Support-Level Musterklauseln

Support-Level. Für die Supportleistungen des VAR für Endnutzer müssen die folgenden Support-Level („Support-Level“) eingehalten werden: a) First Level Support (Support-Level 1) First Level Support umfasst die folgenden Aufgaben („First Level Support“): i. Erfassung und Dokumentation des vollständigen Namens und der Kontaktdaten der Person, die die Meldung aufgibt, im Incident Report (Meldungsbericht); ii. Prüfung, ob der Meldungsbericht des Unterstützten Endnutzers vollständig ist, einschließlich der Anzahl von Kunden des Unterstützten Endnutzers, und, sofern erforderlich, Einholung der fehlenden Daten und Informationen vom Unterstützten Endnutzer. Derartige Daten umfassen einen aussagekräftigen Meldungskopf, technische Informationen zum Meldungskontext (z. B. Protokolldateien) sowie technische Informationen zum technischen System, auf das sich die Meldung bezieht (Systemkennung, Systemtyp, Systemname, Installationsnummer, Produktversion (Release) und Correction Packages), für alle betroffenen Produkte, Software Development Kits (SDK), Add-Ons, Anpassungen, Datenbank- und Datenbankserverdaten, Anwendungsserverdaten, Betriebssystem, GUI- oder Browserversion, Lokalisierungs- und Spracheinstellungen usw.; iii. Umfassende Beschreibung des der Meldung zugrunde liegenden Problems, die alle Schritte, die zum Auftreten der der Meldung zugrunde liegenden Störung geführt haben, die vollständige Syntax der der Meldung zugrunde liegenden Störung sowie Informationen zu den Umgebungsfaktoren (aktuelle Upgrades und Sonstiges) umfasst. iv. Prüfung der Meldungspriorität auf der Grundlage der in diesem Artikel 5 (Support-Level und Prioritäten) Nr. 2 dargelegten Definitionen; v. Zuweisung einer Meldung zu einer spezifischen Queue im SAP-Supportsystem; vi. Suche nach verfügbaren SAP-Hinweisen und Zuweisung der entsprechenden Hinweise zu einer Meldung; vii. Suche auf der für Partner vorgesehenen Website (z. B. SAP PartnerEdge Portal) nach verfügbarer Dokumentation in Bezug auf mögliche Lösungen und Zuweisung der Dokumentation zu der betreffenden Meldung; viii. Überprüfung weiterer Informationsquellen, z. B. SAP-Business-One-Foren im SAP-Kundennetzwerk; ix. Sicherstellung einer funktionierenden Internetverbindung am Standort des Unterstützten Endnutzers für Remote-Support; und x. Zusammenfassung des Status bei der Weiterleitung der Meldung an den Second Level Support. b) Second Level Support (Support-Level 2) Second Level Support folgt auf First Level Support und umfasst die folgenden Aufgabe...
Support-Level. Support Level Beschreibung Zuständigkeit Ablauf Störungsbehebung Dritt-Firma Kunde Föllmi AG Ablauf Störungsbehebung Change Management Standard Föllmi AG Kunde Ablauf Change Management Auswertung der Service Qualität
Support-Level. Der Support Level regelt den Zugang zu Support Kanälen und die Reaktionszeiten bei Support Leistungen. Er bezieht sich immer auf den Account eines Kunden und wird im Rahmen der Beauftragung festgelegt (wenn nicht anders vereinbart, als Teil des Nutzungspaketes). Support Leistungen können immer nur im Rahmen des beauftragten Support Levels abgefragt werden. Der Support Level gilt für alle dem Account zugeordneten Key User (siehe Kapitel 3.2.).
Support-Level. Durch unsere modularen Support-Level können Sie individuell bestimmen, welches Maß an Unterstützung Sie sich im Vergleich zum herkömmlichen Micro Focus Business Support wünschen. Welcome Package mit WebEx zur Einführung Feste Ansprechpartner, Expertennetzwerk Supportzeiten 8-17 Uhr/ Montag bis Xxxxxxx Kommunikation in deutscher und englischer Sprache Einfaches und übersichtliches Ticketsystem Definierte Service Level Agreements, kurze Antwortzeiten Koordination mit Micro Focus Support Kundenorientierte Update-Empfehlungen Deep Dive Demos/Online-Seminare (max. 8 Teilnehmende) Deutsche Knowledge Base Hilfestellung bei Customizing und Scripting Hilfestellung auch nach End-of-Life
Support-Level. Der Servicebetrieb wird unterteilt in die Bereiche First-, Second- und Third-Level-Support. • Der First-Level-Support (auch User Help Desk genannt) ist die erste Anlaufstelle für ein- gehende Unterstützungsanfragen. Der Support-Mitarbeiter ist für deren vollständige Erfassung inklusive aller erforderlichen Zusatzinformationen zuständig und bearbeitet sie nach seinem Kenntnisstand weitestgehend selbstständig. Ziel ist die Selektion der Probleme und das schnelle Lösen einer möglichst großen Anzahl von Problemen. • Der Second-Level-Support unterstützt den First-Level-Support, indem komplexere Fragen und Probleme an die jeweiligen Fachkräfte und Spezialisten weitergeleitet werden und dann die erarbeitete Lösung präsentiert wird. • Wenn die Anfragen das Fachwissen der bearbeitenden Fachkraft übersteigen, dann greift der Third-Level-Support, bestehend aus Spezialisten, Fachentwicklern und Administratoren, die sich um eine Problemlösung bemühen. Ein Support-Ticket beschreibt die Durchführung einer Aktion innerhalb dieser Vereinbarung, wie z.B. einen Incident oder Change. Tickets werden in der Regel durch den Kunden eröffnet und durch GERMANEDGE bearbeitet. GERMANEDGE erzeugt ebenfalls Tickets, um Aktivitäten zu dokumentieren, die nicht durch den Kunden veranlasst wurden.
Support-Level. Für die Supportservices gelten die folgenden Support-Levels. 1.1 First Level Support (Support-Level 1) 1.2 Second Level Support (Support-Level 2) 1.3 Third Level Support (Support-Level 3, Entwicklungssupport)

Related to Support-Level

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.