Störungsmeldung durch den Auftraggeber Musterklauseln

Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse des Ticketsystems wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches formlos. unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden betriebsverhindernde Störung* betriebsbehindernde Störung* leichte Störung* Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 0 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Störungsmeldung durch den Auftraggeber. In der Regel erfolgt die Störungsmeldung an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: [bitte ergänzen] Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse (z.B. Adresse des Ticketsystems* gemäß Nummer 7): Anstatt auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 15.2 EVB-IT Service-AGB) erfolgt die Störungsmeldung in der Regel auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . formlos.
Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilun g: Telefon: E-Mail: Web-Adresse des Ticketsystems wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . formlos. mit Ticketsystem des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird .

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.