke / Bildungsverbünde zur kontinuierlichen Arbeit eine allparteiliche, unabhängige Prozessbegleitung. Diese beinhaltet die Moderation, Organisation, Vorbereitung und Dokumentation von Plenumssitzungen, Werkstattgesprächen als auch die Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung und Pflege des Verteilers, der Homepage). Diese Aufgabe ist sehr umfassend und erfordert zusätzliche Ressourcen, die bei keinem der Netzwerkpartner zusätzlich vorhanden sind, da mitunter selbst die Ressourcen für die Teilnehmer/innen an den Netzwerken nicht sichergestellt werden können. Mikroprojekte sind ein gutes Steuerungsinstrument zur Initiierung und Verstetigung von Kooperationen zwischen mehreren Institutionen/Partnern. Kleinere Beträge für Projekte werden ausgeschrieben. Eine der Ausschreibungsbedingungen ist eine Kooperation zwischen zwei oder mehr Kooperationspartnern, d.h. die Akteure können sich nur als kooperierende Netzwerkakteure um eine Förderung bewerben. Der Bezirk hat bisher sehr gute Erfahrungen mit diesem Instrument für den Ressourceneinsatz gemacht. Kooperationen werden dadurch angestoßen und/oder nachhaltig gestärkt. Der Aufbau sowie die Ausgestaltung und Umsetzung der lokalen Bildungsverbünde erfolgte regional bisher sehr unterschiedlich, meist aus Mitteln der beteiligten Quartiersmanagements, Programmen der "Sozialen Stadt“ und der ehrenamtlichen Mitwirkung der Akteure in den Bildungseinrichtungen vor Ort. Der Ortsteil Friedrichshain hat aktuell keine Quartiersmanagement-Regionen oder erfüllt nicht die Bedingungen der Förderkulissen der Programme der "Sozialen Stadt“. Er ist daher in der Vergangenheit in Bezug auf die Finanzierung von Bildungsnetzwerken/Bildungsverbünden bisher weniger begünstigt worden. Innerhalb des Rahmenkonzepts Schule - Jugendhilfe werden derzeit folgende Bildungsnetzwerke/Bildungsverbünde begleitet: • Bildungsnetzwerk S...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.