Bauvorhaben Musterklauseln

Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
Bauvorhaben. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf das folgende Bauvorhaben: Bezeichnung des Bauvorhabens: Grundstück: Nutzungszweck: Art des Bauvorhabens (Neubau/Instandsetzung/Sanierung/Umbau): Projektdurchführung mit oder ohne Unterbrechungen/Bauabschnitte(n): Anlagengruppen Dem Auftragnehmer werden nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen Leistungen für die folgenden Anlagegruppen übertragen: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
Bauvorhaben. Vorbereitung und Durchführung als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte • Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Auch führen wie die Berufsbezeichnung «Finanzanlagenvermittler» nach § 34f Abs. 1 GewO, für die wir die jeweilige Erlaubnis haben und werden unter dieser tätig. Wir haben zudem eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler und treten hier als dieser gemäß § 34i Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung (GewO) auf. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir bei den vermittelten Angeboten bzw. Verträgen nicht selbst Vertragspartner werden, sondern lediglich eine beratende und unterstützende Funktion erfüllen. Das konkrete Vertragsverhältnis haben Sie mit dem jeweiligen Anbieter.
Bauvorhaben. Versichert sind: Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwir- kende Ursachen:
Bauvorhaben. Die Entschädigung ist begrenzt auf CHF 100 000.– für nachfolgend aufgeführte Kosten;
Bauvorhaben. (1) Im Zuge der Fortführung der vierten Ausbauphase des Wiener U-Bahn-Baus wird die erste Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:
Bauvorhaben. In Abänderung des Abschnitt B.II.2.2 des oben genannten Merkblatts wird die Maximierung der Bausumme aufgehoben.
Bauvorhaben. Gegenstand des Vertrags sind die in Ziff. 1.2 und 1.3 genannten Ingenieurleistungen1 für folgende Baumaßnahme (genaue Beschreibung des Bauvorhabens, eventuell wirtschaft­licher Rahmen, energetische Anforderungen, Ausstattungsgrad [ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen]):  
Bauvorhaben. Abbruch- oder Bauarbeiten an den in der Police aufge- führten Standorten, deren Gesamtbaukosten gemäss dem Baukostenplan 1–4, inklusive Eigenleistungen und Honoraren, nicht mehr als CHF 200 000 betragen.
Bauvorhaben. Bis maximal CHF 300 000 für nachfolgend aufgeführte Auslagen bei Bauvorhaben, die zulasten des Versiche- rungsnehmers gehen: