Bauvorhaben. Straße: Hausnummer: Flurnummer: PLZ: Ort:
Bauvorhaben. 1.1 Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des § 1 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) und ist aufgrund des Baurechtsvertrages vom …… Bauberechtigte auf der Liegenschaft (Baurechtseinlagezahl …. ). Die Wohnhausanlage wird in der Gesellschaft mit der Adresse geführt.
1.2 Die Gesellschaft hat im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Hilfe von Mitteln der Wohnbauförderung des Landes Wien gemäß WWFSG 1989 in der geltenden Fassung auf dieser Liegenschaft eine Wohnhausanlage mit einer Tiefgarage und Einlagerungsräumlichkeiten durch hierzu befugte Unternehmungen und errichtet.
1.3 Die Gewährung der Wohnbauförderung in Form von Förderungsdarlehens wurde am seitens des Amtes der Wiener Landesregierung zugesichert.
Bauvorhaben. In Abänderung des Abschnitt B.II.2.2 des oben genannten Merkblatts wird die Maximierung der Bausumme aufgehoben.
Bauvorhaben. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf das folgende Bauvorhaben: Bezeichnung des Bauvorhabens: Grundstück: Nutzungszweck: Art des Bauvorhabens (Neubau/Instandsetzung/Sanierung/Umbau): Projektdurchführung mit oder ohne Unterbrechungen/Bauabschnitte(n): Anlagengruppen Dem Auftragnehmer werden nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen Leistungen für die folgenden Anlagegruppen übertragen: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
Bauvorhaben. (1) Im Zuge der Fortführung der vierten Ausbauphase des Wiener U-Bahn-Baus wird die erste Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:
1. Die Linie U2 soll in einer ersten Baustufe aus östlicher Richtung von der Seestadt kommend ab der Station Schottentor auf einer neuen Strecke in Richtung Süden zum Matzleinsdorfer Platz geführt werden und bei der Station Rathaus die künftige Linie U5 unterqueren. Mit diesem Vorhaben können neben der hochrangigen Erschließungsfunktion des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Verkehrsverlagerungen in Folge der Inbetriebnahme des Hauptbahnhofes abgefangen werden. Dadurch wird das in Teilbereichen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gelangende Bestandsnetz der Wiener Linien nachhaltig entlastet.
2. Die Linie U5 soll in einer ersten Baustufe auf der bestehenden Trasse der Linie U2 vom Karlsplatz kommend bei der Station Rathaus mit der neuen Linie U2 verknüpft und in westlicher Richtung in den verkehrsmäßig stark belasteten Bereich bei der Alser Straße bis zum Frankhplatz geführt werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U-Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 ist im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung vorgesehen.
(2) Im Zuge der fünften Ausbauphase des Wiener U-Bahn-Baus wird die zweite Baustufe des Linienkreuzes U2xU5 folgendermaßen realisiert:
1. Die Linie U2 soll in einer zweiten Baustufe in das bereits dicht verbaute Gebiet am Wienerberg rund um den Business Park Vienna verlängert werden.
2. Die Linie U5 soll in einer zweiten Baustufe über den Gürtel nach Hernals mit der Endstation im Bereich der Vorortelinie (S45) über den dichten ÖPNRV-Knoten Währinger Straße/Nußdorfer Straße/Spitalgasse samt Verknüpfung im Bereich Gürtel mit der U6-Station Michelbeuern-AKH und via Elterleinplatz verlängert werden. Mit diesem Vorhaben ist durch die hochwirksame weiträumige Erschließungsfunktion der U-Bahn eine Entspannung des bereits stark ausgelasteten öffentlichen Verkehrsnetzes in diesem Bereich erzielbar. Die bauliche Ausführung der Linie U5 wird im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend für eine vollautomatisierte Betriebsführung konzipiert.
(3) Die Anlage enthält eine graphische Darstellung der in Abs. 1 und 2 beschr...
Bauvorhaben. Das ehemalige Industrie- und Gewerbegebiet Bülach Nord wird entwi- ckelt. Das Gebiet umfasst das Hertiareal, das SBB-Areal sowie die Areale Bülachguss und Glashütte (Vetropack). Da das Gebiet durch die Nähe zum Bahnhof und dem Autobahnan- schluss Bülach Nord verkehrstechnisch günstig gelegen ist, soll es intensiv genutzt werden. Damit allen Verkehrsteilnehmern (öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, Radfahrer und Fussgänger) die notwendige Beachtung geschenkt werden kann, wurde 2013 ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) ausgearbeitet. Dieses bildet die verkehrstechnische Grundlage für den öffentlichen Gestaltungs- plan Bülach Nord ab. Durch die Areale Bülachguss und Glashütte sind diverse neue Fuss- und Radwegverbindungen geplant. Um die Vorgaben des öffentlichen Gestaltungsplans zu erfüllen, soll mit einer neuen Passarelle, welche die Schaffhauserstrasse mit der Nordstrasse verbindet, eine direkte Anbindung an die Perrons des Bahnhofs Bülach und das Naherho- lungsgebiet Spitalwald ermöglicht werden.
Bauvorhaben. Gegenstand des Vertrags sind die in Ziff. 1.2 und 1.3 genannten Ingenieurleistungen1 für folgende Baumaßnahme (genaue Beschreibung des Bauvorhabens, eventuell wirtschaftlicher Rahmen, energetische Anforderungen, Ausstattungsgrad [ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen]):
Bauvorhaben. Qualitätsentwicklung und Kooperationen sind Querschnittsthemen, die alle Leistungsbereiche durchziehen.
Bauvorhaben. Bezug zum Österreichischen Hochschulplan / Bauleitplan Für die weitere räumliche Entwicklung der Angewandten am Xxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxx 2 bildet der Bauleitplan Ost (Stand November 2011) die Grundlage. Im Sinne der rollierenden Hochschulplanung wird die Universität während der Leistungsvereinbarungsperiode 2013-15 an den Aktivitäten, die von der Planungsgruppe Ost in Angriff genommen werden, teilnehmen.
Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführenwill, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken.
(1) Macht der Gesellschafter in den Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar durch seine Geschäftsführung oder aus Gefahren, die mit ihr untrennbar verbunden sind, Verluste, so ist ihm die Gesellschaft zum Ersatz verpflichtet.
(2) Aufgewendetes Geld hat die Gesellschaft von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen.