Tagesticket Musterklauseln

Tagesticket. Tagestickets gelten für den vermerkten Kalendertag bis Betriebsschluss. Das Ticket gilt mit der Entwertung für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereiches. Tageskarte - jedermann 5,50 € Tageskarte - ermäßigt 4,00 € Die Tageskarte – jedermann berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung durch einen Erwachsenen und ein Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr am Lösetag. Im Vorverkauf erworbene Fahrkarten sind zu entwerten, die Bus gekauften sind entwertet. Die Tageskarte – ermäßigt berechtigt den Inhaber (ein Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) zur unbegrenzten Nutzung der Busse am Lösetag. Familien-/Gruppenkarte – jedermann 11,00 € Die Familien-/Gruppenkarte - jedermann gilt für bis zu 5 Personen am Tag der Entwertung bis Betriebsschluss. Wochenendticket - jedermann 6,50 € Das Wochenendticket - jedermann berechtigt zwei Erwachsene in der Zeit von Xxxxxxx 19.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr zur unbegrenzten Nutzung der Stadtlinien und kann von jedermann erworben werden.
Tagesticket. Berechtigt zur Nutzung des TagesTickets ist jedermann. Das TagesTicket wird in den Preisstufen A, B, C, D und E ausgegeben. Der Geltungsbereich eines TagesTickets wird durch die Entwertung im jeweiligen Starttarifgebiet gemäß Preisstufenübersicht festgelegt. Es gilt ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig häufige Fahrten im Geltungsbereich mit beliebig häufigem Umsteigen für eine Person unabhängig vom Alter. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind aus fahrplan- bzw. betriebsbedingten Gründen, wie etwa größeren Umsteigezeiten oder Verspätungen, erlaubt. Das TagesTicket wird grundsätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Es ist vom Kunden vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen zu entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene TagesTickets werden entwertet ausgegeben und sind vom Kunden nicht besonders zu entwerten. Der Kunde hat sich von der ordnungsgemäßen Entwertung zu überzeugen. Entwertete TagesTickets sind nicht übertragbar.
Tagesticket. Tägliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive Internetnutzung (WLAN) während der Öffnungszeiten von Montag bis Xxxxxxx zwischen 9 und 18:30 Uhr.
Tagesticket. Tagestickets werden für das gesamte RVO Strecken- und Wabentarifgebiet der RVO GmbH ausgegeben. Die Karte berechtigt zur Benutzung am Lösungstag. Bei einer Teilbenutzung der Karte erfolgt keine Erstattung. Das Tagesticket gilt nicht auf folgenden Strecken  Linie 847 ALM-ERLEBNIS-BUS  Linie 849 Kehlstein Busabfahrt - Kehlstein Parkplatz  Linie 9424 Ortsverkehr Prien: Bahnhof - RoMedKlinik  Linie 9449 Citybus Traunreut  Linie 0000 Xxxxxxxxxx - Winklmoos  MVV-Linien  ausländische Streckenabschnitte (ausgenommen nach Salzburg)  Rufbus Wasserburg Ausnahme Linie 848 Teilstrecke: Oberau - Roßfeld (nur 1 Fahrt je Tagesticket) Auf bestimmten Strecken muss eine Maut gesondert entrichtet werden (siehe Anlage 2)

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“