Subskriptionssoftware. 2.2.1. Bereitstellung von Nutzungsrechten. SAP stellt die Subskriptionssoftware während der Subskriptionslaufzeit ausschließlich für die Installation in der IT-Umgebung und zu Archivierungszwecken oder Wiederherstellungszwecken bei Notfällen zur Verfügung. Sofern nicht in Abschnitt 3.1 unten anders festgelegt, ist der Auftraggeber für die Installation von Subskriptionssoftware, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT-Umgebung verantwortlich. 2.2.1.1. Gemäß den Vereinbarungsbedingungen gelten die Softwarenutzungsrechte für die Subskriptionssoftware während der Laufzeit. Im Sinne dieser Vereinbarung sind Verweise in den Softwarenutzungsrechten auf den „Softwarevertrag“ als Verweise auf die „Vereinbarung“ und Verweise auf die „SAP-Software“ als Verweise auf die „Subskriptionssoftware“ zu verstehen. 2.2.1.2. Die Nutzung der Subskriptionssoftware kann über eine Schnittstelle, die mit der oder als Teil der Subskriptionssoftware ausgeliefert wurde, über eine Schnittstelle des Auftraggebers oder eines Drittanbieters oder über ein anderes zwischengeschaltetes System erfolgen. Der Auftraggeber muss, wie in den Softwarenutzungsrechten angegeben, für alle Personen, die die Subskriptionssoftware (direkt oder indirekt) nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Die Geschäftspartner dürfen die Subskriptionssoftware ausschließlich über den Screen-Zugriff und nur in Verbindung mit der Nutzung durch den Auftraggeber nutzen. Die Subskriptionssoftware darf nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge der Geschäftspartner genutzt werden. 2.2.1.3. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Regelungen in der Vereinbarung gilt Folgendes: Hat der Auftraggeber ein verbundenes Unternehmen oder ein Tochterunternehmen, das eine separate Vereinbarung über SAP- Softwarelizenzen und/oder Support-Services mit der SAP SE, einem verbundenen Unternehmen der SAP SE (einschließlich SAP) oder einem anderen Distributor für SAP-Software geschlossen hat, darf die Subskriptionssoftware nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge dieses verbundenen Unternehmens oder Tochterunternehmens genutzt werden, und das verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen darf keine Supportservices im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung beziehen, auch wenn die betreffende separate Vereinbarung abgelaufen oder gekündigt worden ist, sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbart. 2.2.1.4. Wenn der Auftraggeber im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder einer separaten Vereinbarung eine Runtime- Datenbank von SAP (oder deren verbundenen Unternehmen, Resellern oder Distributoren) erworben hat, muss der Auftraggeber die Nutzungsbeschränkungen für Runtime-Datenbanken einhalten, wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Subskriptionssoftware mit der SAP-Software integriert wird, die im Rahmen des Nutzungsvertrags und/oder einer entsprechenden separaten Vereinbarung erworben wurde. 2.2.2. Support. HEC Subscription beinhaltet SAP Enterprise Support, wie in der Order Form definiert. 2.2.3. Modifikationen und Add-ons für Subskriptionssoftware. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der erlaubten Nutzung der Subskriptionssoftware gemäß dieser Vereinbarung Modifikationen und/oder Add-ons für die Subskriptionssoftware (ausgenommen Software von Drittanbietern) von SAP zu entwickeln und zu nutzen. Der Auftraggeber ist für das Testen und Lösen von Quellcode-, Kompatibilitäts- oder sonstigen Problemen zuständig, die aus im Rahmen der Vereinbarung zulässigen Modifikationen sowie aus Patches, Behelfslösungen oder anderen Änderungen seitens SAP für die Subskriptionssoftware resultieren. Der Auftraggeber informiert SAP umgehend über Modifikationen, Add-ons oder sonstige Änderungen an der Subskriptionssoftware. SAP kann Anpassungen oder Modifikationen der Subskriptionssoftware entsprechend dem Scope der Cloud Services beschränken, um die zugrunde liegende IT-Umgebung betreiben zu können.
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Samples: Supplementary Conditions for Sap Hana Enterprise Cloud, Supplementary Conditions for Sap Hana Enterprise Cloud
Subskriptionssoftware. 2.2.1. (a) Bereitstellung von Nutzungsrechten. SAP stellt die Subskriptionssoftware während der Subskriptionslaufzeit ausschließlich für die Installation in der IT-Umgebung und zu Archivierungszwecken oder Wiederherstellungszwecken bei Notfällen zur Verfügung. Sofern nicht in Abschnitt 3.1 unten anders festgelegt, ist der Auftraggeber für die Installation von Subskriptionssoftware, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT-Umgebung verantwortlich.
