Common use of SUPPORT HOTLINE Clause in Contracts

SUPPORT HOTLINE. 1. Zuständigkeit: Die SUPPORT HOTLINE berät und unterstützt den KUNDEN ausschließlich bei folgenden Kundenanfragen: (1) Meldungen von Anwendungsfehlern oder von Fehlern aufgrund von Konfigurationen und Parametrisierungen der MODULE; (2) Fragen zum Betrieb einzelner MODULE, zur allgemeinen MODUL-Bedienung oder MODUL- Funktionen; (3) Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z. X. Xxxx und Gehalt), soweit diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war; (4) Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals, sofern diese Terminals zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren; (5) Meldungen von im Auslieferungsstandard reproduzierbaren Programmierungsfehlern (z. B. bei funktionellen Abweichungen von der DOKUMENTATION) (6) Fragen zu KONTINUIERLICHEN MODIFIKATIONEN; (7) Antrag auf Service-Gutschriften nach Maßgabe von § 8 Ziffer 3 der CLOUD AGB; (8) Fragen und Meldungen über Störungen des technischen Betriebs des CLOUD SERVICE (z. B. Störungen beim Login, in Bezug auf die Performance von Infrastrukturleistungen und Datenverlusten oder Datensicherungsproblemen); (9) Meldungen der Nichtverfügbarkeit des CLOUD SERVICE. Um eine möglichst effiziente Bearbeitung von Kundenanfragen sicherzustellen, muss der KUNDE - sofern er einen Vertrag mit einem ATOSS Partner für Implementierungsdienstleistungen und Hotlineleistungen abgeschlossen hat - Anfragen, insbesondere aber solche zu den Nummern (1) bis (4), direkt an seinen ATOSS Partner stellen. In diesen Fällen wird der implementierende ATOSS Partner seinerseits die SUPPORT HOTLINE kontaktieren, soweit erforderlich. In sonstigen Fällen kann sich der KUNDE weiterhin direkt an die SUPPORT HOTLINE der GESELLSCHAFT wenden. Sofern der KUNDE den VERTRAG über den CLOUD SERVICE ohne SUPPORT HOTLINE abgeschlossen hat, berät und unterstützt die SUPPORT HOTLINE den KUNDEN nur bei Kundenanfragen gemäß III. Teil Ziffer 1. Nummern (5)-(9). 2. Nicht inkludierte Leistungen: Der Einsatz von Beratern beim KUNDEN vor Ort und sonstige Dienstleistungen, die über die Beratung von Anwenderfragen und Störungen im Zusammenhang mit der technischen Einrichtung und dem laufenden Betrieb des CLOUD SERVICE hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Hotlineleistungen. Die SUPPORT HOTLINE ist nicht dafür zuständig, Erfassungs-Terminals oder Schnittstellen zu Fremdsystemen in Betrieb zu nehmen. Auch ersetzt die SUPPORT HOTLINE keine Schulung über den Betrieb, die Bedienung und die Funktionen der MODULE. Aufwände der SUPPORT HOTLINE, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des KUNDEN entstehen (z. B. fehlerhafte Eingabe von Befehlen in den MODULEN entgegen der DOKUMENTATION und / oder entgegen der ausdrücklichen Anweisungen der SUPPORT HOTLINE etc.) kann die GESELLSCHAFT gemäß der geltenden Preisliste gesondert in Rechnung stellen.

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Samples: Service Level Agreement (Sla), Service Level Agreement (Sla)

