Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stun- den (Sommerarbeitszeit).
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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv), Tarifvertragswerk
Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stun- den Stunden (Sommerarbeitszeit).
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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe
Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit Ar- beitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen Ruhepau- sen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit Arbeits- zeit 41 Stun- den Stunden (Sommerarbeitszeit).
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Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit Arbeits- zeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche wöchent- liche Arbeitszeit 41 Stun- den Stunden (Sommerarbeitszeit).
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Tarifliche Arbeitszeit. In Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt montags bis freitags acht Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Für Poliere sowie für Angestellte, deren Tätigkeit unmittelbar mit derjenigen der gewerblichen Arbeitnehmer in Verbindung steht, beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit, sofern betrieblich nicht die werktägliche Arbeitszeitverteilung nach Absatz 1 vereinbart worden ist, in den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stun- den (Sommerarbeitszeit).freitags
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Samples: Rahmentarifvertrag
Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit Arbeits- zeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 StundenStun- den, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November No- vember beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags mon- tags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stun- den Stunden (Sommerarbeitszeit).
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Tarifliche Arbeitszeit. In den Monaten Januar bis Xxxx und Dezember beträgt die regelmäßige werktägliche werktägli- che Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8 Stunden und freitags 6 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (Winterarbeitszeit). In den Monaten April bis November beträgt die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit Arbeits- zeit ausschließlich der Ruhepausen montags bis donnerstags 8,5 Stunden und freitags frei- tags 7 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 41 Stun- den Stunden (Sommerarbeitszeit).
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