Subsidiäre Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages. Der Versicherungsschutz umfasst auch vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle, wenn der Vertrag unmittelbar an einen anderen Ver- sicherungsvertrag gleicher Art anschließt und der Versicherungsfall dort wegen Ablaufs einer Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist nicht mehr gedeckt ist. Kein rückwirkender Versicherungsschutz besteht, wenn der Vorvertrag eine Nachhaftungs- oder Nach- meldefrist von weniger als zwei Jahren vorsieht, der Versicherungsfall dem Vorversicher- er vor Ablauf der Nachhaftungs- oder Nachmeldefrist hätte gemeldet werden können oder der Versicherungsfall dem Versicherungsnehmer oder der in Anspruch genommenen mitversicherten Person vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt war. Soweit rück- wirkender Versicherungsschutz besteht, gelten die zu Beginn des ersten Versicherungs- jahres vereinbarten Versicherungsbedingungen. VI. Räumlicher Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Geltungsbereich Soweit es dem Versicherer aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, vertraglich geschul- und Non-Admitted Länder
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