Stückelung. Kleinstes Zeitintervall, in welches Fahrpläne und Zeitreihen für Zählwertaggregate unterteilt werden. Das für die Einspeisung von Erdgas in ein Netz oder die Ausspeisung oder Entnahme von Erdgas aus dem Netz zu entrichtende Entgelt. Einspeisung und/oder Bilanzierung von Gasmengen zur Versorgung von Endverbrauchern durch 24 gleiche Stundenwerte pro Gastag.
Stückelung. Stückelung (Denomination) der Effekten, sofern anwendbar.
Stückelung. Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro 10.000,00, höhere Summen müssen ohne Rest durch Euro 1.000,00 teilbar sein. Die Komplementärin ist gemäß § 3 Ziffer 3 des Gesellschafts- vertrags (siehe Seite 93) berechtigt, auch Gesellschafter mit einer niedrigeren Gesellschaftsbeteiligung in die Gesellschaft aufzunehmen. Siehe hierzu die Angaben auf Seite 5 "Mindest- zeichnung", auf Seite 6 "Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen" und auf Seite 7 "Fondsvolumen". Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme. Siehe hierzu die Angaben auf Seite 5 "Agio" und auf Seite 8 "Erwerbspreis und Agio".
Stückelung. CHF 1'00 Nennwert (die "Basistranche") und ein Mehrfaches davon.
Stückelung. Die Schuldverschreibungen werden in Stückelungen, wie in den Endgültigen Bedingungen beschrieben, begeben. Schuldverschreibungen können, wenn dies in den Endgültigen Bedingungen angegeben ist, ohne Nennbetrag ausgegeben werden (Stücknotiz).
Stückelung. Ist die Abgabe eines Vielfachen einer Packungsgröße nicht möglich und darf ausnahmsweise mit verschiedenen Packungsgrößen ”gestückelt” werden, so sind auf dem Verordnungsblatt die Phar- mazentralnummern der abgegebenen Packungen in das Feld "Arzneimittelkennzeichen" einzutra- gen, soweit hierfür genügend Xxxxxx zur Verfügung stehen. Anderenfalls ist wie folgt zu verfahren: • Ins Einzeltaxfeld wird der Preis eingetragen, der sich aus der Summe der gestückelten Pa- ckungen ergibt. • Es wird das Sonderkennzeichen 9999057 oder 9999198 in das Feld ”Arzneimittelkennzei- chen” und der Wert ”1” in das Faktorfeld eingetragen.
Stückelung. Kleinstes Zeitintervall, in welches Fahrpläne und Zeitreihen für Zählwertaggregate unterteilt werden. Einen Netzbetreiber, der über die technisch-organisatorischen Einrichtungen verfügt, um alle zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes notwendigen Maßnahmen setzen zu können.
Stückelung. Wertpapiere mit Prozentnotiz werden mit einem in den Endgültigen Bedingungen definierten Nennbetrag je Festgelegte Stückelung begeben. Wertpapiere mit Stücknotiz haben eine Festgelegte Stückelung von einer Schuldverschreibung, die sich für die Berechnung der Zahlungen auf die Schuldverschreibungen auf einen definierten Festbetrag bezieht. Bei Wertpapieren, die einen definierten Nennbetrag haben bzw. sich auf einen definierten Festbetrag beziehen muss dieser mindestens Euro 10.000,00 (oder den entsprechenden Gegenwert am Emissionstag in einer anderen Währung) (kleinste Stückelung) betragen.
Stückelung. Kleinstes Zeitintervall, in welches Fahrpläne und Zeitreihen für Zählwertaggregate unterteilt wer- den. Einspeisung und/oder Bilanzierung von Gasmengen zur Versorgung von Endverbrauchern durch 24 gleiche Stundenwerte pro Gastag.
Stückelung. Die Wertpapiere werden mit einem festgelegten Nennbetrag bzw. Festbetrag je Festgelegte Stückelung, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt, begeben. Der Nennbetrag bzw. Festbetrag muss mindestens Euro 10.000,00 (oder den entsprechenden Gegenwert am Emissionstag in einer anderen Währung) (kleinste Stückelung) betragen.