2.2.1.1. i. Gemäß den Vereinbarungsbedingungen gelten die Softwarenutzungsrechte für die Subskriptionssoftware während der Laufzeit. Im Sinne dieser Vereinbarung sind Verweise in den Softwarenutzungsrechten auf den „Softwarevertrag“ als Verweise auf die „Vereinbarung“ und Verweise auf die „SAP-Software“ als Verweise auf die „Subskriptionssoftware“ zu verstehen.
2.2.1.2ii. Die Nutzung der Subskriptionssoftware kann über eine Schnittstelle, die mit der oder als Teil der Subskriptionssoftware ausgeliefert wurde, über eine Schnittstelle des Auftraggebers oder eines Drittanbieters oder über ein anderes zwischengeschaltetes System erfolgen. Der Auftraggeber muss, wie in den Softwarenutzungsrechten angegeben, für alle Personen, die die Subskriptionssoftware (direkt oder indirekt) nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Die Geschäftspartner dürfen die Subskriptionssoftware ausschließlich über den Screen-Zugriff und nur in Verbindung mit der Nutzung durch den Auftraggeber nutzen. Die Subskriptionssoftware darf nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge der Geschäftspartner genutzt werden.
2.2.1.3iii. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Regelungen in der Vereinbarung gilt Folgendes: Hat der Auftraggeber ein verbundenes Unternehmen oder ein Tochterunternehmen, das eine separate Vereinbarung über SAP- SAP-Softwarelizenzen und/oder Support-Services mit der SAP SE, einem verbundenen Unternehmen der SAP SE (einschließlich SAP) oder einem anderen Distributor für SAP-Software geschlossen hat, darf die Subskriptionssoftware nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge dieses verbundenen Unternehmens oder Tochterunternehmens genutzt werden, und das verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen darf keine Supportservices im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung beziehen, auch wenn die betreffende separate Vereinbarung abgelaufen oder gekündigt worden ist, sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbart.
2.2.1.4iv. Wenn der Auftraggeber im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder einer separaten Vereinbarung eine Runtime- Runtime-Datenbank von SAP (oder deren verbundenen Unternehmen, Resellern oder Distributoren) erworben hat, muss der Auftraggeber die Nutzungsbeschränkungen für Runtime-Datenbanken einhalten, wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Subskriptionssoftware mit der SAP-Software integriert wird, die im Rahmen des Nutzungsvertrags und/oder einer entsprechenden separaten Vereinbarung erworben wurde.
2.2.2. (b) Support. HEC Subscription beinhaltet SAP Enterprise Support, wie in der Order Form definiert.
2.2.3. (c) Modifikationen und Add-ons für Subskriptionssoftware. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der erlaubten Nutzung der Subskriptionssoftware gemäß dieser Vereinbarung Modifikationen und/oder Add-ons für die Subskriptionssoftware (ausgenommen Software von Drittanbietern) von SAP zu entwickeln und zu nutzen. Der Auftraggeber ist für das Testen und Lösen von Quellcode-, Kompatibilitäts- oder sonstigen Problemen zuständig, die aus im Rahmen der Vereinbarung zulässigen Modifikationen sowie aus Patches, Behelfslösungen oder anderen Änderungen seitens SAP für die Subskriptionssoftware resultieren. Der Auftraggeber informiert SAP umgehend über Modifikationen, Add-ons oder sonstige Änderungen an der Subskriptionssoftware. SAP kann Anpassungen oder Modifikationen der Subskriptionssoftware entsprechend dem Scope der Cloud Services beschränken, um die zugrunde liegende IT-Umgebung betreiben zu können.
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Subskriptionssoftware. 2.2.1. Bereitstellung von Nutzungsrechten. SAP stellt die Subskriptionssoftware während der Subskriptionslaufzeit ausschließlich für die Installation in der IT-Umgebung und zu Archivierungszwecken oder Wiederherstellungszwecken bei Notfällen zur Verfügung. Sofern nicht in Abschnitt 3.1 unten anders festgelegt, ist der Auftraggeber für die Installation von Subskriptionssoftware, einschließlich Upgrades und neuer Releases, in der IT-Umgebung verantwortlich.
