SWOT-Analyse Musterklauseln

SWOT-Analyse. Auf der nachfolgenden SWOT-Tabelle sind die Stärken, Schwächen, Chancen und Bedrohungen in übersichtlicher Form aufgezeigt. • Kontaktnetzwerk und starker chinesischer Partner bereits vorhanden • GmbH ist in robustem, aussichtsreichem Segment aktiv • Deutschkenntnisse des Geschäftsführers noch auf Basisniveau • Möglicherweise Vertrauensproblem bei PSA- Gütern aus chinesischer Herstellung bei manchen deutschen Kunden • BRD wichtigster westeuropäischer PSA-Markt • Wettbewerber sind geschwächt, doch Xxxxxx zieht wieder an • Megatrends Demografie, höhere Lebenserwartung • Neue Entwicklungen in der PSA- Branche • Wachsender Protektionismus zwischen Deutschland und China • Wachsender Wettbewerb
SWOT-Analyse. In den örtlichen Arbeitskreisen wurden die im ILEK von 2007 genannten Stärken und Schwächen vorgestellt. Es wurde abgefragt, ob diese Bewertungen weiterhin gelten bzw. sie trotz der geänderten Regionsabgrenzung Bestand haben. Anschließend gab es die Möglichkeit, Ergänzungen zu nennen. Die Ergebnisse aus den örtlichen Arbeitskreisen sind miteinander verglichen worden und im Folgenden zu einer SWOT-Analyse, die für die gesamte ILE-Region gilt, zusam- mengefasst. SWOT steht für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportu- nities (Chancen) und Threats (Risiken). Folgende Tabelle erklärt die Verwendung der verschiedenen Kombinationen von Stärken und Schwächen mit den Chancen und Risiken. SWOT-Analyse eines Handlungsfeldes Stärken Schwächen Chancen Hier stehen die Stärken der ILE- Region, aus denen sich (neue) Chancen und Möglichkeiten für das jeweilige Handlungsfeld ergeben. Hier stehen Schwächen der ILE- Region, auf die die Region Einfluss nehmen kann und aus deren Ver- besserung oder Beseitigung sich neue Chancen ergeben können. Risiken Hier stehen Einschätzungen über das jeweilige Handlungsfeld, die zwar eine Stärke der ILE-Region darstellen, allerdings doch Gefahren und Risiken mit sich tragen. Hier stehen die Schwächen der ILE-Region, aus denen sich Risiken und Gefahren für das jeweilige Handlungsfeld ergeben und für die die Handlungsmöglichkeiten einge- schränkt sind. Die Eingruppierung der Stärken und Schwächen zu den Chancen und Risiken sind nicht alle selbsterklärend und werden daher zum Teil unter den Tabellen begründet. Die SWOT-Analyse dient als wichtige Grundlage zur Erarbeitung der Entwicklungs- ziele für die kommenden Jahre.
SWOT-Analyse. Im beschriebenen Markt- und Wettbewerbsumfeld weist die SWS Spann- werkzeuge GmbH eine Reihe von Stärken und Chancen auf: • Der deutsche Maschinenbau als auch der Automobilmarkt werden ent- sprechend den Erwartungen auch zukünftig wachsende Märkte sein, so- dass die Gesellschaft die Chance hat, an dem Wachstum einen Anteil zu haben und dementsprechend selbst zu wachsen. • Die Umstellung von Verbrennungsmotoren zu Elektromotoren wird vo- raussichtlich länger als politisch gewollt dauern, der Verbrennungsmotor – als solcher und in Verbindung mit hybriden Antrieben – wird auch im nächsten Jahrzehnt noch einen wesentlichen Anteil am Antriebsmix ha- ben. • Die steigende Nachfrage nach kleineren Fahrzeugen sollte der Automo- bilzuliefererbranche und damit der Gesellschaft weiteres Wachstum er- möglichen. • Die Einbindung der Gesellschaft in die Pittler Maschinenfabrik AG sowie mittelbar in die Diskus Werke AG eröffnet zum einen weitere Einkaufs- und Vertriebsmöglichkeiten und fördert zum anderen den technologi- schen Austausch mit verbundenen Unternehmen. Es ist zugleich auch eine Chance, durch die gezielte Ausnutzung der Vorteile kundenspezifi- sche Lösungen zu entwickeln und sich Kostenvorteile im Wettbewerb zu erarbeiten. • Die derzeitige Exportquote liegt unter 20 % und damit unter dem Bran- chendurchschnitt, der bei rd. 67 % liegt. Im Ausland ist „Made in Germany“ unverändert ein Qualitätssiegel, sodass die Gesellschaft Mög- lichkeiten hat, die Exportquote sukzessive zu erhöhen. • Die Gesellschaft bietet neben der Fertigung von neuen Produkten und Systemen auch Dienstleistungen und die Überholung von Spannmitteln an. Diese Bereiche sind bisher aufgrund des Umsatzwachstums im Be- reich der Produktion nicht forciert am Markt angeboten worden. Es stellen jedoch zukunftsfähige Segmente dar, die bei einem aktiv betriebenen Markteintritt zu profitablen Umsatzsteigerungen führen können. • Durch die derzeitige Fokussierung auf Kunden der Automobilzulieferer- branche werden andere Branchen noch nicht aktiv bearbeitet. Der Eintritt in neue Branchen eröffnet der Gesellschaft Wachstumsmöglichkeiten so- wie eine Reduzierung der Abhängigkeit von der Automobilwirtschaft. • Mit der Pittler Maschinenfabrik AG hat die Gesellschaft einen finanzstar- ken Gesellschafter, der im Bedarfsfall bei notwendigen Investitionen un- terstützend helfen kann. Damit verfügt die Gesellschaft über einen direkten Zugang zu gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Finanzmit- teln. Den zuvor gen...
SWOT-Analyse. Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Stadtstruktur und Innenstadtstärkung Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen
SWOT-Analyse. Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Wohnen Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen
SWOT-Analyse. Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Wirtschaft und Beschäftigung Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen
SWOT-Analyse. Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Soziales, Kultur und Bildung (Gesundheit, Freizeit) Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen Abbildung 11: Kleinräumige Breitbandverfügbarkeit alle Techniken mind. 100 Mbit/s Download Abbildung 12: 5G-Netzverfügbarkeit der Deutschen Telekom Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Technische Infrastruktur und Verkehr Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Klimaschutz und Energieeinsparung, Energie- und Wärmewende Handlungsbedarfe aus Querschnittsthemen
SWOT-Analyse. Stärken Schwächen Chancen Risiken Handlungsbedarfe Stadtmarketing und Tourismus Querschnittsthemen Stadtmarketing und Tourismus

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.