Tagesticket Musterklauseln

Tagesticket. Tägliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive Internetnutzung (WLAN) während der Öffnungszeiten von Montag bis Xxxxxxx zwischen 9 und 18:30 Uhr.
Tagesticket. Tagestickets gelten für den vermerkten Kalendertag bis Betriebsschluss. Das Ticket gilt mit der Entwertung für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereiches. Tageskarte - jedermann 5,50 € Tageskarte - ermäßigt 4,00 € Die Tageskarte – jedermann berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch einen Erwachsenen und ein Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr am Lösetag. Im Vorverkauf erworbene Fahrkarten sind zu entwerten, die Bus gekauften sind entwertet. Die Tageskarte – ermäßigt berechtigt den Inhaber (ein Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) zur unbegrenzten Nutzung der Busse am Lösetag. Familien-/Gruppenkarte – jedermann 11,00 € Die Familien-/Gruppenkarte - jedermann gilt für bis zu 5 Personen am Tag der Entwertung bis Betriebsschluss. Wochenendticket - jedermann 6,50 € Das Wochenendticket - jedermann berechtigt zwei Erwachsene in der Zeit von Xxxxxxx 19.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr zur unbegrenzten Nutzung der Stadtlinien und kann von jedermann erworben werden.
Tagesticket. Berechtigt zur Nutzung des TagesTickets ist jedermann. Das TagesTicket wird in den Preisstufen A, B, C, D und E ausgegeben. Der Geltungsbereich eines TagesTickets wird durch die Entwertung im jeweiligen Starttarifgebiet gemäß Preisstufenübersicht festgelegt. Es gilt ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig häufige Fahrten im Geltungsbereich mit beliebig häufigem Umsteigen für eine Person unabhängig vom Alter. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind aus fahrplan- bzw. betriebsbedingten Gründen, wie etwa größeren Umsteigezeiten oder Verspätungen, erlaubt. Das TagesTicket wird grundsätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Es ist vom Kunden vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen zu entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene TagesTickets werden entwertet ausgegeben und sind vom Kunden nicht besonders zu entwerten. Der Kunde hat sich von der ordnungsgemäßen Entwertung zu überzeugen. Entwertete TagesTickets sind nicht übertragbar.
Tagesticket. Tagestickets werden für das gesamte RVO Strecken- und Wabentarifgebiet der RVO GmbH ausgegeben. Die Karte berechtigt zur Benutzung am Lösungstag. Bei einer Teilbenutzung der Karte erfolgt keine Erstattung. Das Tagesticket gilt nicht auf folgenden Strecken  Linie 847 ALM-ERLEBNIS-BUS  Linie 849 Kehlstein Busabfahrt - Kehlstein Parkplatz  Linie 9424 Ortsverkehr Prien: Bahnhof - RoMedKlinik  Linie 9449 Citybus Traunreut  Linie 0000 Xxxxxxxxxx - Winklmoos  MVV-Linien  ausländische Streckenabschnitte (ausgenommen nach Salzburg)  Rufbus Wasserburg Ausnahme Linie 848 Teilstrecke: Oberau - Roßfeld (nur 1 Fahrt je Tagesticket) Auf bestimmten Strecken muss eine Maut gesondert entrichtet werden (siehe Anlage 2)

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.