2.2.1.1. Gemäß den Vereinbarungsbedingungen gelten die Softwarenutzungsrechte für die Subskriptionssoftware während der Laufzeit. Im Sinne dieser Vereinbarung sind Verweise in den Softwarenutzungsrechten auf den „Softwarevertrag“ als Verweise auf die „Vereinbarung“ und Verweise auf die „SAP-Software“ als Verweise auf die „Subskriptionssoftware“ zu verstehen.
2.2.1.2. Die Nutzung der Subskriptionssoftware kann über eine Schnittstelle, die mit der oder als Teil der Subskriptionssoftware ausgeliefert wurde, über eine Schnittstelle des Auftraggebers oder eines Drittanbieters oder über ein anderes zwischengeschaltetes System erfolgen. Der Auftraggeber muss, wie in den Softwarenutzungsrechten angegeben, für alle Personen, die die Subskriptionssoftware (direkt oder indirekt) nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Die Geschäftspartner dürfen die Subskriptionssoftware ausschließlich über den Screen-Zugriff und nur in Verbindung mit der Nutzung durch den Auftraggeber nutzen. Die Subskriptionssoftware darf nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge der Geschäftspartner genutzt werden.
2.2.1.3. Ungeachtet etwaiger gegenteiliger Regelungen in der Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Support- und Wartungsservices, die im Rahmen dieser Vereinbarung gilt Folgendes: Hat der Auftraggeber ein verbundenes Unternehmen erbracht werden, ausschließlich für die Subskriptionssoftware gelten und nicht zur Unterstützung von Drittanbieterlösungen oder ein Tochterunternehmenanderen SAP-Produkten verwendet werden dürfen, das eine separate einschließlich SAP-Produkte, die im Rahmen einer separaten Vereinbarung über SAP- Softwarelizenzen und/oder Support-Services mit der SAP SE, zwischen einem verbundenen Unternehmen der des Auftraggebers und SAP SE (einschließlich SAP) oder einem anderen Distributor für von SAP-Software geschlossen hatProdukten) erworben wurden. Der Auftraggeber erkennt an, darf dass, wenn er solche Services für andere SAP-Produkte oder Drittanbieterlösungen ohne eine gesonderte gültige SAP-Supportvereinbarung für diese Produkte verwendet, SAP ihm die Subskriptionssoftware nicht zur Ausführung der Geschäftsvorgänge dieses verbundenen Unternehmens oder Tochterunternehmens genutzt werden, und das verbundene Unternehmen oder Tochterunternehmen darf keine Supportservices im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung beziehen, auch wenn die betreffende separate Vereinbarung abgelaufen oder gekündigt worden ist, sofern nicht anderweitig Zusammenhang mit diesem Nutzungszeitraum anfallenden Vergütungen zuzüglich einer Reaktivierungsvergütung für den Support für diese Produkte in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbartRechnung stellt.
2.2.1.4. Wenn der Auftraggeber im Rahmen eines Nutzungsvertrags oder einer separaten Vereinbarung eine Runtime- Runtime-Datenbank von SAP (oder deren verbundenen Unternehmen, Resellern oder Distributoren) erworben hat, muss der Auftraggeber die Nutzungsbeschränkungen für Runtime-Datenbanken einhalten, wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Subskriptionssoftware mit der SAP-Software integriert wird, die im Rahmen des Nutzungsvertrags und/oder einer entsprechenden separaten Vereinbarung erworben wurde.
2.2.2. Support. HEC Subscription beinhaltet SAP Enterprise Support, wie in der Order Form definiert.
2.2.3. Modifikationen und Add-ons für Subskriptionssoftware. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der erlaubten Nutzung der Subskriptionssoftware gemäß dieser Vereinbarung Modifikationen und/oder Add-ons für die Subskriptionssoftware (ausgenommen Software von Drittanbietern) von SAP zu entwickeln und zu nutzen. Der Auftraggeber ist für das Testen und Lösen von Quellcode-, Kompatibilitäts- oder sonstigen Problemen zuständig, die aus im Rahmen der Vereinbarung zulässigen Modifikationen sowie aus Patches, Behelfslösungen oder anderen Änderungen seitens SAP für die Subskriptionssoftware resultieren. Der Auftraggeber informiert SAP umgehend über Modifikationen, Add-ons oder sonstige Änderungen an der Subskriptionssoftware. SAP kann Anpassungen oder Modifikationen der Subskriptionssoftware entsprechend dem Scope der Cloud Services beschränken, um die zugrunde liegende IT-Umgebung betreiben zu können.
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