SUPPORT HOTLINE. 1. Zuständigkeit: Die SUPPORT HOTLINE berät und unterstützt den KUNDEN ausschließlich bei folgenden Kundenanfragen: (1) Meldungen von Anwendungsfehlern oder von Fehlern aufgrund von Konfigurationen und Parametrisierungen der MODULE; (2) Fragen zum Betrieb einzelner MODULE, zur allgemeinen MODUL-Bedienung oder MODUL- Funktionen; (3) Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z. X. Xxxx und Gehalt), soweit diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war; (4) Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals, sofern diese Terminals zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren; (5) Meldungen von im Auslieferungsstandard reproduzierbaren Programmierungsfehlern (z. B. bei funktionellen Abweichungen von der DOKUMENTATION) (6) Fragen zu KONTINUIERLICHEN MODIFIKATIONEN; (7) Antrag auf Service-Gutschriften nach Maßgabe von § 8 Ziffer 3 der CLOUD AGB; (8) Fragen und Meldungen über Störungen des technischen Betriebs des CLOUD SERVICE (z. B. bei Nichtverfügbarkeit, Störungen beim Login, in Bezug auf die Performance von Infrastrukturleistungen und Datenverlusten oder Datensicherungsproblemen);. (9) Meldungen 8) Antrag auf Service-Gutschriften nach Maßgabe von § 8 Ziffer 3 der Nichtverfügbarkeit des CLOUD SERVICE. AGB; Um eine möglichst effiziente Bearbeitung von Kundenanfragen sicherzustellen, muss der KUNDE - sofern er einen Vertrag mit einem ATOSS Partner für Implementierungsdienstleistungen und Hotlineleistungen abgeschlossen hat - Anfragen, insbesondere aber solche zu den Nummern (1) bis (4), direkt an seinen ATOSS Partner stellen. In diesen Fällen wird der implementierende ATOSS Partner seinerseits die SUPPORT HOTLINE kontaktieren, soweit erforderlich. In sonstigen Fällen kann sich der KUNDE weiterhin direkt an die SUPPORT HOTLINE der GESELLSCHAFT wenden. Sofern der KUNDE den VERTRAG über den CLOUD SERVICE ohne SUPPORT HOTLINE abgeschlossen hat, berät und unterstützt die SUPPORT HOTLINE den KUNDEN nur bei Kundenanfragen gemäß III. Teil Ziffer 1. Nummern (5)-(95)-(8). 2. Nicht inkludierte Leistungen: Der Einsatz von Beratern beim KUNDEN vor Ort und sonstige Dienstleistungen, die über die Beratung von Anwenderfragen und Störungen im Zusammenhang mit der technischen Einrichtung und dem laufenden Betrieb des CLOUD SERVICE hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Hotlineleistungen. Die SUPPORT HOTLINE ist nicht dafür zuständig, Erfassungs-Terminals oder Schnittstellen zu Fremdsystemen in Betrieb zu nehmen. Auch ersetzt die SUPPORT HOTLINE keine Schulung über den Betrieb, die Bedienung und die Funktionen der MODULE. Aufwände der SUPPORT HOTLINE, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des KUNDEN entstehen (z. B. fehlerhafte Eingabe von Befehlen in den MODULEN entgegen der DOKUMENTATION und / oder entgegen der ausdrücklichen Anweisungen der SUPPORT HOTLINE etc.) kann die GESELLSCHAFT gemäß der geltenden Preisliste gesondert in Rechnung stellen. 3. Hotlinezeiten: Die SUPPORT HOTLINE ist während der regulären Geschäftszeiten der GESELLSCHAFT (Montag bis Xxxxxxx von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (MEZ) sowie am 24.12. und 31.12. jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr (MEZ), außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) für Kundenanfragen erreichbar. Sie erreichen die Hotline unter: Telefon +00 00 00 000 000 (ggf. gebührenpflichtig) Fax +00 00 00 000 00 000 Email xxxxxxx@xxxxx.xxx 4. Stellen von Kundenanfragen: Der KUNDE hat seine Anfrage ausschließlich durch einen BERECHTIGTEN NUTZER, der üblicherweise zugleich der technische und fachliche Ansprechpartner ist, über die SUPPORT HOTLINE einzureichen. Kundenanfragen über andere Kommunikationswege und andere Ansprechpartner werden nicht bearbeitet. Für eine zeitnahe und ordnungsgemäße Bearbeitung von Kundenanfragen ist es unabdingbar, dass jede Kundenanfrage möglichst vollständige Informationen enthält, d. h. insbesondere Angaben über die Art, die näheren Umstände und im Falle einer Störung auch über deren Entstehung und ihre Auswirkungen gemacht werden. Der Inhalt einer Kundenanfrage muss die Reproduzierbarkeit des Problems bzw. der Störung durch die GESELLSCHAFT gewährleisten. Dabei hat der KUNDE im erforderlichen Umfang auch solche Maßnahmen zu treffen, welche die Feststellung der Störung und ihrer Ursachen erleichtern und die GESELLSCHAFT bei deren Reproduzierbarkeit angemessen zu unterstützen.

