Struktur- und Entwicklungspläne. 3.1. Ziel der Struktur- und Entwicklungspläne ist es, in dem durch den Vertrag ge- währten finanziellen Rahmen die Struktur und die Entwicklungsperspektiven der Hochschule darzulegen. Auf dieser Grundlage erstellt jede Hochschule im ers- ten Jahr der Vertragslaufzeit einen fortgeschriebenen Struktur- und Entwick- lungsplan. Dabei sind die im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen der Hochschule zu berücksichtigen. Die Struktur- und Entwicklungspläne sind bis zum Ende des ersten Vertragsjahres dem für Wissenschaft zuständigen Se- natsressort vorzulegen. Sie bedürfen der Abstimmung mit dem für Wissenschaft zuständigen Mitgliedes des Senats.
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Struktur- und Entwicklungspläne. 3.1. Ziel der Struktur- und Entwicklungspläne ist es, in dem durch den Vertrag ge- währten finanziellen Rahmen die Struktur und die Entwicklungsperspektiven der Hochschule darzulegen. Auf dieser Grundlage erstellt jede Hochschule im ers- ten Jahr der Vertragslaufzeit einen fortgeschriebenen Struktur- und Entwick- lungsplan. Dabei sind die im Vertrag vereinbarten Verpflichtungen der Hochschule Hoch- schule zu berücksichtigen. Die Struktur- und Entwicklungspläne sind bis zum Ende des ersten Vertragsjahres dem für Wissenschaft zuständigen Se- natsressort Senatsres- sort vorzulegen. Sie bedürfen der Abstimmung mit dem für Wissenschaft zuständigen zu- ständigen Mitgliedes des Senats.
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