Stundung der Beiträge. Ergänzend zu den Stundungsregelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung können Sie verlangen, dass - die Beiträge für die Haupt- und Zusatzversicherung bei gesetzlicher Elternzeit bis zu 24 Monate zinslos gestundet wer- den, - die gestundeten Beiträge und Stundungszinsen statt durch Nachentrichtung in einem Betrag durch eine Vertragsände- rung (z. B. eine Beitragserhöhung oder eine Verringerung der garantierten Rente) verrechnet werden.
Appears in 6 contracts
Samples: Kundeninformationen Für Eine Risiko Lebensversicherung, Kundeninformationen Für Eine Garantrente Vario, Kundeninformationen Für Eine Bu Starter
Stundung der Beiträge. Ergänzend zu den Stundungsregelungen der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung können Sie verlangenver- langen, dass - die Beiträge für die Haupt- und Zusatzversicherung bei gesetzlicher Elternzeit bis zu 24 Monate zinslos gestundet wer- denge- stundet werden, - die gestundeten Beiträge und Stundungszinsen statt durch Nachentrichtung in einem Betrag durch eine Vertragsände- rung Ver- tragsänderung (z. B. eine Beitragserhöhung oder eine Verringerung der garantierten Rente) verrechnet werdenwer- den.
Appears in 1 contract