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Samples: Service Level Agreement (Sla)

SUPPORT HOTLINE. 1. Zuständigkeit: Die SUPPORT HOTLINE berät und unterstützt den KUNDEN ausschließlich bei folgenden Kundenanfragen: (1) Meldungen von Anwendungsfehlern oder von Fehlern aufgrund von Konfigurationen und Parametrisierungen der MODULE; (2) Fragen zum Betrieb einzelner MODULE, zur allgemeinen MODUL-Bedienung oder MODUL- Funktionen; (3) Probleme bei der Datenübergabe per Schnittstelle an Fremdsysteme (z. X. Xxxx und Gehalt), soweit diese Schnittstelle zuvor bereits erfolgreich im Einsatz war; (4) Probleme bei der Datenerfassung mit Erfassungs-Terminals, sofern diese Terminals zuvor bereits erfolgreich im Einsatz waren; (5) Meldungen von im Auslieferungsstandard reproduzierbaren Programmierungsfehlern (z. B. bei funktionellen Abweichungen von der DOKUMENTATION) (6) Fragen zu KONTINUIERLICHEN MODIFIKATIONEN; (7) Antrag auf Service-Gutschriften nach Maßgabe von § 8 Ziffer 3 der CLOUD AGB; (8) Fragen und Meldungen über Störungen des technischen Betriebs des CLOUD SERVICE (z. B. Störungen beim Login, in Bezug auf die Performance von Infrastrukturleistungen und Datenverlusten oder Datensicherungsproblemen); (9) Meldungen der Nichtverfügbarkeit des CLOUD SERVICE. Um eine möglichst effiziente Bearbeitung von Kundenanfragen sicherzustellen, muss der KUNDE - sofern er einen Vertrag mit einem ATOSS Partner für Implementierungsdienstleistungen und Hotlineleistungen abgeschlossen hat - Anfragen, insbesondere aber solche zu den Nummern (1) bis (4), direkt an seinen ATOSS Partner stellen. In diesen Fällen wird der implementierende ATOSS Partner seinerseits die SUPPORT HOTLINE kontaktieren, soweit erforderlich. In sonstigen Fällen kann sich der KUNDE weiterhin direkt an die SUPPORT HOTLINE der GESELLSCHAFT wenden. Sofern der KUNDE den VERTRAG über den CLOUD SERVICE ohne SUPPORT HOTLINE abgeschlossen hat, berät und unterstützt die SUPPORT HOTLINE den KUNDEN nur bei Kundenanfragen gemäß III. Teil Ziffer 1. Nummern (5)-(9). 2. Nicht inkludierte Leistungen: Der Einsatz von Beratern beim KUNDEN vor Ort und sonstige Dienstleistungen, die über die Beratung von Anwenderfragen und Störungen im Zusammenhang mit der technischen Einrichtung und dem laufenden Betrieb des CLOUD SERVICE hinausgehen, sind nicht Bestandteil der Hotlineleistungen. Die SUPPORT HOTLINE ist nicht dafür zuständig, Erfassungs-Terminals oder Schnittstellen zu Fremdsystemen in Betrieb zu nehmen. Auch ersetzt die SUPPORT HOTLINE keine Schulung über den Betrieb, die Bedienung und die Funktionen der MODULE. Aufwände der SUPPORT HOTLINE, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des KUNDEN entstehen (z. B. fehlerhafte Eingabe von Befehlen in den MODULEN entgegen der DOKUMENTATION und / oder entgegen der ausdrücklichen Anweisungen der SUPPORT HOTLINE etc.) kann die GESELLSCHAFT gemäß der geltenden Preisliste gesondert in Rechnung stellen. 3. Hotlinezeiten: Die SUPPORT HOTLINE ist für Kundenanfragen gemäß III. Teil Ziffer 1. Nummern (5)-

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Samples: Service Level Agreement (Sla)